Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe beim Durchsuchen von öffentlich geschalteten Anfragen auf fragdenstaat.de rein zufällig eine interessante Informationsfreiheitsanfrage gefunden, die Sie bisher unter Verletzung von gesetzlichen Fristen und Pflichten ignoriert haben:

https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-des-schulministeriums-bzw-des-referats-323-aus-dem-schuljahr-1718-zu-dem-fall-den-fallen-der-abgelehnten-vermittlungsgesprache-mit-der-antidiskriminierungsstelle-sabra-uber-hinweise-auf-antisemitische-vorfalle/

Ich erlaube mir daher höflichst das wörtliche Aufgreifen der öffentlich geschalteten Anfrage. Vielleicht antworten Sie mir schneller als unter dem o. g. Link, ggf. durch copy & paste.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle verfügbaren, ggf. um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen und aussagekräftige Angaben zu Datenverarbeitungen mit anderen Institutionen (Schule, Bezirksregierung, Landesregierung, Landtag, andere Ministerien, Polizei/Staatsanwaltschaft etc.) in den Informationssammlungen des Schulministeriums NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall / den Fällen der seitens des Schulministeriums einseitig abgelehnten Zusammenarbeit und Vermittlungsgespräche mit der anerkannten Antidiskriminierungsstelle SABRA, die vom Land NRW und der jüdischen Gemeinde Düsseldorf finanziert bzw. getragen wird.
Konkret sei zumindest 1 Fall bekannt geworden, demnach ein Mitarbeiter des Referats 323 des Schulministeriums nach Monaten der Untätigkeit seines Referats und des Ministeriums durch Rückruf in der hinzugeschalteten Antidiskriminierungsstelle mitteilen ließ, dass
1) Gespräche generell und Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA sowie mit dem/r Beschwerdeführer*in zu Hinweisen auf und Meldungen über antisemitische Vorfälle an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl seitens des Ministeriums einseitig abgelehnt werden
2) auch im Falle einer dokumentierten und "abgeholfenen" Verletzung der Religionsfreiheit an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl keine weitere Rückmeldung des Schulministeriums erfolgen würde
3) generell keine Vermittlungsgespräche mit SABRA in dem Fall angeboten werden
Bitte teilen Sie auch das/die Aktenzeichen Ihrer Behörde mit, unter dem/denen die Vorgänge abgewickelt wurden und verschaffen Sie eine informationelle Übersicht über die Inhalte

Bitte schicken Sie zum besseren Verständnis eine Gesamtübersicht über jeden einzelnen Fall der umgesetzten oder verweigerten Vermittlungsgespräche/Zusammenarbeit zwischen MSW NRW und SABRA für das fragliche Schuljahr.

Falls Sie darstellen sollten, dass keinerlei Informationen in Ihren Informationssammlungen vorliegen, wäre dies ebenfalls eine zitierwürdige Information.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe beim Durchsuchen von öf…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#33665]
Datum
21. September 2018 16:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe beim Durchsuchen von öffentlich geschalteten Anfragen auf fragdenstaat.de rein zufällig eine interessante Informationsfreiheitsanfrage gefunden, die Sie bisher unter Verletzung von gesetzlichen Fristen und Pflichten ignoriert haben: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-des-schulministeriums-bzw-des-referats-323-aus-dem-schuljahr-1718-zu-dem-fall-den-fallen-der-abgelehnten-vermittlungsgesprache-mit-der-antidiskriminierungsstelle-sabra-uber-hinweise-auf-antisemitische-vorfalle/ Ich erlaube mir daher höflichst das wörtliche Aufgreifen der öffentlich geschalteten Anfrage. Vielleicht antworten Sie mir schneller als unter dem o. g. Link, ggf. durch copy & paste. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle verfügbaren, ggf. um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen und aussagekräftige Angaben zu Datenverarbeitungen mit anderen Institutionen (Schule, Bezirksregierung, Landesregierung, Landtag, andere Ministerien, Polizei/Staatsanwaltschaft etc.) in den Informationssammlungen des Schulministeriums NRW bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall / den Fällen der seitens des Schulministeriums einseitig abgelehnten Zusammenarbeit und Vermittlungsgespräche mit der anerkannten Antidiskriminierungsstelle SABRA, die vom Land NRW und der jüdischen Gemeinde Düsseldorf finanziert bzw. getragen wird. Konkret sei zumindest 1 Fall bekannt geworden, demnach ein Mitarbeiter des Referats 323 des Schulministeriums nach Monaten der Untätigkeit seines Referats und des Ministeriums durch Rückruf in der hinzugeschalteten Antidiskriminierungsstelle mitteilen ließ, dass 1) Gespräche generell und Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA sowie mit dem/r Beschwerdeführer*in zu Hinweisen auf und Meldungen über antisemitische Vorfälle an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl seitens des Ministeriums einseitig abgelehnt werden 2) auch im Falle einer dokumentierten und "abgeholfenen" Verletzung der Religionsfreiheit an der Gemeinschaftlichen Grundschule in der Garthestr. in Köln-Riehl keine weitere Rückmeldung des Schulministeriums erfolgen würde 3) generell keine Vermittlungsgespräche mit SABRA in dem Fall angeboten werden Bitte teilen Sie auch das/die Aktenzeichen Ihrer Behörde mit, unter dem/denen die Vorgänge abgewickelt wurden und verschaffen Sie eine informationelle Übersicht über die Inhalte Bitte schicken Sie zum besseren Verständnis eine Gesamtübersicht über jeden einzelnen Fall der umgesetzten oder verweigerten Vermittlungsgespräche/Zusammenarbeit zwischen MSW NRW und SABRA für das fragliche Schuljahr. Falls Sie darstellen sollten, dass keinerlei Informationen in Ihren Informationssammlungen vorliegen, wäre dies ebenfalls eine zitierwürdige Information. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Informationen des Schulministeriums bzw.des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abge…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Informationen des Schulministeriums bzw.des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#33665]
Datum
26. September 2018 02:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Eingangsbestätigung zu meiner o. g. Informationsfreiheitsanfrage, die am 21.9.18 zu Ihren Informationsunterlagen gelangt ist. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Informationen des MSW NRW bzw.des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnte…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationen des MSW NRW bzw.des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#33665]
Datum
31. Oktober 2018 00:32
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 21.09.2018 (#33665) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Zudem ist durch Recherchen einer Kollegin bekannt geworden, dass Sie auch der/dem persönlich Betroffenen die bezüglichen Auskunftsersuchen über personenbezogene Datenverarbeitungen nach der DSGVO-EU und nach DSG NRW seit über 3 Monaten unter Verletzungen der gesetzlichen Fristen und Pflichten nicht beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
AW: Informationen des MSW NRW bzw.des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnte…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Informationen des MSW NRW bzw.des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#33665]
Datum
16. Dezember 2018 15:16
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen des Schulministeriums bzw. des Referats 323 aus dem Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit der Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle“ vom 21.09.2018 (#33665) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 33665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rainer Zufall
Vermittlung„Informationen d. Schulministeriums bzw. d. Referats 323 aus Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) d…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung„Informationen d. Schulministeriums bzw. d. Referats 323 aus Schuljahr 17/18 zu dem Fall (den Fällen) der abgelehnten Vermittlungsgespräche mit Antidiskriminierungsstelle SABRA über Hinweise auf antisemitische Vorfälle [#33665] [#33665]
Datum
22. Januar 2019 17:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33665 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie seit über 90 Tagen nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 33665.pdf Anfragenr: 33665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>