Informationen über Anzahl und Ausgang von Dienstaufsichtsbeschwerden

1. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden sind im Jahr 2017 eingegangen?

2. Wie war deren Ausgang?
2.1 Wie viele wurden zurückgewiesen, wie viele hatten Konsequenzen?
2.2 Welche Maßnahmen / Konsequenzen wurden explizit getroffen?

3. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden wurden an (eine) andere Behörde(n) weitergeleitet?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    7. Juni 2018
  • Kosten dieser Information:
    212,00 Euro
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele D…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über Anzahl und Ausgang von Dienstaufsichtsbeschwerden [#29609]
Datum
8. Mai 2018 16:21
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden sind im Jahr 2017 eingegangen? 2. Wie war deren Ausgang? 2.1 Wie viele wurden zurückgewiesen, wie viele hatten Konsequenzen? 2.2 Welche Maßnahmen / Konsequenzen wurden explizit getroffen? 3. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden wurden an (eine) andere Behörde(n) weitergeleitet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG, Anfrage vom 8. Mai 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Denk zur Kenntnisna…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Antrag nach dem LIFG, Anfrage vom 8. Mai 2018
Datum
4. Juni 2018 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Auftrag von Frau Denk zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem LIFG, Anfrage vom 8. Mai 2018 [#29609] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre An…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem LIFG, Anfrage vom 8. Mai 2018 [#29609]
Datum
4. Juni 2018 09:39
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die mir mitgeteilten Informationen. Aufgrund der Kosten werde ich die Auskunft nicht weiter begehren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>