Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Informationen über Beruf oder Stand in Wahlvorschlägen und bei Mandatsträgern* (* = d/f/m)

die bei der adressierten Stelle vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, was unter Beruf oder Stand oder unter einem ausgeübten Beruf im Sinne des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung oder im Sinne der jeweiligen Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen oder im Sinne der jeweiligen Kommunalwahlgesetze und Kommunalwahlordnungen zu verstehen ist und zwar jeweils in Verbindung mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sowie in Ansehung der Vorschriften der jeweiligen Abgeordnetengesetze in Bezug auf das Mandat im Verhältnis zum Beruf wie zum Beispiel Paragraph 4 Absatz 1 und Paragraph 16a und Paragraph 16 und darin vor allen Dingen der Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – AbgG NRW – in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes;

die bei der adressierten Stelle vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, ob die Angabe 'Mitglied des Bundestages' oder die Angabe 'Mitglied des Landtages' zulässige Angaben des Berufs oder eines Stands oder sogar eines ausgeübten Berufs im Sinne des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung oder im Sinne der jeweiligen Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen oder im Sinne der jeweiligen Kommunalwahlgesetze und Kommunalwahlordnungen sind und zwar jeweils in Verbindung mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sowie in Ansehung der Vorschriften der jeweiligen Abgeordnetengesetze in Bezug auf das Mandat im Verhältnis zum Beruf wie zum Beispiel Paragraph 4 Absatz 1 und Paragraph 16a und Paragraph 16 und darin vor allen Dingen der Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – AbgG NRW – in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die begehrten Informationen sollen vorzugsweise elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar auf den Internetseiten der adressierten Stelle einschließlich der allgemein zugänglichen Möglichkeit des Herunterladens von textlichen oder schriftlichen Darstellungen oder Wiedergaben der begehrten Informationen in Handreichungen für die politische Bildung von amtierenden und von künftigen Mandatsträgerinnen* (* = d/f/m) und Mandatsträgern* und von Wahlleiterinnen* und Wahlleitern* und von Mitgliedern* von Wahlausschüssen sowie von Bediensteten* der mit der Vorprüfung von Wahlvorschlägen befassten Wahlbehörden unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der Fundstellen und Internetadressen der begehrten Informationen an den Antragsteller per E-Mail beziehungsweise mithilfe der Antwort auf diesen IFG-Antrag über die Plattform von FragDenStaat.de.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über Beruf oder Stand in Wahlvorschlägen und bei Mandatsträgern* (* = d/f/m) [#249459]
Datum
18. Mai 2022 17:26
An
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bei der adressierten Stelle vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, was unter Beruf oder Stand oder unter einem ausgeübten Beruf im Sinne des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung oder im Sinne der jeweiligen Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen oder im Sinne der jeweiligen Kommunalwahlgesetze und Kommunalwahlordnungen zu verstehen ist und zwar jeweils in Verbindung mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sowie in Ansehung der Vorschriften der jeweiligen Abgeordnetengesetze in Bezug auf das Mandat im Verhältnis zum Beruf wie zum Beispiel Paragraph 4 Absatz 1 und Paragraph 16a und Paragraph 16 und darin vor allen Dingen der Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – AbgG NRW – in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes; die bei der adressierten Stelle vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, ob die Angabe 'Mitglied des Bundestages' oder die Angabe 'Mitglied des Landtages' zulässige Angaben des Berufs oder eines Stands oder sogar eines ausgeübten Berufs im Sinne des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung oder im Sinne der jeweiligen Landeswahlgesetze und Landeswahlordnungen oder im Sinne der jeweiligen Kommunalwahlgesetze und Kommunalwahlordnungen sind und zwar jeweils in Verbindung mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes sowie in Ansehung der Vorschriften der jeweiligen Abgeordnetengesetze in Bezug auf das Mandat im Verhältnis zum Beruf wie zum Beispiel Paragraph 4 Absatz 1 und Paragraph 16a und Paragraph 16 und darin vor allen Dingen der Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – AbgG NRW – in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die begehrten Informationen sollen vorzugsweise elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar auf den Internetseiten der adressierten Stelle einschließlich der allgemein zugänglichen Möglichkeit des Herunterladens von textlichen oder schriftlichen Darstellungen oder Wiedergaben der begehrten Informationen in Handreichungen für die politische Bildung von amtierenden und von künftigen Mandatsträgerinnen* (* = d/f/m) und Mandatsträgern* und von Wahlleiterinnen* und Wahlleitern* und von Mitgliedern* von Wahlausschüssen sowie von Bediensteten* der mit der Vorprüfung von Wahlvorschlägen befassten Wahlbehörden unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der Fundstellen und Internetadressen der begehrten Informationen an den Antragsteller per E-Mail beziehungsweise mithilfe der Antwort auf diesen IFG-Antrag über die Plattform von FragDenStaat.de.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249459/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Sehr <Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich gerne bestätige. Nac…
Von
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationen über Beruf oder Stand in Wahlvorschlägen und bei Mandatsträgern* (* = d/f/m) [#249459]
Datum
7. Juni 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich gerne bestätige. Nach interner Prüfung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir als Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen über keine Informationen zu Ihrer Frage verfügen. Gerne möchte ich jedoch auf den Landtag Nordrhein-Westfalen bzw. auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen verweisen. Vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen. Viele freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre von einer Referentin im Referat Grundsatzangelegenheiten der politischen…
An Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen über Beruf oder Stand in Wahlvorschlägen und bei Mandatsträgern* (* = d/f/m) [#249459]
Datum
7. Juni 2022 14:07
An
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre von einer Referentin im Referat Grundsatzangelegenheiten der politischen Bildung der Landeszentrale für politische Bildung NRW im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen verfassten Eingangsbestätigung zu meinem IFG-Antrag danke ich Ihnen. Ob ich Ihnen auch für die ebenfalls mitgeteilte Negativ-Auskunft danken sollte, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen zu können. Denn es erscheint schier unbegreiflich zu sein, dass ausgerechnet die für die politische Bildung im Land Nordrhein-Westfalen in erster Linie zuständige öffentliche Stelle über überhaupt keine Informationen zur politischen Bildung über eines der wichtigsten Auswahlkriterien für die die politische Willensbildung des Volkes am Nachdrücklichsten zum Ausdruck bringenden Wahlentscheidungen von Wahlberechtigten neben den Namen, dem Geburtsjahr, dem Geburtsort, dem aktuellen Wohnsitz, der Erreichbarkeit und der parteipolitischen Zugehörigkeit oder Zuordnung der kandidierenden Personen, nämlich nach Paragraph 19 Absatz 2 Satz 1 und Paragraph 20 Absatz 2 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW hinter den Namen bereits an dritter Stelle über den Beruf oder Stand der sich um ein Mandat bewerbenden Personen oder über die diesbezüglichen Angaben verfügen würde. Es ist darüber hinaus geradezu undenkbar, dass insbesondere die adressierte Stelle keine eigene und insoweit auch als bei ihr vorhanden einzustufende Kenntnis von den bei den Wahlen und auf dem Portal des Landtags öffentlich zugänglich gemachten Angaben der kandidiert habenden Personen und der gewählten Abgeordneten zu deren Beruf oder Stand habe. Von daher erachte ich die in Ihrer Antwort enthaltene Aussage, laut der "nach interner Prüfung" die adressierte Stelle "als Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen über keine Informationen zu Ihrer Frage verfügen" würde, zunächst einmal in beiden Teilen als unglaubwürdig. Vor diesem Hintergrund bestehe ich auf der schriftlichen Erteilung der Ablehnung meines IFG-Antrages und der schriftlichen Begründung dieser Ablehnung. Da die schriftliche Bescheidung meines IFG-Antrags zugleich auch ein Verwaltungsakt am Ende eines Verwaltungsverfahrens ist, beantrage ich hiermit zudem Akteneinsicht in die dieses Verwaltungsverfahren betreffenden Akten im Allgemeinen und im Besonderen in die die interne Prüfung betreffenden Akten, um weitere rechtliche Schritte gegen die Ablehnung des IFG-Antrags in Erwägung ziehen, ergreifen und fundiert und substantiiert begründen zu können. In dem Zusammenhang bitte ich auch um Mitteilung, warum Sie neben dem Landtag auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als eine zuständigere Stelle für das mit dem IFG-Antrag geltend gemachte Informationsbegehren als die mit diesem IFG-Antrag adressierte Stelle ansehen. Oder war das der versteckte Hinweis, sofort die Landesbeauftragte für Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW um Vermittlung zu bitten oder gar wegen aufsichtlicher Maßnahmen einzuschalten? Nebenbei bemerkt halte ich den Hinweis auf den Landtag zwar auch für grundsätzlich richtig aber im Falle des konkreten Informationsbegehrens gerade leider nicht für zielführend. Insofern hatte ich ja gerade auf die Hilfestellung für die neuen und zum Teil auch alten Abgeordneten und hier vor allen Dingen für die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses durch die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen gehofft. Dass es diese Hilfestellung wohl nicht geben wird, kann als unerwünschte und nicht beantragte Meta-Information und schon jetzt als ein Ergebnis meines IFG-Antrags festgehalten werden. Es würde mich aber überraschen und auch freuen, wenn die adressierte Stelle ihrem gesetzlichen Auftrag auch in dem durch den IFG-Antrag aufgezeigten Punkt doch noch gerecht werden würde. Dies wäre dann aber auch mir bekanntermaßen nicht mehr Teil des meinen IFG-Antrag betreffenden Verfahrens, es sei denn, dass die adressierte Stelle innerhalb der vom IFG NRW vorgeschriebenen Monatsfrist die begehrten Informationen als bei der adressierten Stelle doch vorhanden noch auffinden würde. Diesen zusätzlichen "Such"-Aufwand werde ich der adressierten Stelle selbstredend nicht erstatten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249459/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> welche Stelle meinten Sie eigentlich mit "Landesbeauftragte für Datenschutz un…
An Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen über Beruf oder Stand in Wahlvorschlägen und bei Mandatsträgern* (* = d/f/m) [#249459]
Datum
7. Juni 2022 16:15
An
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> welche Stelle meinten Sie eigentlich mit "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen"? Und warum bezeichnen Sie meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen nur als Anfrage? Woraus ergibt sich die Zuständigkeit Ihrer Stelle innerhalb des Geschäftsbereichs und der Organisation der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von IFG-Anträgen im Allgemeinen und von meinem IFG-Antrag im Besonderen, wenn ein aussagekräftiger Geschäftsverteilungsplan von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen bislang nicht öffentlich zugänglich gemacht wurde? Unter welchem oder welchen Aktenzeichen der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen werden die Vorgänge zu dem den IFG-Antrag betreffenden Verfahren geführt? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249459/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Bescheid über die Ablehnung des IFG-Antrags vom 18. Mai 2022 Sehr <Information-entfernt> das anliegend beig…
Von
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bescheid über die Ablehnung des IFG-Antrags vom 18. Mai 2022
Datum
14. Juli 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> das anliegend beigefügte Schreiben sende ich Ihnen vorab per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme zu. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.