Informationen zu amtlich festgestelltem Ausbruch HPAIV in Putenmastanstalt Matzlow-Garwitz/Ulrich Geßmann Allgemeinverfügung 21.11.2023
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrter Herr Sternberg,
am 21. November 2023 unterschrieben Sie die "Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-
Parchim zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bei
Hausgeflügel". Bitte senden sie mir dazu folgende Informationen zu:
- Wer hat wann den Verdacht auf LPAIV/HPAIV mit welcher Begründung gemeldet?
- Wann sind bei wie vielen Puten von der gesamten Bestandszahl Symptome aufgetreten? (Wie groß war der Bestand?)
- Welche Symptome sind aufgetreten?
- Waren Tiere verendet? Wenn ja, wie viele von welcher Bestandszahl?
- Wer hat Proben genommen?
- Welche Proben wurden genommen?
- Wurden andere Krankheits- bzw. Todesursachen ausgeschlossen? Wenn ja, wie?
- Wann wurden die getöteten Puten eingestallt?
- die Testergebnisse anhand der Testprotokolle inkl. ct Werte (Laborergebnisse aller involvierten Labore)
- Konnte kausal festgestellt werden, wie HPAIV in das Hausgeflügel gelangt ist? Wenn ja, wie.
Diese Anfrage ist im öffentlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum23. November 2023
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28. Dezember 2023
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