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Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers

bei der Ausländerbehörde der Stadt Moers vorhandene Informationen über

- die Rechtsstellung und die Einordnung der Ausländerbehörde in das organisatorische Gefüge der Moerser Stadtverwaltung ("Ist die Ausländerbehörde der Stadt Moers (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/fb-4-fachbereich-4-ordnung-und-buergerservice/ ) eine eigenständige und von der Behörde der Stadt Moers (URL: https://www.moers.de/de/rathaus/dezernate/ ) gesondert oder von den anderen Organisationseinheiten der Moerser Stadtverwaltung (URL: https://www.moers.de/de/rathaus/aufbau-der-verwaltung-1934447/ ) und von der Selbstverwaltung der Stadt (URL: https://www.moers.de/de/politik/rat-der-stadt-moers/ ) getrennt zu behandelnde Behörde?") vorzugsweise in elektronischer Form auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Moers

- die Rechtsstellung der Ausländerbehörde der Stadt Moers im Verhältnis zur Kreisverwaltung des Kreises Wesel und zu dessen Behörden ("Welche Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse haben der Kreis Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/ausaenderangelegenheiten/ und URL: https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/migration/ ) oder auch andere Behörden gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Moers und welche Entscheidungen darf die Ausländerbehörde der Stadt Moers (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/fachdienst-4.1.2-auslaenderbehoerde/ ) in eigener Zuständigkeit treffen?") vorzugsweise in elektronischer Form auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Moers

- die Beziehungen der Ausländerbehörde der Stadt Moers zum Integrationsrat der Stadt Moers (URL: https://ris.moers.de/gremien/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYsyMa21scNQbYuxcosPN_Y ) und zu dessen Geschäftsstelle (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/sep6-integrationsrat/ ) ("In welchen Rechtstexten sind Auskunfts-, Berichts- oder sogar Konsultationspflichten der Ausländerbehörde gegenüber dem Integrationsrat der Stadt Moers geregelt?") vorzugsweise in elektronischer Form auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Moers

- die Beziehungen der Ausländerbehörde der Stadt Moers zu den auf den Gebieten des Ausländerwesens und der Migrationspolitik hauptberuflich, ehrenamtlich oder bürgerschaftlich tätigen Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen und zwar vorzugsweise zunächst in Gestalt von nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Verzeichnissen von diesbezüglichen Informationssammlungen und zwar mindestens unter Angabe der Namen und Kontaktdaten der betreffenden Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen sowie möglichst unter Angabe der Art der jeweiligen Beziehung wie zum Beispiel: Kenntnis, Betreuungskooperation, Beistandschaft, Ratgeber, Vertretung öffentlicher Belange, Vertretung politischer Interessen, Vertretung religiöser Bekenntnisse, Vertretung ausländischer Interessen und Hoheitsaufgaben.

Ferner verlange und beantrage ich die Zugänglichmachung der nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen und allgemein und insofern auch kostenfrei zugänglich zu machenden Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der Ausländerbehörde der Stadt Moers und zwar vorzugsweise in elektronischer und ausdruckbarer Form auf den Internetseiten der Stadt Moers oder in textlicher und ausdruckbarer Form per E-Mail und als schriftliche und von daher auch im Ratsinformationssystem in digitaler Form zu veröffentlichende Sitzungsvorlage zur Kenntnisnahme durch den Integrationsrat der Stadt Moers für dessen nächstfolgende öffentliche Sitzung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Moers Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers [#248726]
Datum
11. Mai 2022 07:09
An
Stadt Moers Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei der Ausländerbehörde der Stadt Moers vorhandene Informationen über - die Rechtsstellung und die Einordnung der Ausländerbehörde in das organisatorische Gefüge der Moerser Stadtverwaltung ("Ist die Ausländerbehörde der Stadt Moers (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/fb-4-fachbereich-4-ordnung-und-buergerservice/ ) eine eigenständige und von der Behörde der Stadt Moers (URL: https://www.moers.de/de/rathaus/dezernate/ ) gesondert oder von den anderen Organisationseinheiten der Moerser Stadtverwaltung (URL: https://www.moers.de/de/rathaus/aufbau-der-verwaltung-1934447/ ) und von der Selbstverwaltung der Stadt (URL: https://www.moers.de/de/politik/rat-der-stadt-moers/ ) getrennt zu behandelnde Behörde?") vorzugsweise in elektronischer Form auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Moers - die Rechtsstellung der Ausländerbehörde der Stadt Moers im Verhältnis zur Kreisverwaltung des Kreises Wesel und zu dessen Behörden ("Welche Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse haben der Kreis Wesel (URL: https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/ausaenderangelegenheiten/ und URL: https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/migration/ ) oder auch andere Behörden gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Moers und welche Entscheidungen darf die Ausländerbehörde der Stadt Moers (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/fachdienst-4.1.2-auslaenderbehoerde/ ) in eigener Zuständigkeit treffen?") vorzugsweise in elektronischer Form auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Moers - die Beziehungen der Ausländerbehörde der Stadt Moers zum Integrationsrat der Stadt Moers (URL: https://ris.moers.de/gremien/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYsyMa21scNQbYuxcosPN_Y ) und zu dessen Geschäftsstelle (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/sep6-integrationsrat/ ) ("In welchen Rechtstexten sind Auskunfts-, Berichts- oder sogar Konsultationspflichten der Ausländerbehörde gegenüber dem Integrationsrat der Stadt Moers geregelt?") vorzugsweise in elektronischer Form auf den entsprechenden Internetseiten der Stadt Moers - die Beziehungen der Ausländerbehörde der Stadt Moers zu den auf den Gebieten des Ausländerwesens und der Migrationspolitik hauptberuflich, ehrenamtlich oder bürgerschaftlich tätigen Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen und zwar vorzugsweise zunächst in Gestalt von nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Verzeichnissen von diesbezüglichen Informationssammlungen und zwar mindestens unter Angabe der Namen und Kontaktdaten der betreffenden Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen sowie möglichst unter Angabe der Art der jeweiligen Beziehung wie zum Beispiel: Kenntnis, Betreuungskooperation, Beistandschaft, Ratgeber, Vertretung öffentlicher Belange, Vertretung politischer Interessen, Vertretung religiöser Bekenntnisse, Vertretung ausländischer Interessen und Hoheitsaufgaben. Ferner verlange und beantrage ich die Zugänglichmachung der nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen und allgemein und insofern auch kostenfrei zugänglich zu machenden Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der Ausländerbehörde der Stadt Moers und zwar vorzugsweise in elektronischer und ausdruckbarer Form auf den Internetseiten der Stadt Moers oder in textlicher und ausdruckbarer Form per E-Mail und als schriftliche und von daher auch im Ratsinformationssystem in digitaler Form zu veröffentlichende Sitzungsvorlage zur Kenntnisnahme durch den Integrationsrat der Stadt Moers für dessen nächstfolgende öffentliche Sitzung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 248726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248726/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen der Ausländerbehörde der Stadt M…
An Stadt Moers Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers [#248726]
Datum
14. Juni 2022 03:30
An
Stadt Moers Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers“ vom 11.05.2022 (#248726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem am 20. Juni 2022 mit der der Ausländerbehörde übergeordneten Leitung de…
An Stadt Moers Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers [#248726]
Datum
20. Juni 2022 16:38
An
Stadt Moers Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem am 20. Juni 2022 mit der der Ausländerbehörde übergeordneten Leitung des Fachdienstes 4.1 - Ordnung - der Stadt Moers geführten Telefonat in Bezug auf den Verbleib und den Sachstand der Bearbeitung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers“ vom 11.05.2022 (#248726) und der diesbezüglichen Erinnerung vom 14. Juni 2022 sehe ich der abschließenden Beantwortung der IFG-Anfrage in den kommenden Tagen gerne entgegen. Außerdem habe ich soeben der Redaktion von FragDenStaat.de Änderungen respektive Berichtigungen Ihrer bei FragDenStaat.de hinterlegten Kontaktdaten und zwar hinsichtlich Ihrer Internetadresse (URL: https://www.moers.de/de/ansprechpartner/fachdienst-4.1.2-auslaenderbehoerde/ ) und hinsichtlich Ihrer Telefax-Nummer 0 28 41 / 201-1 66 06 vorgeschlagen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>

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Stadt Moers Ausländerbehörde
Sehr <Information-entfernt> hiermit möchte ich Ihre Fragestellungen aus Ihrer E-Mail-Eingabe vom 11.05.2022…
Von
Stadt Moers Ausländerbehörde
Betreff
AW: Informationen der Ausländerbehörde der Stadt Moers [#248726]
Datum
30. Juni 2022 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> hiermit möchte ich Ihre Fragestellungen aus Ihrer E-Mail-Eingabe vom 11.05.2022 beantworten. Nach § 71 Aufenthaltsgesetz i.V.m. § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen sind u.A. die Ordnungsbehörden der großen kreisangehörige Kommunen für das Ausländerwesen zuständig. Die Stadt Moers als große kreisangehörige Kommune ist insofern für das Ausländerwesen zuständig. Eine Trennung zwischen der Stadt Moers als Behörde und der Ausländerbehörde erfolgt nicht. Sofern also die Rede von der Ausländerbehörde der Stadt Moers ist, ist gleichzeitig die Stadt Moers als Gebietskörperschaft gemeint. Organisatorisch ist die Ausländerbehörde wie folgt im Verwaltungsaufbau installiert: Stadt Moers (Bürgermeister) --> Dezernat II (Beigeordneter Arndt) --> Fachbereich 4 (Ordnung & Bürgerservice / Frau Borgstädt) --> Fachdienst 4.1 (Ordnung & Ausländerwesen / Herr Aydin) --> Fachgruppe 4.1.2 (Ausländerbehörde / Frau Cestnik). Die Geschäftsverteilungspläne der Stadt Moers sowie weitere Organigramme sind auf der Internetseite der Stadt Moers stets abrufbereit. Auch die weiteren Informationen, die Sie in Ihrer Anfrage begehren, können Sie über die Internetseite der Stadt Moers abrufen. Die im Weiteren von Ihnen angesprochene Selbstverwaltung der Stadt (hier interpretiere ich das so, dass Sie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der Stadt Moers meinen) steht nicht in Zusammenhang mit der Ausländerbehörde. Die sogenannte kommunale Selbstverwaltungsgarantie leitet sich aus Art. 28 Grundgesetz ab und zeigt u.A. auf, dass die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln dürfen. Bezogen auf Weisungsbefugnisse anderer Behörden (Kreisverwaltung Wesel, Bezirksregierung etc.) bzw. Entscheidungskompetenzen der Ausländerbehörde kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass die Ausländerbehörde der Stadt Moers ihre Entscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben trifft. Unabhängig davon kommt es regelmäßig vor, dass bspw. seitens der zuständigen Ministeriums Erlasse an die Ausländerbehörden und auch an andere Behörden gerichtet werden. Dadurch werden alle nachgeordneten Behörden bspw. hinsichtlich der Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften informiert. Hinsichtlich des Integrationsrates kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ausländerbehörde wie jede andere Facheinheit der Stadt Moers auch, keine besondere/eigene Beziehung zu dieser hat. Der Integrationsrat kann selbstverständlich Fragen etc. an die Ausländerbehörde formulieren, die über den Bürgermeister bzw. den zuständigen Dezernenten an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Dies ergibt sich aus § 27 Gemeindeordnung NRW. Weitere Regelungen zu den Rechten und Pflichten sind ebenfalls der Gemeindeordnung NRW zu entnehmen. Gleichzeitig stelle ich anheim, dass Sie sich direkt mit dem Integrationsrat über seine Arbeit austauschen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.