Informationen über die Arbeit des Thüringer Datenschutzbeirates

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Liebe << Antragsteller:in >>

im Gesetzesentwurf "Thüringer Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/687 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - ThürDSAnpUG-EU)" bin ich mehrfach auf den Datenschutzbeirat und dessen Zusammensetzung gestoßen. Es war mir allerdings nicht möglich sehr viele Informationen über den aktuellen Beirat und dessen Arbeit im Internet zu finden. Senden Sie mir bitte deshalb folgendes zu:

- Übersicht über die (aktuellen) Mitglieder des Datenschutzbeirates und Veränderungen in den letzten 3 Jahren
- Übersicht über die Sitzungen der letzen 3 Jahre inkl. Einladungen, Tagesordnungen und etwaige Protokolle
- Übersicht weiterer Schriftstücke und Handlungsempfehlungen des Beirates

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Liebe Datenschützer, im Gesetzesentwurf "Thüringer Gesetz zur Anpassung…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über die Arbeit des Thüringer Datenschutzbeirates [#26908]
Datum
7. März 2018 04:27
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Liebe Datenschützer, im Gesetzesentwurf "Thüringer Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/687 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - ThürDSAnpUG-EU)" bin ich mehrfach auf den Datenschutzbeirat und dessen Zusammensetzung gestoßen. Es war mir allerdings nicht möglich sehr viele Informationen über den aktuellen Beirat und dessen Arbeit im Internet zu finden. Senden Sie mir bitte deshalb folgendes zu: - Übersicht über die (aktuellen) Mitglieder des Datenschutzbeirates und Veränderungen in den letzten 3 Jahren - Übersicht über die Sitzungen der letzen 3 Jahre inkl. Einladungen, Tagesordnungen und etwaige Protokolle - Übersicht weiterer Schriftstücke und Handlungsempfehlungen des Beirates Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Springer. Mit freundlic…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationen über die Arbeit des Thüringer Datenschutzbeirates
Datum
23. März 2018 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
199,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Springer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte vielmals um Entschuldigung für meine verspätete Antwort. Sie dürfen meine IF…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen über die Arbeit des Thüringer Datenschutzbeirates [#26908]
Datum
23. März 2018 14:52
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte vielmals um Entschuldigung für meine verspätete Antwort. Sie dürfen meine IFG-Anfrage natürlich gern an die Vorsitzende des Datenschutzbeirates weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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