Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020

auf den Seiten des Landes Niedersachsen ist für 2019 angegeben*, dass bei uns für das islamische Opferfest lediglich eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten erteilt worden ist.
Nun würde ich gerne wissen, wie viele Genehmigungen 2019 und 2020 bundesweit angefragt und erteilt worden sind.
Wenn möglich wüsste ich auch gerne, ob die Anfragen lediglich aus Gründen lslamischer Bräuche gestellt worden sind oder auch andere (z.B. jüdische Gemeinden) Begründungen hatten.

* https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/islamisches-opferfest-4217.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf den Seiten des Landes …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020 [#227394]
Datum
26. August 2021 15:35
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf den Seiten des Landes Niedersachsen ist für 2019 angegeben*, dass bei uns für das islamische Opferfest lediglich eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten erteilt worden ist. Nun würde ich gerne wissen, wie viele Genehmigungen 2019 und 2020 bundesweit angefragt und erteilt worden sind. Wenn möglich wüsste ich auch gerne, ob die Anfragen lediglich aus Gründen lslamischer Bräuche gestellt worden sind oder auch andere (z.B. jüdische Gemeinden) Begründungen hatten. * https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/islamisches-opferfest-4217.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Sta…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020 [#227394]
Datum
27. August 2021 15:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
261,7 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 26.08.2021 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht. Unseren Bescheid hierzu finden Sie anliegend…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020 [#227394]
Datum
13. September 2021 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht. Unseren Bescheid hierzu finden Sie anliegend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in der Begründung zur Ablehnung legen sie dar, dass dem BMEL diese Informationen ni…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020 [#227394]
Datum
13. September 2021 16:15
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der Begründung zur Ablehnung legen sie dar, dass dem BMEL diese Informationen nicht vorliegen. Trifft es also zu, dass man bei Anspruch auf Vollständigkeit eine solche Anfrage an sämtliche Veterinäramter aller Städte und Landkreise des Landes Niedersachsen gesondert stellen müsste? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227394/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Guten Tag Herr Antragsteller/in, es gibt in jedem der 16 Länder eine für Tierschutz zuständige oberste Landesbeh…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020 [#227394]
Datum
13. September 2021 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, es gibt in jedem der 16 Länder eine für Tierschutz zuständige oberste Landesbehörde. In Niedersachsen ist dies das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<https://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/>. Bei Interesse finden Sie auf der Website des BMEL auch eine Auflistung<https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutz-kontakte-bundeslaender.html;jsessionid=CFF8666DE9F5E9FCA1569D83C7AB04FA.live922> für alle Länder. Ich bedauere, dass ich Ihnen nicht unmittelbar weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Recherche. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von Schächtungen 2019/2020 [#227394]
Datum
13. September 2021 17:54
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227394/