Informationen zu Auftritten des BMEL in den sozialen Medien

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen für Auftritte des BMEL in den sozialen Medien

- Konzeptions- oder Strategiedokumente für Auftritte des BMEL in den sozialen Medien

- Evaluierungen der Auftritte des BMEL in den sozialen Medien

- finanzieller und personeller Aufwand für Auftritte des BMEL in den sozialen Medien

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtlini…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Informationen zu Auftritten des BMEL in den sozialen Medien [#205440]
Datum
10. Dezember 2020 20:11
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen für Auftritte des BMEL in den sozialen Medien - Konzeptions- oder Strategiedokumente für Auftritte des BMEL in den sozialen Medien - Evaluierungen der Auftritte des BMEL in den sozialen Medien - finanzieller und personeller Aufwand für Auftritte des BMEL in den sozialen Medien
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Informationen zu Auftritten des BMEL in den sozialen Medien [#205440]
Datum
11. Dezember 2020 14:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 10.12.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.12.2020 b…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020
Datum
11. Januar 2021 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.12.2020 beantragen Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Informationen zu den Auftritten des BMEL in den sozialen Medien. Die Bearbeitung dauert derzeit noch an. Die Verzögerung wegen der Weihnachtstage und des Jahreswechsels bitte ich zu entschuldigen. Wir werden Ihnen in Kürze antworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020 [#205440] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Inform…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020 [#205440]
Datum
20. Januar 2021 17:39
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Auftritten des BMEL in den sozialen Medien“ vom 10.12.2020 (#205440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205440/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020 [#205440] Sehr geehrte Antragsteller/in meine Infor…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020 [#205440]
Datum
29. Januar 2021 15:25
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Auftritten des BMEL in den sozialen Medien“ vom 10.12.2020 (#205440) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205440/

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
AW: Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.12.20…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang: Ihre E-Mail vom 10.12.2020
Datum
2. Februar 2021 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.12.2020 beantragen Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Informationen zu den Auftritten des BMEL in den sozialen Medien. Die Verzögerung bei der Bearbeitung bitten wir zu entschuldigen. Die Antwort inkl. drei Anlagen erhalten Sie mit dieser E-Mail (bitte im RTF-Format anzeigen lassen) Antwort Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Mit freundlichen Grüßen