Informationen über die Finanzierung von NGOs

• Wie viel Budget wurde in den vergangenen 3-5 Jahren für welche NGOs vergeben?
• Gab es spezielle Schwerpunkte oder Programme, die gezielt die Arbeit von NGOs unterstützen? Wenn ja, erbitte ich Daten über die Art und den Umfang der Förderung.

Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Die Dokumentation des Bundeshaushaltes und der Ministerien wird einer modernen Industrienation in einer Zeit von Data Science nicht gerecht.
Die Anfrage lief über alle Ministerien. Aus Gründen der Effizienz kommentiere ich nur diese Anfrage an das BMF, da die anderen Ministerien, wenn sie denn antworteten, mich an dieses Ministerium verwiesen haben.
Nach Aussage des BMF lässt die Haushaltssystematik keinerlei Angaben oder systematische Auswertung von Finanzierungen von Nichtregierungsorganisationen zu.
Ich werde wiederum an die einzelnen Ressorts verwiesen und auf die Webseite
https://www.bundeshaushalt.de, auf der ich nach der Systematik des Haushaltsplanes Einzelposten mit Titelnummer und Funktionskennziffer und Zweckbestimmung überprüfen soll.
Eine systematische Auswertung ist anscheinend nicht gewünscht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Prof. Heizo Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: • Wie viel Budget wurde in den vergan…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Prof. Heizo Schulze
Betreff
Informationen über die Finanzierung von NGOs [#278832]
Datum
13. Mai 2023 19:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
• Wie viel Budget wurde in den vergangenen 3-5 Jahren für welche NGOs vergeben? • Gab es spezielle Schwerpunkte oder Programme, die gezielt die Arbeit von NGOs unterstützen? Wenn ja, erbitte ich Daten über die Art und den Umfang der Förderung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Prof. Heizo Schulze Anfragenr: 278832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278832/ Postanschrift Prof. Heizo Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Prof. Heizo Schulze
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/063; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Schulze, ich bestätige den…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/063; hier: Eingangsbestätigung
Datum
15. Mai 2023 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schulze, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.05.2023, eingegangen im BMZ am 15.05.2023. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/063 ; hier: Bitte um Eingrenzung des Antrags Sehr geehrter Herr Schulze, bez…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/063 ; hier: Bitte um Eingrenzung des Antrags
Datum
25. Mai 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schulze, bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag mit dem Geschäftszeichen Z14 O4010-3001/063 vom 13.05.2023 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Daten in einer aggregierten Form nicht vorliegen. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag einzugrenzen bzw. zu spezifizieren, so dass wir diesen weiter bearbeiten können. Gern verweise ich Sie auch auf das Transparenzportal des BMZ. Hier sind viele der gewünschten Informationen öffentlich zugänglich und abrufbar: Startseite * Transparenzportal des BMZ (bund.de)<https://www.transparenzportal.bund.de/de/> Weiterhin gab es Ende 2022 eine Kleine Anfrage der AfD Fraktion zur "Förderung von Nichtregierungsorganisationen": DIP - Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung (bundestag.de)<https://dip.bundestag.de/vorgang/f%C3%B6rderung-von-nichtregierungsorganisationen-durch-die-bundesregierung/291437?term=ngo&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=4> Sollten Sie sich nicht bis zum 01. Juni 2023 gemeldet haben, betrachte ich Ihren Antrag als zurückgenommen. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ablehnung meines Antrages, da die Haushaltssystematik keine Möglichkeit bietet Informationen über Finanzierungen v…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Informationen über die Finanzierung von NGOs
Datum
23. Juni 2023
Status
geschwärzt
3,8 MB
Ablehnung meines Antrages, da die Haushaltssystematik keine Möglichkeit bietet Informationen über Finanzierungen von NGOs einzusehen oder zu erheben.