Informationen über Maßnahmen i. S. d. § 38 a Neuntes Sozialgesetzbuch im Raum Hamburg
Anfrage i. S. d. Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
hiermit erbitte ich Aktenauskunft i. S. d. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes i. d. F. des Gesetzes zur Struckturreform des Gebührenrechts de s Bundes (BGBl. I 2013 S. 3154). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die folgenden Informationen schnllstmöglich
jedoch spätest bis 10.06.2015 verfügbar zu machen:
1) Gesamtaufwendungen der Agentur für Arebit Hamburg für Maßnahmen i. S. d. § 38 a SGV IX
im Jahr 2014
2) Vermittlungsquote der Maßnhamen i. S. d. § 38 a SGB IX im Jahr 2014, sowien im ersten Quartal
2015
3) Aufwendungen für Maßnhamen i. S. d. § 38 a SGB IX pro Teilnehmer im Jahr 2015
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Mai 2015
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12. Juni 2015
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