Informationen zu Corona-Impfungen abweichend von der geltenden Impfreihenfolge

1. Ob und in welcher Anzahl Personen abweichend von der geltenden COVID-19 Impfreihenfolge geimpft wurden
2. soweit bekannt, welche Gründe für das Abweichen vorliegen (z.B. überzählige Anzahl an Dosen am Ende eines Arbeitstages)
3. soweit bekannt, welcher Prioritätsgruppe nach der geltenden Verordnung des Bundes die so geimpften Personen angehören
4. soweit vorhanden, Anweisungen innerhalb der Verwaltung zur Auswahl dieser Personen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ob und in welc…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Corona-Impfungen abweichend von der geltenden Impfreihenfolge [#211470]
Datum
7. Februar 2021 12:31
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ob und in welcher Anzahl Personen abweichend von der geltenden COVID-19 Impfreihenfolge geimpft wurden 2. soweit bekannt, welche Gründe für das Abweichen vorliegen (z.B. überzählige Anzahl an Dosen am Ende eines Arbeitstages) 3. soweit bekannt, welcher Prioritätsgruppe nach der geltenden Verordnung des Bundes die so geimpften Personen angehören 4. soweit vorhanden, Anweisungen innerhalb der Verwaltung zur Auswahl dieser Personen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211470/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage (Nr: 211470) vom 7. Februar 2021 an das Ministerium für …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Informationen zu Corona-Impfungen abweichend von der geltenden Impfreihenfolge [#211470]
Datum
16. Februar 2021 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage (Nr: 211470) vom 7. Februar 2021 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug. Die von Ihnen gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Ob und in welcher Anzahl Personen abweichend von der geltenden COVID-19 Impfreihenfolge geimpft wurden? AW: Das Ministerium besteht darauf, dass die Impfungen entsprechend der in der CoronaImpfV festgelegten Reihenfolge durchgeführt werden. Dennoch gab es auf Grundlage der bis zum 07.02.2021 gültige CoronaImpfV des Bundes die Möglichkeit, in besonders gelagerten Härtefälle aufgrund der Besonderheit der medizinischen Konstellation sowie unter Berücksichtigung einer Gesamtschau des Einzelfalls eine Einordnung in die Prioritätsgruppe 1 vorzunehmen. In Baden-Württemberg wurde unter dieser Maßgabe insgesamt zwei Personen eine vorgezogene Impfung ermöglicht. Die seit dem 08.02.2021 gültige CoronaImpfV des Bundes sieht eine Einstufung von Personen aufgrund medizinischer Besonderheiten des Einzelfalls in die Gruppe mit der höchsten Priorität nicht mehr vor. 2. soweit bekannt, welche Gründe für das Abweichen vorliegen (z.B. überzählige Anzahl an Dosen am Ende eines Arbeitstages)? AW: Den vorgenannten Abweichungen lagen besonders gelagerte medizinische Sachverhalte zu Grunde. Im Übrigen besteht das Ministerium darauf, dass die Impfungen, auch mit überzähligen Impfdosen, entsprechend der in der CoronaimpfV festgelegten Reihenfolge durchgeführt werden und damit auch keine impfberechtigten Personen mit Restbeständen kurz vor Schließung der Impfzentren oder Ende der Impfung durch die mobilen Impfteams geimpft werden. 3. soweit bekannt, welcher Prioritätsgruppe nach der geltenden Verordnung des Bundes die so geimpften Personen angehören? AW: Eine der beiden vorgenannten Personen hatte eine originäre Einstufung in die Gruppe der Personen mit hoher Priorität (Prioritätsgruppe 2). Beim zweiten Fall handelte es sich um eine Kombination zweier schwerster seltener Erkrankungen, die weder in der damals gültigen CoronaImpfV noch in der Stiko-Empfehlung explizit genannt wurden; bei denen aber nach individueller ärztlicher Einschätzung davon auszugehen ist, dass ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. 4. soweit vorhanden, Anweisungen innerhalb der Verwaltung zur Auswahl dieser Personen? AW: Im Ministerium für Soziales und Integration gib es keine Anweisungen außerhalb der Gültigkeit der CoronaImpfV. Für diese Information werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in beim nochmaligen Lesen ist mir in der Antwort noch ein Fehler aufgefallen. …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Informationen zu Corona-Impfungen abweichend von der geltenden Impfreihenfolge [#211470]
Datum
16. Februar 2021 09:16
Status
Az: 13-0221/1 Sehr Antragsteller/in beim nochmaligen Lesen ist mir in der Antwort noch ein Fehler aufgefallen. Es bedarf einer doppelten Verneinung. Habe das Wort rot markiert eingefügt und bitte dies zu berücksichtigen und zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen