Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz

Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz.

Im Beamtenstatusgesetz heißt es zur Dienstunfähigkeit in §26:

§ 26 Dienstunfähigkeit

(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind.
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html

Es liegen Hinweise vor, daß der Generalbundesanwalt auf Grund von Wahrnehmungsstörungen sein Amt nicht mehr oder nur unzureichend wahrzunehmen in der Lage ist.

1. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB).

Auslöser scheint ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu sein, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht. Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutz-investiert-Millionen-in-Massendatenerfassung-im-Netz-2559751.html

2. Die erfolglose Suche nach "beweiskräftigen Dokumenten" für illegale Abhöraktivitäten der NSA und die Verweigerung der Anklageerhebung wegen Verstößen gegen das BDSG sowie wegen Hoch- und Landesverrats gegen die beteiligten Behörden.

Zu diesem Thema teilte die ZEIT am 1.7.2015 mit: "Die NSA horchte nicht nur Merkel aus, sondern auch Minister und Beamte. Das geht aus neuen WikiLeaks-Enthüllungen hervor. Auch die EZB steht auf der Überwachungsliste."
Quelle: http://www.zeit.de/politik/2015-07/wikileaks-nsa-spionage-bundesregierung-ministerium

Gemäß Hirnwörterbuch des Bundesverbandes Rehabilitation werden Wahrnehmungsstörungen definiert als:

"alle möglichen Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen aus der Umwelt (Licht, Farbe, Form, Raum, Gesichter, Töne, Lautstärken, Melodien, Gerüche, Geschmack, Fühlen usw.); s. a. primäre, räumliche und visuo-konstruktive Wahrnehmungsstörung"
Quelle: http://www.bdh-reha.de/de/infos-und-beratung/hirnwoerterbuch.php

Durch das in der Öffentlichkeit erkennbare Verhalten des Generalbundesanwaltes entsteht ein begründeter Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen. Dieses mögliche Krankheitsbild wäre in dessen unmittelbarer Umgebung im Tagesablauf nicht zu übersehen. Eine amtsärztliche Befassung erscheint plausibel.

Es wird deshalb um behördenintern vorliegende Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz gebeten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
  • 3 Follower:innen
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz [#10900]
Datum
31. Juli 2015 16:12
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz. Im Beamtenstatusgesetz heißt es zur Dienstunfähigkeit in §26: § 26 Dienstunfähigkeit (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html Es liegen Hinweise vor, daß der Generalbundesanwalt auf Grund von Wahrnehmungsstörungen sein Amt nicht mehr oder nur unzureichend wahrzunehmen in der Lage ist. 1. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB). Auslöser scheint ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu sein, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht. Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatsschutz-investiert-Millionen-in-Massendatenerfassung-im-Netz-2559751.html 2. Die erfolglose Suche nach "beweiskräftigen Dokumenten" für illegale Abhöraktivitäten der NSA und die Verweigerung der Anklageerhebung wegen Verstößen gegen das BDSG sowie wegen Hoch- und Landesverrats gegen die beteiligten Behörden. Zu diesem Thema teilte die ZEIT am 1.7.2015 mit: "Die NSA horchte nicht nur Merkel aus, sondern auch Minister und Beamte. Das geht aus neuen WikiLeaks-Enthüllungen hervor. Auch die EZB steht auf der Überwachungsliste." Quelle: http://www.zeit.de/politik/2015-07/wikileaks-nsa-spionage-bundesregierung-ministerium Gemäß Hirnwörterbuch des Bundesverbandes Rehabilitation werden Wahrnehmungsstörungen definiert als: "alle möglichen Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen aus der Umwelt (Licht, Farbe, Form, Raum, Gesichter, Töne, Lautstärken, Melodien, Gerüche, Geschmack, Fühlen usw.); s. a. primäre, räumliche und visuo-konstruktive Wahrnehmungsstörung" Quelle: http://www.bdh-reha.de/de/infos-und-beratung/hirnwoerterbuch.php Durch das in der Öffentlichkeit erkennbare Verhalten des Generalbundesanwaltes entsteht ein begründeter Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen. Dieses mögliche Krankheitsbild wäre in dessen unmittelbarer Umgebung im Tagesablauf nicht zu übersehen. Eine amtsärztliche Befassung erscheint plausibel. Es wird deshalb um behördenintern vorliegende Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
31. Juli 2015 16:21
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ########################################################### ------ Original Message ------ From: Christoph Marloh <<Name und E-Mail-Adresse>> Sent: Fri, 31 Jul 2015 14:12:17 +0000 To: <<Name und E-Mail-Adresse>> Subject: Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz [#10900] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz. Im Beamtenstatusgesetz heißt es zur Dienstunfähigkeit in §26: § 26 Dienstunfähigkeit (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/beamt… Es liegen Hinweise vor, daß der Generalbundesanwalt auf Grund von Wahrnehmungsstörungen sein Amt nicht mehr oder nur unzureichend wahrzunehmen in der Lage ist. 1. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Herren Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen "Verdacht des Landesverrats" nach Paragraph 94 Strafgesetzbuch (StGB). Auslöser scheint ein als geheim eingestufter Budgetplan für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu sein, den Netzpolitik.org in voller Länge öffentlich gemacht. Aus dem vertraulichen Dokument geht etwa hervor, dass den Staatsschützern 2,75 Millionen Euro für die "Massendatenerfassung" etwa in sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/… 2. Die erfolglose Suche nach "beweiskräftigen Dokumenten" für illegale Abhöraktivitäten der NSA und die Verweigerung der Anklageerhebung wegen Verstößen gegen das BDSG sowie wegen Hoch- und Landesverrats gegen die beteiligten Behörden. Zu diesem Thema teilte die ZEIT am 1.7.2015 mit: "Die NSA horchte nicht nur Merkel aus, sondern auch Minister und Beamte. Das geht aus neuen WikiLeaks-Enthüllungen hervor. Auch die EZB steht auf der Überwachungsliste." Quelle: http://www.zeit.de/politik/2015-07/wiki… Gemäß Hirnwörterbuch des Bundesverbandes Rehabilitation werden Wahrnehmungsstörungen definiert als: "alle möglichen Schwierigkeiten beim Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen aus der Umwelt (Licht, Farbe, Form, Raum, Gesichter, Töne, Lautstärken, Melodien, Gerüche, Geschmack, Fühlen usw.); s. a. primäre, räumliche und visuo-konstruktive Wahrnehmungsstörung" Quelle: http://www.bdh-reha.de/de/infos-und-ber… Durch das in der Öffentlichkeit erkennbare Verhalten des Generalbundesanwaltes entsteht ein begründeter Verdacht auf Wahrnehmungsstörungen. Dieses mögliche Krankheitsbild wäre in dessen unmittelbarer Umgebung im Tagesablauf nicht zu übersehen. Eine amtsärztliche Befassung erscheint plausibel. Es wird deshalb um behördenintern vorliegende Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz gebeten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
31. Juli 2015 17:47
Status
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Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Christoph Marloh
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10900] Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß erhielten …
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10900]
Datum
31. Juli 2015 17:47
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wunschgemäß erhielten Sie am 31.7.2015 die Anfrage per Fax. Die Übermittlungsbestätigung finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Übermittlungsbestätigung: "AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG das 2 -seitige Fax, das Sie über eFax.com an 497218191590 gesendet haben wurde erfolgreich übertragen um 2015-07-31 15:06:42 (GMT). Die Dauer der Übertragung betrug 97 Sekunden. Die Faxkennung der Empfängerseite lautet: GBA Pforte." Anfragenr: 10900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben ke…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
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1. September 2015 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Christoph Marloh
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10900] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#10900]
Datum
1. September 2015 15:18
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Informationen über die Dienstfähigkeit des Generalbundesanwaltes Range gem. § 26 Beamtenstatusgesetz" vom 31.07.2015 (#10900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 10900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>