Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW)

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) alle vorhandenen Informationen (dies meint allgemein auch Unterlagen/Dokumente) im IM, v. a. LPP, im Kontext der derzeit öffentlich diskutierten Verfehlungen des IdP (keine Disziplinarakten - siehe unten),

2) die derzeitig geltende Dienstvorschrift (weitgefasst, auch Dienstvereinbarung, Innerdienstliche Anordnung o. ä.) zum Umgang mit Alkohol u. ä. im Dienst für die Polizei BW bzw. Innenministerium BW (=IM),

3) die derzeitig geltende Dienstvorschrift zum Umgang abhängigkeitsgefährdeten/-betroffenen Bediensteten für die Polizei BW bzw. IM,

4) die am 12./13.11.2021 geltende Dienstvorschrift zum Umgang mit Alkohol u. ä. im Dienst,

5) die am 12./13.11.2021 geltende Dienstvorschrift zum Umgang abhängigkeitsgefährdeten/-betroffenen Bediensteten der Polizei BW bzw. IM,

6) das Video, in welchem sich die Landespolizeipräsidentin an die Polizeibeschäftigen wendet (Henkel-Waidhofer: "Angezählt", KONTEXT:Wochenzeitung v. 31.05.2023, https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/635/angezaehlt-8895.html; Bäuerlein: "Turbulenzen bei der Polizei: Landespolizeipräsidentin will beruhigen, doch das Gegenteil passiert", Südkurier v. 22.05.2023, https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/turbulenzen-bei-der-polizei-landespolizeipraesidentin-will-beruhigen-doch-das-gegenteil-passiert;art417930,11579114),

7) Aufzeichnungen sämtlicher Art aus denen die Inhalte, Besprechungsergebnisse und die Teilnehmenden hervorgehen (u. a. vor-/nachbereitende Vermerke/Protokolle/Gesprächsnotizen) zur Besprechung der Landespolizeipräsidentin mit "dem engsten Führungszirkel der Landespolizei". Die Besprechung hat zehn Tage vor dem 22.05.2023 stattgefunden (Südkurier aaO).

8) alle vorhandenen Informationen in Ihrem Haus zu regelmäßigen "Sektrunden" (Südkurier aaO) im IM bzw. LPP. Nach dem Südkurierbericht äußerten Hr. Werner/Hr. Klotter, dass es unter deren Leitung keine "Sektrunden" gegeben habe. Können Sie dies bestätigen bzw. welche Informationen liegen hierzu vor?

9) alle vorhandenen Informationen der Polizei BW bzw. IM zu Fragen von Machtmissbrauch, grenzmissachtenden Verhaltens und (sexualisierter) Gewalt in der Polizei BW bzw. IM (u. a. Konzeptionen, Flyer, Informationsmaterial, Infos zu Ansprechpersonen/-stellen etc.),

10) alle vorhandenen Informationen zu Fragen von Abhängigkeit/Sucht in der Polizei BW bzw. IM (u. a. Konzeptionen, Flyer, Informationsmaterial Infos zu Ansprechpersonen/-stellen etc.),

11) derzeitiger Sachstand, sowie alle verfügbaren Informationen zur Einrichtung eines "Vertrauenanwalts", an den sich Betroffene sexueller Belästigung wenden können (Binkowski: "Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz verteidigt ihr damaliges Vorgehen", Staatsanzeiger BW v. 29.03.2023, https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/landespolizeipraesidentin-stefanie-hinz-verteidigt-ihr-damaliges-vorgehen/),

12) Regierungsbericht, der 87 Fälle sexueller Belästigung in der Polizei BW offenbart (Staatsanzeiger BW aaO),

13) Information, was unter Querlisten zu verstehen ist? Im U-Ausschuss des Landtags zur Polizeiaffäre haben Hr. Klenk/Hr. Moser von Filseck darüber gesprochen (Henkel-Waidhofer: "'Der Minister hat gesagt wen er will und erst dann begann das Verfahren'", Staatsanzeiger BW v. 13.12.2022, https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/untersuchungsausschuss-polizeiaffaere/der-minister-hat-gesagt-wen-er-will-und-erst-dann-begann-das-verfahren/).

Vorsorglich möchte auf folgendes hinweisen.
Meine Anfrage bezieht sich nicht auf Informationen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützenswert wären; auf Unterlagen aus dem gegen Andreas R. anhängigen Disziplinarverfahren; auf Informationen, die Rückschlüsse auf das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung natürlicher Personen zulassen; auf personenbezogene Daten wie Namen oder Unterschriften, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar bleibt. Diese Informationen können geschwärzt werden (Grund der Schwärzung bitte kenntlich machen). Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der beantragten Informationen unproblematisch ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG. Sollte die Aktenauskunft kostenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei Kostenhöhe, sowie Begründung der Kostenhöhe anzugeben. Es handelt sich hier um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Kosten fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG W und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie hierfür unzuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage oder der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des IM-BW). Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) alle vorhandenen Informationen (dies meint allgemein auch Unte…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
18. Juni 2023 17:25
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) alle vorhandenen Informationen (dies meint allgemein auch Unterlagen/Dokumente) im IM, v. a. LPP, im Kontext der derzeit öffentlich diskutierten Verfehlungen des IdP (keine Disziplinarakten - siehe unten), 2) die derzeitig geltende Dienstvorschrift (weitgefasst, auch Dienstvereinbarung, Innerdienstliche Anordnung o. ä.) zum Umgang mit Alkohol u. ä. im Dienst für die Polizei BW bzw. Innenministerium BW (=IM), 3) die derzeitig geltende Dienstvorschrift zum Umgang abhängigkeitsgefährdeten/-betroffenen Bediensteten für die Polizei BW bzw. IM, 4) die am 12./13.11.2021 geltende Dienstvorschrift zum Umgang mit Alkohol u. ä. im Dienst, 5) die am 12./13.11.2021 geltende Dienstvorschrift zum Umgang abhängigkeitsgefährdeten/-betroffenen Bediensteten der Polizei BW bzw. IM, 6) das Video, in welchem sich die Landespolizeipräsidentin an die Polizeibeschäftigen wendet (Henkel-Waidhofer: "Angezählt", KONTEXT:Wochenzeitung v. 31.05.2023, https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/635/angezaehlt-8895.html; Bäuerlein: "Turbulenzen bei der Polizei: Landespolizeipräsidentin will beruhigen, doch das Gegenteil passiert", Südkurier v. 22.05.2023, https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/turbulenzen-bei-der-polizei-landespolizeipraesidentin-will-beruhigen-doch-das-gegenteil-passiert;art417930,11579114), 7) Aufzeichnungen sämtlicher Art aus denen die Inhalte, Besprechungsergebnisse und die Teilnehmenden hervorgehen (u. a. vor-/nachbereitende Vermerke/Protokolle/Gesprächsnotizen) zur Besprechung der Landespolizeipräsidentin mit "dem engsten Führungszirkel der Landespolizei". Die Besprechung hat zehn Tage vor dem 22.05.2023 stattgefunden (Südkurier aaO). 8) alle vorhandenen Informationen in Ihrem Haus zu regelmäßigen "Sektrunden" (Südkurier aaO) im IM bzw. LPP. Nach dem Südkurierbericht äußerten Hr. Werner/Hr. Klotter, dass es unter deren Leitung keine "Sektrunden" gegeben habe. Können Sie dies bestätigen bzw. welche Informationen liegen hierzu vor? 9) alle vorhandenen Informationen der Polizei BW bzw. IM zu Fragen von Machtmissbrauch, grenzmissachtenden Verhaltens und (sexualisierter) Gewalt in der Polizei BW bzw. IM (u. a. Konzeptionen, Flyer, Informationsmaterial, Infos zu Ansprechpersonen/-stellen etc.), 10) alle vorhandenen Informationen zu Fragen von Abhängigkeit/Sucht in der Polizei BW bzw. IM (u. a. Konzeptionen, Flyer, Informationsmaterial Infos zu Ansprechpersonen/-stellen etc.), 11) derzeitiger Sachstand, sowie alle verfügbaren Informationen zur Einrichtung eines "Vertrauenanwalts", an den sich Betroffene sexueller Belästigung wenden können (Binkowski: "Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz verteidigt ihr damaliges Vorgehen", Staatsanzeiger BW v. 29.03.2023, https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/landespolizeipraesidentin-stefanie-hinz-verteidigt-ihr-damaliges-vorgehen/), 12) Regierungsbericht, der 87 Fälle sexueller Belästigung in der Polizei BW offenbart (Staatsanzeiger BW aaO), 13) Information, was unter Querlisten zu verstehen ist? Im U-Ausschuss des Landtags zur Polizeiaffäre haben Hr. Klenk/Hr. Moser von Filseck darüber gesprochen (Henkel-Waidhofer: "'Der Minister hat gesagt wen er will und erst dann begann das Verfahren'", Staatsanzeiger BW v. 13.12.2022, https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/untersuchungsausschuss-polizeiaffaere/der-minister-hat-gesagt-wen-er-will-und-erst-dann-begann-das-verfahren/). Vorsorglich möchte auf folgendes hinweisen. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf Informationen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützenswert wären; auf Unterlagen aus dem gegen Andreas R. anhängigen Disziplinarverfahren; auf Informationen, die Rückschlüsse auf das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung natürlicher Personen zulassen; auf personenbezogene Daten wie Namen oder Unterschriften, solange Funktion und Organisationszugehörigkeit erkennbar bleibt. Diese Informationen können geschwärzt werden (Grund der Schwärzung bitte kenntlich machen). Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der beantragten Informationen unproblematisch ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG. Sollte die Aktenauskunft kostenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei Kostenhöhe, sowie Begründung der Kostenhöhe anzugeben. Es handelt sich hier um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Kosten fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG W und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie hierfür unzuständig sein, bitte ich mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche einer Weiterleitung meiner Anfrage oder der Weitergabe meiner Daten an Dritte (d. h. außerhalb des IM-BW). Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich meine Anfrage noch ergänzen. Bitte senden Sie mir folgendes zu…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
19. Juni 2023 23:33
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich meine Anfrage noch ergänzen. Bitte senden Sie mir folgendes zu: 14) die derzeitig geltende Dienstvorschrift (weitgefasst, auch Dienstvereinbarung, Innerdienstliche Anordnung o. ä.) zum grenzachtenden Umgang, Prävention sexualisierter Gewalt, grenzmissachtenden Verhaltens, Umgang mit entsprechenden Vorkommnissen etc. für die Polizei BW bzw. Innenministerium BW, 15) die am 12./13.11.2021 geltende Dienstvorschrift zum grenzachtenden Umgang, Prävention sexualisierter Gewalt, grenzmissachtenden Verhaltens, Umgang mit entsprechenden Vorkommnissen etc. für die Polizei BW bzw. Innenministerium BW. Um Eingangsbestätigung wird höflichst gebeten. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine Anfrage vom 18.06.2023 wende ich mich an Sie. Bitte bestä…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
1. Juli 2023 10:26
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine Anfrage vom 18.06.2023 wende ich mich an Sie. Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang meiner Anfrage inkl. der Ergänzung vom 19.06.2023. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG mit, dass zur Bean…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
3. Juli 2023 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG mit, dass zur Beantwortung Ihres Antrags nebst Ergänzung "Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]" eine Fristverlängerung in Anspruch genommen wird. Das Innenministerium benötigt bis zu zwei Monate bis zur Beantwortung Ihres Antrages. Darüber hinaus teilen wir Ihnen gemäß § 10 Abs. 2 LIFG mit, dass vor dem Hintergrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes beabsichtigt ist, Ihnen gemäß § 10 Abs. 1 und 2 LIFG i. V. m. § 1 GebVO IM [Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Innenministeriums (Gebührenverordnung Innenministerium)] und Ziffer 20.3.2 GebVerzIM [Gebührenverzeichnis Innenministerium] die Kosten für den erhöhten Verwaltungsaufwand in Höhe von voraussichtlich 500 Euro in Rechnung zu stellen. Dies hat folgende Gründe: Der zur Beantwortung Ihres Antrages notwendige Verwaltungsaufwand erfordert die Einbeziehung von zwei Referaten im Landespolizeipräsidium (Referate "Recht und Grundsatz“ sowie "Personal"), der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Landespolizeipräsidium sowie der allgemeinen Verwaltungsabteilung im Innenministerium, weshalb es sich bei Ihrer Anfrage nebst Ergänzung um keine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand handelt. Es ist hierbei davon auszugehen, dass bei jeder eingebundenen Organisationseinheit jeweils ein Sachbearbeiter im gehobenen Dienst und jeweils ein Referent im höheren Dienst sich über mehrere Stunden mit dem umfangreichen Antrag befassen. Diese Arbeit umfasst einhergehenden Recherchen sowie das aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten gemäß § 5 LIFG verbundene Erfordernis der Abwägung der widerstreitenden Interessen und der ggfls. miteinhergehenden Schwärzungen sowie notwendigen Aussonderungen von als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Dokumenten gemäß § 4 Abs. 2 LIFG innerhalb der umfangreichen Aktenbestände des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis". Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob Sie die Weiterverfolgung Ihres Antrags wünschen. Wird nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Aufforderung die Weiterverfolgung des Antrags gegenüber der informationspflichtigen Stelle erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen. Zwischen Absendung dieser Information und dem Zugang der Erklärung der antragstellenden Person über die Weiterverfolgung des Antrags ist der Ablauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen gehemmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> angehängtes Dokument für Sie zur Kenntnis mit der Bitte um Rückmeldung. Vielen Da…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN: AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
5. Juli 2023 01:18
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angehängtes Dokument für Sie zur Kenntnis mit der Bitte um Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, jetzt mit Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN: AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
5. Juli 2023 01:20
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, jetzt mit Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - lifg-anfrage-innenministerium-baden-wuerttemberg-wegen-idp-20230704-2331-erwiderung-wg-kosten.pdf Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen im Kontext des V…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXTERN: AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
23. Juli 2023 22:06
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW)“ vom 18.06.2023 (#281374) möchte ich mich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Dass die Frist auf zwei Monate verlängert ist, ist mir bewusst. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> der Vorfall um den Inspekteur der Polizei ist derzeit Gegenstand einer i…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: WG: EXTERN: AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
24. Juli 2023 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Vorfall um den Inspekteur der Polizei ist derzeit Gegenstand einer intensiven parlamentarischen Aufarbeitung. Hierzu hat das Innenministerium dem eingesetzten Untersuchungsausschuss mehrere tausend Aktenseiten vorgelegt. Der Anspruch auf Auskunft nach LifG ist jedoch in der Reichweite nicht so weitgehend wie der landesverfassungsrechtliche Anspruch auf Auskunft des Landtags. Dies hat zur Folge, dass eine Einzelfallprüfung der vorhandenen Aktenbestände hinsichtlich Ihres LiFG-Antrags vorzunehmen ist. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, bedarf Ihre sehr umfassende Anfrage einer intensiven rechtlichen Prüfung. Auch ist es bereits jetzt wahrscheinlich, dass zu einzelnen Punkten Ihrer Anfrage Ablehnungsgründe nach dem LiFG einschlägig sein dürften, so dass es zumindest zu einer Teilablehnung kommen dürfte. Die voraussichtlichen Gebühren in Höhe von 500 Euro sind ob des sehr hohen, tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwands gerechtfertigt. Allein die Sondierung Ihres Antrags hat bislang drei Zeitstunden von Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes erfordert und zwei Zeitstunden von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie, angesichts der angekündigten Kostenfolge, an dem Antrag festhalten. Sollten Sie Ihren Antrag nach LiFG aufrechterhalten, bitten wir Sie um eine nähere inhaltliche Konkretisierung der Nummern 1, 8 und 9. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Wie angefordert konkretisiere ich meine Anfrage. zu &…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
22. August 2023 11:38
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Wie angefordert konkretisiere ich meine Anfrage. zu "1) alle vorhandenen Informationen (dies meint allgemein auch Unterlagen/Dokumente) im IM, v. a. LPP, im Kontext der derzeit öffentlich diskutierten Verfehlungen des IdP (keine Disziplinarakten - siehe unten)," -- Wie angeführt, geht es hier nicht um die Personal-/Disziplinarakte bzw. das Handeln des Innenministeriums in diesem Verfahren. Vielmehr ist die hausinterne Kommunikation zu diesem Thema von Relevanz: Wie wurde auf die aufkommenden Vorwürfe reagiert, welche Anweisungen wurden intern gegeben usw.? zu "8) alle vorhandenen Informationen in Ihrem Haus zu regelmäßigen "Sektrunden" (Südkurier aaO) im IM bzw. LPP. Nach dem Südkurierbericht äußerten Hr. Werner/Hr. Klotter, dass es unter deren Leitung keine "Sektrunden" gegeben habe. Können Sie dies bestätigen bzw. welche Informationen liegen hierzu vor?" -- Im Südkurier vom 22.05.2023 (https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/turbulenzen-bei-der-polizei-landespolizeipraesidentin-will-beruhigen-doch-das-gegenteil-passiert;art417930,11579114) wird ausgeführt: "Beide [Klotter und Werner, Anm.] äußerten [im gegenständlichen Untersuchungsausschuss des Landtags-BW, Anm.], dass es bei ihnen Sektrunden, wie sie im Zuge der IdP-Affäre unter Andreas R. aus dem Innenministerium bekannt wurden, in ihrer Zeit und unter ihrer Ägide nicht gegeben habe. Klotter nannte es als für ihn nicht vorstellbar, dass ein Mitglied der Auswahlkommission für den höheren Dienst zugleich auch als Mentor einen Kandidaten vorbereitet hätte." Auf dieses Zitat bezieht sich meine Anfrage. Sind diese Ausführungen nach der Informationslage des Innenministeriums so zu bestätigen? zu "9) alle vorhandenen Informationen der Polizei BW bzw. IM zu Fragen von Machtmissbrauch, grenzmissachtenden Verhaltens und (sexualisierter) Gewalt in der Polizei BW bzw. IM (u. a. Konzeptionen, Flyer, Informationsmaterial, Infos zu Ansprechpersonen/-stellen etc.)," -- welche Informationen sind in Ihrem Haus zu diesem Thema vorhanden? Wie geht das Innenministerium organisatorisch und strukturell mit Machtmissbrauch, grenzmissachtendem Verhalten und (sexualisierter) Gewalt um? Welche Ansprüche an das Verhalten von Mitarbeitenden und Führungskräften werden gestellt? Welche Möglichkeiten haben Betroffene? Angenommen wird, dass sich aus den beispielhaft aufgezählten Dokumenten hierzu ein Bild ergibt. Teilen Sie mir gerne mit, aufgrund welcher Gründe bei welchen Punkten eine Teilablehnung stattfinden würde, dann kann ich meine Anfrage anpassen. Ich möchte damit einer vollumfänglichen Prüfung nicht vorgreifen. Jedoch kamen Sie bereits offensichtlich zu dem Schluss, dass es zu einer Teilablehnung kommen könnte - mich interessiert daher, welche Teile dies betrifft. So kann für beide Seiten ein positiver Effekt erzielt werden. Leider sind Sie nicht darauf eingegangen, eine Auskunft aufgrund des öffentlichen Interesses kostenfrei zu gewähren. Ich denke, dies wäre angesichts der regelmäßig in diesem Kontext neu bekanntwerdenden Aspekte verhältnismäßig. Auch wäre dies im Sinne des Innenministers Herrn Strobl - die Veröffentlichung des Anwaltsschreibens geschah ja mit dem Grund mit offenen Karten zu spielen. Darüber hinaus habe ich mit meinem per Mail vom 05.07.2023 übersandtem Schreiben ausführlich ein öffentliches Interesse begründet. [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 281374 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
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Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. August 2023 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW)“ [#281374]
Datum
22. August 2023 11:45
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) mit der Nummer 281374 bitte ich um Vermittlung. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/281374/ Durch das Innenministerium-BW werden Kosten in Höhe von € 500,- aufgerufen. Lt. derzeit gültiger GebO stellt dies den Höchstsatz bei IFG-Anfragen dar. Ich halte diese Kostenhöhe für nicht angemessen. In meiner Mail an das Innenministerium von 05.07.2023 habe ich mitgeteilt, warum Kosten in dieser Höhe nicht verhältnismäßig sind. Zudem bin ich der Ansicht, dass eine kostenfreie Auskunft im öffentlichen Interesse steht. Beides habe ich in vorstehend benannter Mail ausführlich begründet. Hierauf ist das Innenministerium bislang nicht eingegangen, jedoch habe ich mit Mail von heute nochmals um Stellungnahme hierzu gebeten. Alle Dokumente zu dieser Anfrage finden Sie als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 281374.pdf - 2023-07-04_2-lifg-anfrage-innenministerium-baden-wuerttemberg-wegen-idp-20230704-2331-erwiderung-wg-kosten.pdf Anfragenr: 281374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281374/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachrichten vom 03.07.2023 und 24.07.2023 wurden Sie aufgefordert zu …
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
28. September 2023 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachrichten vom 03.07.2023 und 24.07.2023 wurden Sie aufgefordert zu erklären, ob Sie trotz der unsererseits dargestellten und begründeten Kostenfolge gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG an ihrem Antrag festhalten. Aufgrund ihrer letzten aus unserer Sicht nicht eindeutigen Nachricht vom 22.08.2023, werden Sie hiermit noch einmal aufgefordert, ausdrücklich zu erklären, ob sie angesichts der dargestellten Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten. Auf die Folge des § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG weisen wir in diesem Zusammenhang hin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfung des LfDI kann ich noch keine Entscheidun…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
29. September 2023 14:52
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfung des LfDI kann ich noch keine Entscheidung mitteilen. Ich nehme an, dass seitens des LfDI bereits auf Sie zugegangen wurde. Auf meine Mail an Ihren [geschwärzt] sind Sie leider (wieder) nicht eingegangen. Um dahingehende Stellungnahme wird gebeten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 281374 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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geschwärzt
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Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit: Antrag auf Vermittlung [#281374] Sehr << Antragsteller:in >> der LfDI bat …
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Antrag auf Vermittlung [#281374]
Datum
21. Februar 2024 10:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> der LfDI bat uns, Ihnen unsere Stellungnahme mit einer ausführlichen Begründung zukommen zu lassen, welche wir an den LfDI in Ihrer Angelegenheit gemacht haben. Diese erhalten Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Weiterleitung des Schreibens an den LfDI vom 12.01.2024 durch heutige…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
21. Februar 2024 12:03
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Weiterleitung des Schreibens an den LfDI vom 12.01.2024 durch heutige Mail. Diesem habe ich entnommen, dass bei vollständiger Prüfung der Anfrage für mich (was die Forderungen des Innenministeriums betrifft) maximal ein finanzieller Aufwand von € 500,- entsteht - andernfalls bitte ich um entsprechende Information. HIerzu möchte ich ergänzend anfragen, ob eventuelle Auslagen des Innenministeriums im Zuge dieser Anfrage zur maximalen Gebührenhöhe von € 500,- addiert werden. Mit Mail vom 22.08.2023 habe ich den LfDI eingeschalten, verbunden mit dem Hinweis, dass bislang eine Stellungnahme zum öffentlichen Interesse nicht ergangen ist, erst mit Ihrem o. g. Schreiben. Dem Schreiben ist Ihre Ansicht zu entnehmen, dass Sie die Kostenhöhe bereits begründet haben. Vordergründig hat sich die Einschaltung des LfDI nicht auf die Begründung der Gebührenhöhe, vielmehr auf die nicht erfolgte Stellungnahme zum öffentlichen Interesse bezogen. Ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]). Mit Mail vom 22.08.2023 an Ihren Kollegen [geschwärzt] hatte ich mitgeteilt: "Teilen Sie mir gerne mit, aufgrund welcher Gründe bei welchen Punkten eine Teilablehnung stattfinden würde, dann kann ich meine Anfrage anpassen. Ich möchte damit einer vollumfänglichen Prüfung nicht vorgreifen. Jedoch kamen Sie bereits offensichtlich zu dem Schluss, dass es zu einer Teilablehnung kommen könnte - mich interessiert daher, welche Teile dies betrifft. So kann für beide Seiten ein positiver Effekt erzielt werden." Auch hierauf sind Sie bislang nicht eingegangen: Erstmalige Anfrage vom 22.08.2023, erneute Anfrage am 29.09.2023, nunmehr meine dritte freundliche Anfrage mit der Bitte um entsprechende Rückmeldung. Ich nehme an, dass eine Teilablehnung aufgrund des laufenden Untersuchungsausschusses des Landtages Baden-Württemberg (IdP und Beförderungspraxis), der noch anhängigen Revision im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung (Landgericht Stuttgart, Az. 5 KLs 5 Js 118377/21), sowie wegen möglicher weiterer Straftaten (Ermittlungen wegen Bestechlichkeit, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/neue-ermittlungen-gegen-freigestellten-inspekteur-der-polizei-100.html, 21.02.2024) nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 LIFG stattfinden würde. Bei Abschluss dieser Verfahren wäre eine Auskunft - sofern keine anderen Gründe entgegenstehen - dann möglich. Daher möchte ich anfragen, ob es möglich/zulässig ist, dass die entsprechenden Informationen nach Abschluss der o. g. Vefahren beauskunftet werden, ohne dass eine erneute Gebührenfestsetzung erfolgt. Es stellt sich rechtlich die Frage, ob dies dann als erneuter Antrag zu werten ist oder im Zuge dieses Antrages berücksichtigt werden kann. Auch hierzu freue ich mich über eine Rückmeldung. Abschließend: Diese Nachricht werde ich den LfDI weiterleiten, da fragdenstaat.de nicht mehrere Adressatinnen und Adressaten zulässt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 281374 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Angelegenheit habe ich u. g. Mitteilung an das Innenministerium versandt…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[geschwärzt] - Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
21. Februar 2024 12:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Angelegenheit habe ich u. g. Mitteilung an das Innenministerium versandt. Dies für Sie zur Kenntnis. Mir stellt sich die Frage, wie mit den Kosten bei Ablehnung aufgrund eines laufenden Verfahrens (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 LIFG BW) zu verfahren ist. Hierzu möchte ich anfragen, ob es möglich/zulässig ist, dass die entsprechenden Informationen nach Abschluss dieser Vefahren (U-Ausschuss, Straf-/Ermittlungsverfahren) beauskunftet werden, ohne dass eine erneute Gebührenfestsetzung erfolgt. Es stellt sich rechtlich die Frage, ob dies dann als erneuter Antrag zu werten ist oder im Zuge dieses Antrages berücksichtigt werden kann. Auch hierzu freue ich mich über eine Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] --- Nachricht an das Innenministerium vom 21.02.2024: Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die Weiterleitung des Schreibens an den LfDI vom 12.01.2024 durch heutige Mail. Diesem habe ich entnommen, dass bei vollständiger Prüfung der Anfrage für mich (was die Forderungen des Innenministeriums betrifft) maximal ein finanzieller Aufwand von € 500,- entsteht - andernfalls bitte ich um entsprechende Information. HIerzu möchte ich ergänzend anfragen, ob eventuelle Auslagen des Innenministeriums im Zuge dieser Anfrage zur maximalen Gebührenhöhe von € 500,- addiert werden. Mit Mail vom 22.08.2023 habe ich den LfDI eingeschalten, verbunden mit dem Hinweis, dass bislang eine Stellungnahme zum öffentlichen Interesse nicht ergangen ist, erst mit Ihrem o. g. Schreiben. Dem Schreiben ist Ihre Ansicht zu entnehmen, dass Sie die Kostenhöhe bereits begründet haben. Vordergründig hat sich die Einschaltung des LfDI nicht auf die Begründung der Gebührenhöhe, vielmehr auf die nicht erfolgte Stellungnahme zum öffentlichen Interesse bezogen. Ich denke, hier liegt ein Missverständnis vor. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]). Mit Mail vom 22.08.2023 an Ihren Kollegen [geschwärzt] hatte ich mitgeteilt: "Teilen Sie mir gerne mit, aufgrund welcher Gründe bei welchen Punkten eine Teilablehnung stattfinden würde, dann kann ich meine Anfrage anpassen. Ich möchte damit einer vollumfänglichen Prüfung nicht vorgreifen. Jedoch kamen Sie bereits offensichtlich zu dem Schluss, dass es zu einer Teilablehnung kommen könnte - mich interessiert daher, welche Teile dies betrifft. So kann für beide Seiten ein positiver Effekt erzielt werden." Auch hierauf sind Sie bislang nicht eingegangen: Erstmalige Anfrage vom 22.08.2023, erneute Anfrage am 29.09.2023, nunmehr meine dritte freundliche Anfrage mit der Bitte um entsprechende Rückmeldung. Ich nehme an, dass eine Teilablehnung aufgrund des laufenden Untersuchungsausschusses des Landtages Baden-Württemberg (IdP und Beförderungspraxis), der noch anhängigen Revision im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung (Landgericht Stuttgart, Az. 5 KLs 5 Js 118377/21), sowie wegen möglicher weiterer Straftaten (Ermittlungen wegen Bestechlichkeit, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/neue-ermittlungen-gegen-freigestellten-inspekteur-der-polizei-100.html, 21.02.2024) nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 LIFG stattfinden würde. Bei Abschluss dieser Verfahren wäre eine Auskunft - sofern keine anderen Gründe entgegenstehen - dann möglich. Daher möchte ich anfragen, ob es möglich/zulässig ist, dass die entsprechenden Informationen nach Abschluss der o. g. Vefahren beauskunftet werden, ohne dass eine erneute Gebührenfestsetzung erfolgt. Es stellt sich rechtlich die Frage, ob dies dann als erneuter Antrag zu werten ist oder im Zuge dieses Antrages berücksichtigt werden kann. Auch hierzu freue ich mich über eine Rückmeldung. Abschließend: Diese Nachricht werde ich den LfDI weiterleiten, da fragdenstaat.de nicht mehrere Adressatinnen und Adressaten zulässt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 281374 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachrichten vom 3. Juli 2023, 24. Juli 2023 sowie vom 28. September 2…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Informationen im Kontext des Verfahrens gegen den Inspekteur der Polizei (IdP BW) [#281374]
Datum
22. März 2024 10:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachrichten vom 3. Juli 2023, 24. Juli 2023 sowie vom 28. September 2023 wurden Sie aufgefordert zu erklären, ob Sie trotz der Ihnen von uns gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG mitgeteilten Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten. Da Sie sich diesbezüglich nach wie vor nicht geäußert haben, fordern wir Sie noch einmal auf zu erklären, ob Ihr Antrag unter Berücksichtigung der dargestellten Kostenfolge weiterverfolgt werden soll. Auf die Folge des § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG weisen wir in diesem Zusammenhang hin. Mit freundlichen Grüßen