Informationen über die Anwendung der VO(EU) 2022/328 und VO (EU) 2022/334

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegenden Unterlagen (einschließlich dem Schrift- und E-Mail-Verkehr mit den EU- und den nationalen Behörden) über die Anwendung der VO(EU) 2022/328 und VO (EU) 2022/334 in Bezug auf natürliche Personen, die russische Staatsbürgerschaft besitzen und ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. In den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mich gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 IFG mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden.

Sollten Gründe für Beschränkungen der Auskunft / Information bezüglich von Teilen der Information vorliegen, bitte ich Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle dem Bundesam…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen über die Anwendung der VO(EU) 2022/328 und VO (EU) 2022/334 [#256666]
Datum
8. August 2022 16:29
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorliegenden Unterlagen (einschließlich dem Schrift- und E-Mail-Verkehr mit den EU- und den nationalen Behörden) über die Anwendung der VO(EU) 2022/328 und VO (EU) 2022/334 in Bezug auf natürliche Personen, die russische Staatsbürgerschaft besitzen und ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. In den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, erkläre ich mich gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 IFG mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden. Sollten Gründe für Beschränkungen der Auskunft / Information bezüglich von Teilen der Information vorliegen, bitte ich Schwärzung der fraglichen Stellen, bzw. Übersendung derjenigen Aktenteile, für die keine Einschränkungen vorliegen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256666/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetzes (UIG) und dem Verbraucherinformationseesetzes (VIG)
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Umweltinformationsgesetzes (UIG) und dem Verbraucherinformationseesetzes (VIG)
Datum
15. August 2022
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen den Bescheid Z13-IFso-891/22 (IFG) [#256666] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lege hiermit Wi…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid Z13-IFso-891/22 (IFG) [#256666]
Datum
19. August 2022 23:55
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lege hiermit Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15.08.2022, Aktenzeichen Z13-IFso-891/22, ein. Entgegen Ihres Bescheides bin ich der Auffassung, dass dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die von mir begehrten Informationen vorliegen sollen. Begründund: Das im VO (EU) 2022/334 enthaltene Flugverbot bezieht sich nicht auf "natürliche Personen in Russland", sondern auf "russische natürliche Personen". Quelle: Amtsblatt der EU L 202 vom 2.8.2022, S. 59–59 (DE). Bitte berücksichtigen Sie, dass die deutsche Fassung der o.g. Verordnung am 02.08.2022 korrigiert wurde. Wenn der Begriff "russische natürliche Personen" sich Ihrer Rechtsauffassung nach auch auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Lebensmittelpunkts bezieht und Personen mit russischer Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, von den im VO (EU) 2022/334 enthaltenen Verboten nicht betroffen sind, bitte ich Sie, dies ausdrücklich zu bestätigen. Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256666/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>