Informationen zu Covid19-Infektionen im Landkreis

Dem Kurier vom 15.03.2021 entnehme ich, dass auf ihrer Homepage nur noch die Daten vom RKI zum Infektionsgeschehen im Landkreis Bayreuth veröffentlicht werden sollen.
Da die dort veröffentlichten Daten stets veraltet sind und moderne Datenverarbeitung, wie sie von z.B. Risklayer täglich durchgeführt werden auf die aktuellen Werte angewiesen sind fordere ich weiterhin vom Landkreis Bayreuth die akutellen Zahlen zu veröffentlichen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem Kurier vom 15.03.202…
An Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen Details
Von
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Betreff
Informationen zu Covid19-Infektionen im Landkreis [#215126]
Datum
15. März 2021 06:54
An
Landratsamt Bayreuth - Abteilung Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem Kurier vom 15.03.2021 entnehme ich, dass auf ihrer Homepage nur noch die Daten vom RKI zum Infektionsgeschehen im Landkreis Bayreuth veröffentlicht werden sollen. Da die dort veröffentlichten Daten stets veraltet sind und moderne Datenverarbeitung, wie sie von z.B. Risklayer täglich durchgeführt werden auf die aktuellen Werte angewiesen sind fordere ich weiterhin vom Landkreis Bayreuth die akutellen Zahlen zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215126/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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