Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Informationen warum und auf welcher Gesetzesgrundlage das Jobcenter bei Antragsstellung erfahren muss, ob man in einer Privatinsolvenz ist

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte höflichst bei Ihnen Informationen anfordern warum und auf welcher Gesetzesgrundlage das Jobcenter (bei Antragsstellung) erfahren muss, ob man in einer Privatinsolvenz ist.

Ich sehe da keinen zusammenhang in §1 des SGB II insbesondere aus Abs. 2 (Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Vielen dank vorab

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte höflichst bei Ihnen Informationen anforde…
An Jobcenter Tirschenreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen warum und auf welcher Gesetzesgrundlage das Jobcenter bei Antragsstellung erfahren muss, ob man in einer Privatinsolvenz ist [#31397]
Datum
1. Juli 2018 14:23
An
Jobcenter Tirschenreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte höflichst bei Ihnen Informationen anfordern warum und auf welcher Gesetzesgrundlage das Jobcenter (bei Antragsstellung) erfahren muss, ob man in einer Privatinsolvenz ist. Ich sehe da keinen zusammenhang in §1 des SGB II insbesondere aus Abs. 2 (Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Vielen dank vorab Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Tirschenreuth
Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen einer Antragstellung fragt das Jobcenter Tirschenreuth grundsätzlich nic…
Von
Jobcenter Tirschenreuth
Betreff
AW: Informationen warum und auf welcher Gesetzesgrundlage das Jobcenter bei Antragsstellung erfahren muss, ob man in einer Privatinsolvenz ist [#31397]
Datum
2. August 2018 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen einer Antragstellung fragt das Jobcenter Tirschenreuth grundsätzlich nicht nach, ob der/die Kunde/in in Privatinsolvenz ist. Ergeben sich allerdings im laufenden Verfahren – sowohl im Leistungsbereich als auch im Bereich Markt und Integration – Anhaltspunkte, dass diese Information wichtig für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe im Sinne des § 1 des SGB II – insbesondere des Absatzes 2 (Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist, kann diese Information für das weitere Vorgehen durchaus abgefragt werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.