Informationen zu Corona-Testungen an Schulen in Rheinland-Pfalz

Vor dem Hintergrund, dass laut Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 26.3.2021 (gerichtet an die Schulen in RLP, abrufbar unter https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona_Test/20210326_S_Schulen_RLP_Informationen_Tests.pdf) eine wöchentliche Erfassung von Daten zum Corona-Testgeschehen im ADD3-Portal durch die Schulen zu erfolgen hat, möchte ich freundlich folgende Anfrage an Sie richten. Bitte senden Sie mir folgenden Informationen zu und betrachten Sie bitte jeden der folgenden Einzelpunkte als separate Anfrage nach dem LTranspG:

1. Rohdaten und ggf. vorhandene statistische Auswertungen zum Corona-Testgeschehen an rheinland-pfälzischen Schulen, wenn möglich folgende Zahlen, aber auch weitere amtlich vorliegende Informationen zum Testgeschehen:
o Anzahl der durchgeführten Schnelltests
o Anzahl der positiven, negativen und ungültigen Schnelltestergebnisse
o Anzahl der durchgeführten PoC-Antigen-Validierungstest
o Anzahl der in der PoC-Antigen-Validierung als falsch-positiv erkannte Schnelltestergebnisse
o Anzahl der durchgeführten PCR-Validierungstest
o Anzahl der in der PCR-Validierung als falsch-positiv erkannte Schnelltestergebnisse
o Anzahl der in der PCR-Validierung als falsch-positiv erkannte PoC-Antigen-Testergebnisse
o Anzahl der von Schulleitungen an Gesundheitsämter gemeldeten positiven PoC-Antigen-Testergebnisse?
o Anteil der Schüler, für die eine Einwilligung zur Teilnahme am Test vorliegt vs. Anteil der Schüler, bei denen das nicht der Fall ist
o Anzahl der Schüler, die sich aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen in Quarantäne begeben mussten
o Anzahl der Schulklassen, die sich aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen in Quarantäne begeben mussten und Benennung der betroffenen Schulen
o Anzahl der Schulen, die aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen geschlossen wurden und Benennung der betroffenen Schulen
o Durchschnittliche Zeitdauer der Quarantäne pro Schüler

- Bitte geben Sie diese Daten pro Kalenderwoche an.
- Bitte schlüsseln Sie diese Daten nach verschiedenen Schularten und Altersstufen auf.
- Bitte stellen Sie diese Daten auf Landesebene, auf Ebene der Stadt Trier und auf Ebene der Grundschule Trier-Irsch zur Verfügung.

Sofern die oben beispielhaft aufgeführten Datenpunkte, oder Teile davon, in der angefragten Form nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können, ist alternativ die Zurverfügungstellung von Rohdaten gewünscht.

2. Alle internen und externen fachlichen Analysen, Auswertungen oder Gutachten (oder alternativ deren Entwurfsfassungen), die zur Begründung der Einführung von Schnelltests an rheinland-pfälzischen Schulen sowie zur Bewertung des Testgeschehen herangezogen wurden.

3. Die im o.g. Schreiben des Ministeriums erwähnten Anlagen, insbesondere die "Vorlage zur Testdokumentation".

3. Als Anregung möchte ich hinzufügen, dass Sie Sie die Zahlen zukünftig idealerweise transparent und wochenaktuell öffentlich zur Verfügung stellen könnten.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG bitte ich Sie, mir die begehrten Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.

Rechte Dritter werden durch meinen Antrag nicht betroffen; andernfalls bitte ich darum, mir Gelegenheit für eine Stellungnahme einzuräumen. Mit der Schwärzung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten in den amtlichen Informationen bin ich einverstanden. Ausschlussgründe stehen m.E. dem Antrag nicht entgegen.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft, für die nach § 24 Abs. 1 Satz 2 LTranspG keine Gebühren anfallen. Sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein und/oder sollten Auslagen anfallen, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten und/oder Auslagen anzugeben. Der vom Allgemeinen Gebührenverzeichnis vorgegebene Zeitaufwand von 45 Minuten dürfte meines Erachtens für die Beantwortung ausreichen, da die Daten ja bereits digital im ADD3-System vorliegen müssten.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn unverzüglich an die zuständige/n Behörde/n weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hintergrund, dass …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Corona-Testungen an Schulen in Rheinland-Pfalz [#218731]
Datum
19. April 2021 11:16
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hintergrund, dass laut Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 26.3.2021 (gerichtet an die Schulen in RLP, abrufbar unter https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona_Test/20210326_S_Schulen_RLP_Informationen_Tests.pdf) eine wöchentliche Erfassung von Daten zum Corona-Testgeschehen im ADD3-Portal durch die Schulen zu erfolgen hat, möchte ich freundlich folgende Anfrage an Sie richten. Bitte senden Sie mir folgenden Informationen zu und betrachten Sie bitte jeden der folgenden Einzelpunkte als separate Anfrage nach dem LTranspG: 1. Rohdaten und ggf. vorhandene statistische Auswertungen zum Corona-Testgeschehen an rheinland-pfälzischen Schulen, wenn möglich folgende Zahlen, aber auch weitere amtlich vorliegende Informationen zum Testgeschehen: o Anzahl der durchgeführten Schnelltests o Anzahl der positiven, negativen und ungültigen Schnelltestergebnisse o Anzahl der durchgeführten PoC-Antigen-Validierungstest o Anzahl der in der PoC-Antigen-Validierung als falsch-positiv erkannte Schnelltestergebnisse o Anzahl der durchgeführten PCR-Validierungstest o Anzahl der in der PCR-Validierung als falsch-positiv erkannte Schnelltestergebnisse o Anzahl der in der PCR-Validierung als falsch-positiv erkannte PoC-Antigen-Testergebnisse o Anzahl der von Schulleitungen an Gesundheitsämter gemeldeten positiven PoC-Antigen-Testergebnisse? o Anteil der Schüler, für die eine Einwilligung zur Teilnahme am Test vorliegt vs. Anteil der Schüler, bei denen das nicht der Fall ist o Anzahl der Schüler, die sich aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen in Quarantäne begeben mussten o Anzahl der Schulklassen, die sich aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen in Quarantäne begeben mussten und Benennung der betroffenen Schulen o Anzahl der Schulen, die aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen geschlossen wurden und Benennung der betroffenen Schulen o Durchschnittliche Zeitdauer der Quarantäne pro Schüler - Bitte geben Sie diese Daten pro Kalenderwoche an. - Bitte schlüsseln Sie diese Daten nach verschiedenen Schularten und Altersstufen auf. - Bitte stellen Sie diese Daten auf Landesebene, auf Ebene der Stadt Trier und auf Ebene der Grundschule [geschwärzt] zur Verfügung. Sofern die oben beispielhaft aufgeführten Datenpunkte, oder Teile davon, in der angefragten Form nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können, ist alternativ die Zurverfügungstellung von Rohdaten gewünscht. 2. Alle internen und externen fachlichen Analysen, Auswertungen oder Gutachten (oder alternativ deren Entwurfsfassungen), die zur Begründung der Einführung von Schnelltests an rheinland-pfälzischen Schulen sowie zur Bewertung des Testgeschehen herangezogen wurden. 3. Die im o.g. Schreiben des Ministeriums erwähnten Anlagen, insbesondere die "Vorlage zur Testdokumentation". 3. Als Anregung möchte ich hinzufügen, dass Sie Sie die Zahlen zukünftig idealerweise transparent und wochenaktuell öffentlich zur Verfügung stellen könnten. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG bitte ich Sie, mir die begehrten Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Rechte Dritter werden durch meinen Antrag nicht betroffen; andernfalls bitte ich darum, mir Gelegenheit für eine Stellungnahme einzuräumen. Mit der Schwärzung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten in den amtlichen Informationen bin ich einverstanden. Ausschlussgründe stehen m.E. dem Antrag nicht entgegen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft, für die nach § 24 Abs. 1 Satz 2 LTranspG keine Gebühren anfallen. Sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein und/oder sollten Auslagen anfallen, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten und/oder Auslagen anzugeben. Der vom Allgemeinen Gebührenverzeichnis vorgegebene Zeitaufwand von 45 Minuten dürfte meines Erachtens für die Beantwortung ausreichen, da die Daten ja bereits digital im ADD3-System vorliegen müssten. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn unverzüglich an die zuständige/n Behörde/n weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 218731 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird überprüft. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten S…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Informationen zu Corona-Testungen an Schulen in Rheinland-Pfalz [#218731]
Datum
26. April 2021 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird überprüft. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie unverzüglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Zu Frage 1.: Vor dem Hintergrund, d…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Informationen zu Corona-Testungen an Schulen in Rheinland-Pfalz [#218731]
Datum
18. Mai 2021 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Zu Frage 1.: Vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene die Testpflicht an Schulen eingeführt ist, wurde und wird an den allgemeinbildenden Schulen von der statistischen Erfassung im ADD3Portal Abstand genommen. Für die allgemeinbildenden Schulen können die Fragen entsprechend nicht beantwortet werden. Für die berufsbildenden Schulen hatte zum Zeitpunkt dieser Entscheidung die statistische Erfassung bereits begonnen. In der beiliegenden Excel-Datei "2021 04 21 Beantwortung LTranspG Übersicht Teststatistikzahlen KW15" befinden sich auf dem Tabellenblatt "Grundlage" die Rohdaten für KW 15 mit Stand 19.04.2021. Auf dem Tabellenblatt "Berechnung" sind die Zahlen aufbereitet und es wurden die Quoten für den Rücklauf der Einverständniserklärungen sowie die Quote der tatsächlichen Testteilnahme sowie deren Differenz berechnet. Auf dem Tabellenblatt "Übersicht" werden die Schulen nach Schulart und Landkreis, bzw. kreisfreier Stadt zusammengefasst. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Plausibilisierung der Daten nicht erfolgt ist. Die Anzahl der durchgeführten PoC-Antigen-Validierungstests wird nicht explizit erhoben. Gemäß Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 10. April 2021 ist nach § 6 nach einem positiven Selbsttest ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal vornehmen zu lassen. Insofern kann auf die Anzahl solcher Tests implizit zurückgeschlossen werden. Die Anzahl der in der PoC-Antigen-Validierung als falsch-positiv erkannte Schnelltestergebnisse ergibt sich aus der Anzahl der positiven Schnelltests abzüglich der positiv bestätigten Tests. Die Anzahl der nach einem positiven PoC-Test durchgeführten PCR-Tests ist nicht bekannt und war auch zu keinem Zeitpunkt Teil der vorgesehenen Erhebung, insofern liegen weder die Anzahl der in der PCR-Validierung als falsch-positiv erkannte Schnelltestergebnisse noch die Anzahl der in der PCR-Validierung als falsch-positiv erkannte PoC-Antigen-Testergebnisse vor. In der Regel melden Schulleitungen an Gesundheitsämter keine PoC-Antigen-Testergebnisse. Diese Meldung wird vom Träger des PoC-Tests vorgenommen oder in die Verantwortung der getesteten Person oder deren Sorgeberechtigten gelegt. An Schulen werden keine PoC-Tests durchgeführt. Ob sich Schüler:innen in Quarantäne begeben mussten, richtet sich ebenfalls nach § 6 der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 10. April 2021. Ist das Ergebnis des durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentests positiv, hat sich eine Person nach § 2 Abs. 2 derselben Verordnung unverzüglich in Absonderung zu begeben. Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich im Zusammenhang mit den Selbsttests an Berufsbildenden Schulen in der KW 15 in Rheinland-Pfalz 12 Schüler:innen in eine Absonderung begeben haben. Für die allgemeinbildenden Schulen liegen die Zahlen in diesem Zusammenhang nicht vor. Unter https://add.rlp.de/de/corona-schulen/... werden täglich auch die bekannten Verdachtsfälle und somit implizit die in Quarantäne oder Absonderung befindlichen Schüler:innen veröffentlicht. Eine Auswertung, wie viele Schulen aufgrund von positiven Schnelltestergebnissen geschlossen wurden, liegt nicht vor. Eine durchschnittliche Zeitdauer der Quarantäne pro Schüler kann diesseits ebenfalls nicht errechnet werden. Im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Landtagsanfrage wurden nach Auskunft aller rheinland-pfälzischen Schulen in einer einmaligen Stichtagserhebung bis zum 23.04.2021 insgesamt 777.228 Tests auf SARS-CoV-2 von Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Insgesamt fielen 942 Tests positiv aus, das entspricht rd. 0,12 % der Gesamtzahl der vorgenannten Tests. An der Grundschule Trier-Irsch fanden bis dahin 393 Selbsttests statt, allesamt mit einem negativen Ergebnis. Zu Frage 2.: Interne und externe fachliche Analysen, Auswertungen oder Gutachten zur Einführung von Schnelltests an Schulen liegen hier nicht vor. Auf der Basis der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 03.03.2021 sowie vom 22.03.2021 wurden mit Unterrichtsbeginn nach den Osterferien (07.04.2021) unter anderem allen Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz zweimal wöchentlich Schnelltests als Selbsttests auf SARS-CoV-2 zur freiwilligen Nutzung angeboten. Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vom 22.04.2021 dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Zu Frage 3.: Die im Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 26.03.2021 erwähnten Anlagen können ebenfalls der Homepage www.corona.rlp entnommen werden und zwar unter dem Link: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-.... Gerne weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit besteht, wenn Sie Ihr Recht auf Informationsfreiheit als verletzt ansehen. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (und § 43 Landesdatenschutzgesetz) finden Sie unter https://add.rlp.de/de/ueber-die-add/d.... Mit freundlichen Grüßen