Informationen im Zusammenhang mit der Sperrung von Webseiten auf Rechnern von Bundeseinrichtungen inkl. Bundestag

Alle Informationen (Akten, Briefwechsel, Memos, Entwürfe, Vorlagen, Notizen, Technische Unterlagen) zu der Infrastruktur des BSI, den Zugang zu Webseiten auf Rechnern von Bundeseinrichtungen inklusive Bundestag zu sperren (siehe auch http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html )

Darunter - aber nicht beschränkt auf - Informationen zur Aufnahme und Entfernung einzelner Webseiten, den Bezug und die Bewertung von Listen zu sperrender Seiten, Entwürfe von Sperrnachrichten und der rechtlichen Bewertung von Sperrverfahren sowie der Sperrung einzelner Seiten. Darunter zählt auch die Analyse, Bewertung, Weitergabe von Schadsoftware, die auf den betroffenen Webseiten gefunden wurde sowie andere Informationen, über Seiten auf der Sperrliste, die für die Sperrentscheidung von Belang waren.

Um Kosten und Papier zu sparen, bitte ich um Antwort in elektronischer Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2015
  • Frist
    29. August 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Information…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Informationen im Zusammenhang mit der Sperrung von Webseiten auf Rechnern von Bundeseinrichtungen inkl. Bundestag [#10873]
Datum
28. Juli 2015 18:01
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen (Akten, Briefwechsel, Memos, Entwürfe, Vorlagen, Notizen, Technische Unterlagen) zu der Infrastruktur des BSI, den Zugang zu Webseiten auf Rechnern von Bundeseinrichtungen inklusive Bundestag zu sperren (siehe auch http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html ) Darunter - aber nicht beschränkt auf - Informationen zur Aufnahme und Entfernung einzelner Webseiten, den Bezug und die Bewertung von Listen zu sperrender Seiten, Entwürfe von Sperrnachrichten und der rechtlichen Bewertung von Sperrverfahren sowie der Sperrung einzelner Seiten. Darunter zählt auch die Analyse, Bewertung, Weitergabe von Schadsoftware, die auf den betroffenen Webseiten gefunden wurde sowie andere Informationen, über Seiten auf der Sperrliste, die für die Sperrentscheidung von Belang waren. Um Kosten und Papier zu sparen, bitte ich um Antwort in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen im Zusammenhang mit der Spe…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen im Zusammenhang mit der Sperrung von Webseiten auf Rechnern von Bundeseinrichtungen inkl. Bundestag [#10873]
Datum
29. August 2015 09:51
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen im Zusammenhang mit der Sperrung von Webseiten auf Rechnern von Bundeseinrichtungen inkl. Bundestag" vom 28.07.2015 (#10873) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG Dem Antrag wurde teilweise stattgegeben
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
11. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Dem Antrag wurde teilweise stattgegeben