Informationen der Kandidatinnen und Kandidaten nach Klausuren im Dezember 2018
Wurden an die Kandidatinnen und Kandidaten der Ersten Juristischen
Prüfung, die ihre Klausuren im Dezember 2018 geschrieben haben und die
nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind (vgl. § 18 Absatz 2
Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz), entsprechende
Informationsschreiben abgeschickt? Bitte geben Sie an, ob dies
vollständig, teilweise oder gar nicht geschehen ist.
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Datum26. März 2019
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30. April 2019
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