Informationen bezüglich Ausbildung in Gesundheitsfachberufen und Notwendigkeit der zweifachen Covid-Impfung, um Ausbildung abzuschließen.
Alle Informationen und Auslegungen bezüglich Ausbildung in Gesundheitsfachberufen und Notwendigkeit der zweifachen Covid-Impfung, um Ausbildung abzuschließen.
Hintergrund meiner Anfrage:
- Ihr Schreiben: Rundverfügung betreffend der aktuellen „Corona-Situation“ vom 25.05.2021 (Az: II 24.1 – 18b)
Bitte senden Sie mir auch dieses Schreiben im Original zu.
Laut mir vorliegender E-Mail einer Schule, ist die Rundverfügung folgendermaßen nach telefonischer Rücksprache mit dem RP Darmstadt Abteilung 2 folgendermaßen auszulegen.
Ich zitiere aus der Mail:
=============== schnipp ================
[..]
hiermit leiten wir Ihnen die Mail des Regierungspräsidiums weiter, der die aktuelle Rundverfügung angehangen ist.
Aus dieser geht in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration hervor, das ab heute für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen, somit auch die Schüler/innen [..] in der Praxis am Patienten nur dann arbeiten dürfen, wenn sie zweifach gegen Covid19 geimpft sind. Für Schüler/innen, die nicht geimpft sind, entstehen somit Fehlzeiten, die seitens der Schule als solche angerechnet werden müssen.
[..]
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Regierungspräsidium gelten ab sofort folgende Regelungen für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen:
1. Im Praxisunterricht und in den Praktikumseinrichtungen dürfen im direkten Kontakt mit Patienten nur 2fach geimpfte Schüler/innen unterrichtet bzw. angeleitet werden.
2. Für Schüler/innen, die noch kein Impfangebot erhalten haben oder bereits die Erstimpfung erhalten haben, gilt:
Bitte weisen Sie der Schule nach, dass Sie alle Möglichkeiten einer Registrierung für ein Impfangebot genutzt haben. Sie können dann mit einem negativen Coronatest am Praxisunterricht teilnehmen.
3. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses muss die Schule an das Regierungspräsidium zur Prüfung weiterleiten.
4. Unterrichtzeiten, die durch die fehlende Impfung bzw. Registrierung zur Impfung versäumt werden, müssen als Fehlzeiten dokumentiert werden.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie geimpft oder für eine Impfung registriert sind.
Das Regierungspräsidium weist auf folgendes hin:
Auszubildende in Gesundheitsfachberufen erhalten nach Abschluss ihrer Ausbildung die Berufsurkunde nur dann, wenn sie 2fach gegen Covid19 geimpft sind.
Das bedeutet, wer sich nicht impfen lassen möchte, kann keine Ausbildung im Gesundheitswesen abschließen.
Wir müssen uns an diese Vorgaben halten, das Regierungspräsidium ist unsere Aufsichtsbehörde – wir hoffen auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
[..]
=============== schnipp ================
Ist diese Auslegung so richtig?
Wurde diese Auslegung so mit Schulen besprochen?
Senden Sie mir dazu bitte alle Protokolle, Akten, Informationen, Daten, Verwaltungsvorgänge, Aktenzeichen, und so weiter.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich bitte um eine zeitnahe Rückantwort.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Mai 2021
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30. Juni 2021
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