Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Berlin, 17. Mai 2023
Az.: 18501/99(2023)
Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Mai 2023
hier: Zwischennachricht
Sehr geehrter Herr Professor Schulze,
vielen Dank für Ihren Antrag vom 13. Mai 2023, mit dem Sie Zugang zu Informationen zur Finanzierung von NGOs begehren.
Wir legen Ihren Antrag dahingehend aus, dass mit dem Begriff der Finanzierung bzw. des Budgets die Förderung in Form von Zuwendungen gemeint ist.
Darüber hinaus ist Ihr Antrag in Bezug auf den genannten Zeitraum und in Bezug auf den Kreis der geförderten Organisationen aber zu unbestimmt, als dass er in dieser Form beantwortet werden kann.
Der Begriff "NGO" wird in unterschiedlichen Kontexten mit verschiedenen Bedeutungen verwendet und gilt meist für eine Vielzahl von Personenzusammenschlüssen, die unabhängig von Regierungen und Staaten agieren und sich meist gesellschaftlich engagieren. Der Begriff ist jedoch nicht trennscharf und wird hier im Hause nicht als Unterscheidungsmerkmal von Zuwendungsempfängern verwendet, so dass hier keine entsprechende Abfrage durchgeführt werden kann.
Sie können diesen Begriff beispielsweise dadurch konkretisieren, dass Sie ihn auf bestimmte eindeutig festgelegte Rechtsformen eingrenzen oder einzelne Organisationen namentlich konkret benennen.
Darüber hinaus bitte ich Sie, den Zeitraum, für den Sie die Informationen begehren, eindeutig zu bestimmen.
Insbesondere der zweite Teil Ihres Antrags ("spezielle Schwerpunkte oder Programme") lässt sich voraussichtlich nur mittels einer zeitaufwendigen Hausabfrage beantworten, die wegen des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands mit der Erhebung von Gebühren verbunden wäre. Die Höhe der Gebühren richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, insofern kann die Gebühr letztlich niedriger oder höher, nicht aber höher als 500,00 Euro ausfallen.
Sie haben allerdings auch im Hinblick auf die Gebühren die Möglichkeit, Ihren Antrag zu konkretisieren oder – etwa zeitlich/thematisch – einzugrenzen und so in der Folge unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen und/oder früher über die begehrten Informationen zu verfügen.
Unabhängig von der Weiterverfolgung Ihres Antrags besteht die Möglichkeit, in dem frei zugänglichen Datenbestand des Förderkatalogs des Bundes nach verschiedenen Kriterien zu Zuwendungen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu recherchieren und dadurch möglicherweise bereits einen Teil der begehrten Informationen zu erhalten oder Ihre Anfrage spezifizieren zu können (Förderkatalog (
bund.de)<
https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do>).
Bitte geben Sie mir bis zum 31.05.2023 eine Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag weiter konkretisieren oder eingrenzen möchten. Sofern ich bis zum 31.05.2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen.
Mit freundlichen Grüßen