Sehr geehrter Herr Mustermann,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem LIFG erteilten wir Ihnen Auskunft wie folgt:
1. Verträge für die Nutzung des Dienstes "appWash" oder
die genauen Konditionen, insbesondere die vereinbarten Entgelte und Gebühren für die Nutzung des Dienstes "appWash"
Die Einwilligung für die Weitergabe der Verträge für die Nutzung des Dienstes „appWash“ an Dritte wurde uns nicht erteilt, so dass wir nach § 6 LIFG nicht berechtigt sind, diese weiterzugeben.
Als Entgelt für die Nutzung des Dienstes „appWash“ wurden ausschließlich Preise für die Nutzer wie folgt vereinbart:
- pro Waschzyklus 1,68 € zzgl. MwSt
- pro Trocknerzyklus 1,26 € zzgl. MwSt
Die Nutzerpreise werden vom Dienstanbieter auf die nächstgrößere logische Zahl aufgerundet.
Entgeltzahlungen zwischen den Vertragspartnern wurden nicht vereinbart, so dass das Studierendenwerk Ulm keinerlei Entgelte für die Nutzung des Dienstes „appWash“ erhält.
2. Übersicht über die Betriebskosten der Waschkeller in den Wohnheimen des Studierendenwerks Ulm
Das Studierendenwerk Ulm erfasst keine separaten Betriebskosten für die in den Wohnhäusern vorgehaltenen Wasch-/Trockenräume. Dies ist nicht möglich, weil die Räume nicht mit eigenen Zählern zur Erfassung von Verbrauchsdaten ausgestattet sind.
3. Übersicht über die Einnahmen der Waschkeller
Das Studierendenwerk Ulm verbucht die Erlöse aus Wasch- und Trocknungsvorgängen. Für das Jahr 2020 wurden bis zum 09.12.2020 die in der Anlage enthaltenen Erlöse verbucht. Hierzu ist anzumerken:
- Wohnhaus Biberach, Kapuzinerstr. 11/13
Es wurden in 2020 noch keine Erlöse verbucht, weil der Bargeldaustausch aufgrund der Pandemiesituation reduziert wurde. Die Erlöse werden zum Jahresabschluss überbracht und verbucht. Zum Vergleich wird mitgeteilt, dass im Jahr 2019 die Erlöse 588,80 EUR betragen haben.
- Wohnhaus Schwäbisch Gmünd, Neißestr. 20
Der Betrieb der Waschmaschinen und Trockner sowie die Abrechnung der Bezahlvorgänge in Schwäbisch Gmünd erfolgt durch den Dienstleister Schäfer & Schwalb GmbH, 82110 Germering. Das Studierendenwerk Ulm erhält hierfür keine Entgelte, weshalb es keine Erlöse für dieses Wohnhaus gibt.
- Wohnhäuser mit Angebot des Dienstes „appWash“
In den Wohnhäusern, Gutenbergstraße 6, Heidenheimer Str. 78, Neubau, Heidenheimer Str. 78, Altbau, Frauensteige 2, Syrlinstraße 8, Kelternweg 38-48, wurden die Wasch-/Trockenräume in der Zeit von 14.10.2020 bis 03.12.2020 auf den Dienst „appWash“ umgestellt. Das Studierendenwerk Ulm erhält keine Entgelte für die Nutzung des Dienstes „appWash“. In diesen Wohnhäusern werden daher ab dem Jahr 2021 daher keine Erlöse mehr aus Wasch- und Trocknungsvorgängen verbucht werden.
Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung dieser Anfrage lag insgesamt bei 4,0 Arbeitsstunden, die durch eine und zeitweise zwei Personen erbracht wurden.
Freundliche Grüße