Informationen über die Finanzierung von NGOs

• Wie viel Budget wurde in den vergangenen 3-5 Jahren für welche NGOs vergeben?
• Gab es spezielle Schwerpunkte oder Programme, die gezielt die Arbeit von NGOs unterstützen? Wenn ja, erbitte ich Daten über die Art und den Umfang der Förderung.

Vielen Dank,

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    13. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Prof. Heizo Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: • Wie viel Budget wurde in den vergan…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Prof. Heizo Schulze
Betreff
Informationen über die Finanzierung von NGOs [#278831]
Datum
13. Mai 2023 19:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Wie viel Budget wurde in den vergangenen 3-5 Jahren für welche NGOs vergeben? • Gab es spezielle Schwerpunkte oder Programme, die gezielt die Arbeit von NGOs unterstützen? Wenn ja, erbitte ich Daten über die Art und den Umfang der Förderung. Vielen Dank,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Prof. Heizo Schulze Anfragenr: 278831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278831/ Postanschrift Prof. Heizo Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Prof. Heizo Schulze

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 17. Mai 2023 Az.: 18501/99(…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Informationen über die Finanzierung von NGOs [#278831]
Datum
17. Mai 2023 16:25
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 17. Mai 2023 Az.: 18501/99(2023) Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2023 hier: Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Professor Schulze, vielen Dank für Ihren Antrag vom 13. Mai 2023, mit dem Sie Zugang zu Informationen zur Finanzierung von NGOs begehren. Wir legen Ihren Antrag dahingehend aus, dass mit dem Begriff der Finanzierung bzw. des Budgets die Förderung in Form von Zuwendungen gemeint ist. Darüber hinaus ist Ihr Antrag in Bezug auf den genannten Zeitraum und in Bezug auf den Kreis der geförderten Organisationen aber zu unbestimmt, als dass er in dieser Form beantwortet werden kann. Der Begriff "NGO" wird in unterschiedlichen Kontexten mit verschiedenen Bedeutungen verwendet und gilt meist für eine Vielzahl von Personenzusammenschlüssen, die unabhängig von Regierungen und Staaten agieren und sich meist gesellschaftlich engagieren. Der Begriff ist jedoch nicht trennscharf und wird hier im Hause nicht als Unterscheidungsmerkmal von Zuwendungsempfängern verwendet, so dass hier keine entsprechende Abfrage durchgeführt werden kann. Sie können diesen Begriff beispielsweise dadurch konkretisieren, dass Sie ihn auf bestimmte eindeutig festgelegte Rechtsformen eingrenzen oder einzelne Organisationen namentlich konkret benennen. Darüber hinaus bitte ich Sie, den Zeitraum, für den Sie die Informationen begehren, eindeutig zu bestimmen. Insbesondere der zweite Teil Ihres Antrags ("spezielle Schwerpunkte oder Programme") lässt sich voraussichtlich nur mittels einer zeitaufwendigen Hausabfrage beantworten, die wegen des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands mit der Erhebung von Gebühren verbunden wäre. Die Höhe der Gebühren richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, insofern kann die Gebühr letztlich niedriger oder höher, nicht aber höher als 500,00 Euro ausfallen. Sie haben allerdings auch im Hinblick auf die Gebühren die Möglichkeit, Ihren Antrag zu konkretisieren oder – etwa zeitlich/thematisch – einzugrenzen und so in der Folge unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen und/oder früher über die begehrten Informationen zu verfügen. Unabhängig von der Weiterverfolgung Ihres Antrags besteht die Möglichkeit, in dem frei zugänglichen Datenbestand des Förderkatalogs des Bundes nach verschiedenen Kriterien zu Zuwendungen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu recherchieren und dadurch möglicherweise bereits einen Teil der begehrten Informationen zu erhalten oder Ihre Anfrage spezifizieren zu können (Förderkatalog (bund.de)<https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do>). Bitte geben Sie mir bis zum 31.05.2023 eine Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag weiter konkretisieren oder eingrenzen möchten. Sofern ich bis zum 31.05.2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen