Informationen und Dateien zu Aufkleber „Nett hier, aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg“

Das Land Baden-Württemberg vertreibt kostenlos Sticker mit der Aufschrit „Nett Hier, aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg“, zu finden unter folgendem Link: https://shop.thelaend.de/sticker-set-nett-hier.html
Im Impressum dieser Seite ist ihre Behörde eingetragen.

Bitte senden sie mir das Design des Stickers als Vektorbilddatei oder als möglichst hochauflösende Pixelgrafik zu.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Land Baden-Württemberg vertrei…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen und Dateien zu Aufkleber „Nett hier, aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg“ [#267235]
Datum
7. Januar 2023 22:09
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land Baden-Württemberg vertreibt kostenlos Sticker mit der Aufschrit „Nett Hier, aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg“, zu finden unter folgendem Link: https://shop.thelaend.de/sticker-set-nett-hier.html Im Impressum dieser Seite ist ihre Behörde eingetragen. Bitte senden sie mir das Design des Stickers als Vektorbilddatei oder als möglichst hochauflösende Pixelgrafik zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267235/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen und Dateien zu Aufkleber „Nett hier, aber waren Sie …
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen und Dateien zu Aufkleber „Nett hier, aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg“ [#267235]
Datum
12. Februar 2023 10:54
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen und Dateien zu Aufkleber „Nett hier, aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg““ vom 07.01.2023 (#267235) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>