Informationen zu den "begleitenden Prüfungen" zu Stuttgart 21

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Ende 2013 wollten Sie einen Schlussbericht zu den Kostenberechnungen von dem Bahnprojekt Stuttgart 21 fertiggestellt haben. Aus dem Schlussbericht ist laut Aussagen des Sprechers des Bundesrechnungshofs, Herr Martin Winter, eine "begleitende Prüfung" geworden.

Meine Fragen hierzu:

1. Wann werden die Zwischenberichte der "begleitenden Prüfung" dazu veröffentlicht? Wo kann ich als Bürger die Daten abrufen?

2. Die Bahn hat mehrfach volle Kostentransparenz versprochen-hält sie diese in Ihrer Behörde ein?

3. Im Dezember 2015 hat das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Zusammenarbeit mit dem Büro Vieregg-Rössler eine erneute Kostenschätzung zu Stuttgart 21 in einer öffentlichen Sitzung inkl. der Übergabe an die DB AG abgegeben. Die neuen Berechnungen ergeben eine weitere, sehr alarmierende Kostensteigerung auf ca. 9,8 Milliarden Euro. Die Firma Vieregg-Rössler hat sich als eine sehr zuverlässige Firma erwiesen, die bereits 2008 mit der ersten Kostenschätzung sehr nahe an den jetzigen Kosten von 6,8 Milliarden Euro lag. Haben Sie diese Kostenschätzung aktuell berücksichtigt oder werden Sie diese noch berücksichtigen?
(Siehe: Neues Gutachten von Vieregg-Rössler: Wahre Kosten von Stuttgart 21 liegen derzeit bei 9,8 Milliarden Euro... http://www.kopfbahnhof-21.de/neues-gutachten-von-vieregg-roessler-wahre-kosten-von-stuttgart-21-liegen-derzeit-bei-98-milliarden-euro/ )

4. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts lag bei 4,5 Milliarden Euro. Sie hatten als Bundesrechnungshof schon 2008 die Kosten auf ca. 5,3 Milliarden Euro beziffert-der aktuelle, von der Bahn genannte Betrag, liegt bei 6,5 Milliarden Euro.
Es gibt bereits jetzt schon keinerlei Wirtschaftlichkeit des Projekts mehr! Es sind immer noch nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Es laufen permanent Planänderungen. Die schwierigen Abschnitte, die ein hohes Kosten,- und bauliches Risiko bergen, sind noch nicht einmal angefangen. Das Projekt wird erst weit nach 2021 fertig werden,was weitere hohe Kosten mit sich bringt (Die Deutsche Bahn AG mogelt weiter: http://www.parkschuetzer.de/blog/787 )

Wieso höre ich vom Bundesrechnungshof keinerlei öffentliche Kritik - Nichts! Bei den letzten Jahresberichten habe ich Nichts zu Stuttgart 21 gefunden (2014 und 2015). Finden Sie das nicht merkwürdig, ist doch Stuttgart 21 mit Abstand das derzeit teuerste und risikoreichste Bahnprojekt, dazu nicht einmal Endfinanziert!

Mit was für Konsequenzen müssen die Bahn oder eventuell Behörden rechnen, wenn sie von weiteren Kostensteigerungen erfahren, die im Übrigen lange vorhersehbar waren laut einer Risikoliste der Bahn?
( 121 Risiken von Stuttgart 21, Auswertung der Azer-Liste: http://ingenieure22.de/index.php?option=com_content&view=article&id=118:121-risiken-von-stuttgart-21-auswertung-der-azer-liste&catid=36:projekte&Itemid=59 )

5. Finden Sie nicht, dass wir Bürger ein Recht darauf haben, regelmäßig vom Bundesrechnungshof zu erfahren, wie der Stand der Dinge ist und entsprechend Ihre Meinung dazu? Ein Bundesrechnungshof sollte doch zu allem, was nicht in Ordnung ist, öffentlich Stellung beziehen. Oder ist das etwa politisch gewollt, dass wir Bürger nichts erfahren dürfen?

Über eine baldige Antwort freue ich mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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Nina Picasso
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ende 2013 wollte…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Nina Picasso
Betreff
Informationen zu den "begleitenden Prüfungen" zu Stuttgart 21 [#12693]
Datum
24. Januar 2016 19:37
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ende 2013 wollten Sie einen Schlussbericht zu den Kostenberechnungen von dem Bahnprojekt Stuttgart 21 fertiggestellt haben. Aus dem Schlussbericht ist laut Aussagen des Sprechers des Bundesrechnungshofs, Herr Martin Winter, eine "begleitende Prüfung" geworden. Meine Fragen hierzu: 1. Wann werden die Zwischenberichte der "begleitenden Prüfung" dazu veröffentlicht? Wo kann ich als Bürger die Daten abrufen? 2. Die Bahn hat mehrfach volle Kostentransparenz versprochen-hält sie diese in Ihrer Behörde ein? 3. Im Dezember 2015 hat das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Zusammenarbeit mit dem Büro Vieregg-Rössler eine erneute Kostenschätzung zu Stuttgart 21 in einer öffentlichen Sitzung inkl. der Übergabe an die DB AG abgegeben. Die neuen Berechnungen ergeben eine weitere, sehr alarmierende Kostensteigerung auf ca. 9,8 Milliarden Euro. Die Firma Vieregg-Rössler hat sich als eine sehr zuverlässige Firma erwiesen, die bereits 2008 mit der ersten Kostenschätzung sehr nahe an den jetzigen Kosten von 6,8 Milliarden Euro lag. Haben Sie diese Kostenschätzung aktuell berücksichtigt oder werden Sie diese noch berücksichtigen? (Siehe: Neues Gutachten von Vieregg-Rössler: Wahre Kosten von Stuttgart 21 liegen derzeit bei 9,8 Milliarden Euro... http://www.kopfbahnhof-21.de/neues-gutachten-von-vieregg-roessler-wahre-kosten-von-stuttgart-21-liegen-derzeit-bei-98-milliarden-euro/ ) 4. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts lag bei 4,5 Milliarden Euro. Sie hatten als Bundesrechnungshof schon 2008 die Kosten auf ca. 5,3 Milliarden Euro beziffert-der aktuelle, von der Bahn genannte Betrag, liegt bei 6,5 Milliarden Euro. Es gibt bereits jetzt schon keinerlei Wirtschaftlichkeit des Projekts mehr! Es sind immer noch nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Es laufen permanent Planänderungen. Die schwierigen Abschnitte, die ein hohes Kosten,- und bauliches Risiko bergen, sind noch nicht einmal angefangen. Das Projekt wird erst weit nach 2021 fertig werden,was weitere hohe Kosten mit sich bringt (Die Deutsche Bahn AG mogelt weiter: http://www.parkschuetzer.de/blog/787 ) Wieso höre ich vom Bundesrechnungshof keinerlei öffentliche Kritik - Nichts! Bei den letzten Jahresberichten habe ich Nichts zu Stuttgart 21 gefunden (2014 und 2015). Finden Sie das nicht merkwürdig, ist doch Stuttgart 21 mit Abstand das derzeit teuerste und risikoreichste Bahnprojekt, dazu nicht einmal Endfinanziert! Mit was für Konsequenzen müssen die Bahn oder eventuell Behörden rechnen, wenn sie von weiteren Kostensteigerungen erfahren, die im Übrigen lange vorhersehbar waren laut einer Risikoliste der Bahn? ( 121 Risiken von Stuttgart 21, Auswertung der Azer-Liste: http://ingenieure22.de/index.php?option=com_content&view=article&id=118:121-risiken-von-stuttgart-21-auswertung-der-azer-liste&catid=36:projekte&Itemid=59 ) 5. Finden Sie nicht, dass wir Bürger ein Recht darauf haben, regelmäßig vom Bundesrechnungshof zu erfahren, wie der Stand der Dinge ist und entsprechend Ihre Meinung dazu? Ein Bundesrechnungshof sollte doch zu allem, was nicht in Ordnung ist, öffentlich Stellung beziehen. Oder ist das etwa politisch gewollt, dass wir Bürger nichts erfahren dürfen? Über eine baldige Antwort freue ich mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Nina Picasso <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nina Picasso << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesrechnungshof
Pr/Presse - 05 20 35 - 3264/2016 Sehr geehrte Frau Picasso, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 2…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage: Informationen zu den "begleitenden Prüfungen" zu Stuttgart 21 [#12693]
Datum
29. Januar 2016 14:50
Status
Warte auf Antwort
Pr/Presse - 05 20 35 - 3264/2016 Sehr geehrte Frau Picasso, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 24. Januar 2016 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das IFG um Informationen zu den "begleitenden Prüfungen" zu Stuttgart 21" bitten. Ihre Anfrage wird unter dem Aktenzeichen 05 20 35 - 3264/2016 durch das zuständige Prüfungsgebiet unseres Hauses bearbeitet. Ich bitte um Verständnis, wenn dies möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Antwort. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen