Informationen nach Art 13 und 14 DS-GVO

1. Die Informationen, die Sie Ihren Versicherten geben, wenn Sie Daten direkt oder über Dritte erheben

2. Wann, in welcher Form und wie oft stellen Sie diese Informationen zur Verfügung?

3. Die entsprechende Umsetzungsanweisung für Ihr Personal

4. Falls Sie die Informationen nicht oder nicht mit dem ganzen Inhalt der Art 13 und 14 übermitteln, wie begründen Sie das?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Informati…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
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Betreff
Informationen nach Art 13 und 14 DS-GVO [#46675]
Datum
20. Januar 2019 20:55
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Informationen, die Sie Ihren Versicherten geben, wenn Sie Daten direkt oder über Dritte erheben 2. Wann, in welcher Form und wie oft stellen Sie diese Informationen zur Verfügung? 3. Die entsprechende Umsetzungsanweisung für Ihr Personal 4. Falls Sie die Informationen nicht oder nicht mit dem ganzen Inhalt der Art 13 und 14 übermitteln, wie begründen Sie das?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
21. Januar 2019 06:59
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Informati…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Informationen nach Artt. 13 und 14 DSGVO [#46675]
Datum
24. Januar 2019 09:17
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-1/2019 (Bitte stets angeben) Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG vom 21.01.2019 und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden darf, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Informati…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Informationen nach Artt. 13 und 14 DSGVO [#46675]
Datum
13. Februar 2019 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gern entsprechen wir kostenfrei Ihrem Antrag auf Information nach § 7 IFG und beantworten Ihre Fragen wie folgt: zu 1.) Die Deutsche Rentenversicherung informiert Ihre Versicherten zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten nach Artt. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Startseite der Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung… . Über die Zwecke der Verarbeitung von Daten und die Folgen der Nichtbereitstellung von Daten wird je nach dem vom Versicherten gewünschten Verarbeitungszweck auf den entsprechenden Antragsvordrucken informiert. Alle Antragsvordrucke stehen ebenfalls auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Wenn Sie es möchten senden wir Ihnen sowohl unser Faltblatt mit den Informationen nach Artt. 13 und 14 DSGVO als auch ausgewählte Vordrucke gerne zu. zu 2.) Die Deutsche Rentenversicherung erhält die Entgeltdaten, aus denen sie Leistungen erbringt, von den Arbeitgebern über die Einzugstellen (Krankenkassen) und erhebt darüberhinaus personenbezogene Daten mit Hilfe von (bundeseinheitlich mit allen Rentenversicherungsträgern abgestimmten) Antragsvordrucken auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. im Antrag auf Kontenklärung, Statusfeststellung, Reha, Rente oder Regreß). Bei der Vergabe der Sozialversicherungsnummer bzw. bei Aufnahme der ersten Beschäftigung, vor der ersten Entgeltmeldung durch den Arbeitgeber, versendet die Deutsche Rentenversicherung den Sozialversicherungsausweis mit einem Begrüß