Informationen zu den Konditionen der Verträgen zwischen dem Studierendenwerk Ulm und der Miele Operations & Payment Solutons GmbH (appWash)

Anfrage an: Studierendenwerk Ulm

Die Verträge für die Nutzung des Dienstes "appWash"
oder die genauen Konditionen, insbesondere die vereinbarten Entgelte und Gebühren für die Nutzung des Dienstes "appWash",
so wie, falls vorhanden, eine Übersicht über die Betriebskosten der Waschkeller in den Wohnheimen des Studierendenwerks Ulm und einer Übersicht über die Einnahmen der Waschkeller.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Max Musterbewohner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge f…
An Studierendenwerk Ulm Details
Von
Max Musterbewohner
Betreff
Informationen zu den Konditionen der Verträgen zwischen dem Studierendenwerk Ulm und der Miele Operations & Payment Solutons GmbH (appWash) [#205078]
Datum
5. Dezember 2020 18:38
An
Studierendenwerk Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge für die Nutzung des Dienstes "appWash" oder die genauen Konditionen, insbesondere die vereinbarten Entgelte und Gebühren für die Nutzung des Dienstes "appWash", so wie, falls vorhanden, eine Übersicht über die Betriebskosten der Waschkeller in den Wohnheimen des Studierendenwerks Ulm und einer Übersicht über die Einnahmen der Waschkeller.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Musterbewohner Anfragenr: 205078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205078/ Postanschrift Max Musterbewohner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Musterbewohner
Studierendenwerk Ulm
Sehr geehrter Herr Max Musterbewohner, wir haben Ihre Anfrage erhalten und an die zuständige Abteilung zur Beantw…
Von
Studierendenwerk Ulm
Betreff
AW: Informationen zu den Konditionen der Verträgen zwischen dem Studierendenwerk Ulm und der Miele Operations & Payment Solutons GmbH (appWash) [#205078]
Datum
8. Dezember 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Max Musterbewohner, wir haben Ihre Anfrage erhalten und an die zuständige Abteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Studierendenwerk Ulm
Sehr geehrter Herr Mustermann, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem LIFG erteilten wir Ihnen Auskunft wie fo…
Von
Studierendenwerk Ulm
Betreff
AW: Informationen zu den Konditionen der Verträgen zwischen dem Studierendenwerk Ulm und der Miele Operations & Payment Solutons GmbH (appWash) [#205078]
Datum
9. Dezember 2020 12:19
Status
653,4 KB
Sehr geehrter Herr Mustermann, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem LIFG erteilten wir Ihnen Auskunft wie folgt: 1. Verträge für die Nutzung des Dienstes "appWash" oder die genauen Konditionen, insbesondere die vereinbarten Entgelte und Gebühren für die Nutzung des Dienstes "appWash" Die Einwilligung für die Weitergabe der Verträge für die Nutzung des Dienstes „appWash“ an Dritte wurde uns nicht erteilt, so dass wir nach § 6 LIFG nicht berechtigt sind, diese weiterzugeben. Als Entgelt für die Nutzung des Dienstes „appWash“ wurden ausschließlich Preise für die Nutzer wie folgt vereinbart: - pro Waschzyklus 1,68 € zzgl. MwSt - pro Trocknerzyklus 1,26 € zzgl. MwSt Die Nutzerpreise werden vom Dienstanbieter auf die nächstgrößere logische Zahl aufgerundet. Entgeltzahlungen zwischen den Vertragspartnern wurden nicht vereinbart, so dass das Studierendenwerk Ulm keinerlei Entgelte für die Nutzung des Dienstes „appWash“ erhält. 2. Übersicht über die Betriebskosten der Waschkeller in den Wohnheimen des Studierendenwerks Ulm Das Studierendenwerk Ulm erfasst keine separaten Betriebskosten für die in den Wohnhäusern vorgehaltenen Wasch-/Trockenräume. Dies ist nicht möglich, weil die Räume nicht mit eigenen Zählern zur Erfassung von Verbrauchsdaten ausgestattet sind. 3. Übersicht über die Einnahmen der Waschkeller Das Studierendenwerk Ulm verbucht die Erlöse aus Wasch- und Trocknungsvorgängen. Für das Jahr 2020 wurden bis zum 09.12.2020 die in der Anlage enthaltenen Erlöse verbucht. Hierzu ist anzumerken: - Wohnhaus Biberach, Kapuzinerstr. 11/13 Es wurden in 2020 noch keine Erlöse verbucht, weil der Bargeldaustausch aufgrund der Pandemiesituation reduziert wurde. Die Erlöse werden zum Jahresabschluss überbracht und verbucht. Zum Vergleich wird mitgeteilt, dass im Jahr 2019 die Erlöse 588,80 EUR betragen haben. - Wohnhaus Schwäbisch Gmünd, Neißestr. 20 Der Betrieb der Waschmaschinen und Trockner sowie die Abrechnung der Bezahlvorgänge in Schwäbisch Gmünd erfolgt durch den Dienstleister Schäfer & Schwalb GmbH, 82110 Germering. Das Studierendenwerk Ulm erhält hierfür keine Entgelte, weshalb es keine Erlöse für dieses Wohnhaus gibt. - Wohnhäuser mit Angebot des Dienstes „appWash“ In den Wohnhäusern, Gutenbergstraße 6, Heidenheimer Str. 78, Neubau, Heidenheimer Str. 78, Altbau, Frauensteige 2, Syrlinstraße 8, Kelternweg 38-48, wurden die Wasch-/Trockenräume in der Zeit von 14.10.2020 bis 03.12.2020 auf den Dienst „appWash“ umgestellt. Das Studierendenwerk Ulm erhält keine Entgelte für die Nutzung des Dienstes „appWash“. In diesen Wohnhäusern werden daher ab dem Jahr 2021 daher keine Erlöse mehr aus Wasch- und Trocknungsvorgängen verbucht werden. Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung dieser Anfrage lag insgesamt bei 4,0 Arbeitsstunden, die durch eine und zeitweise zwei Personen erbracht wurden. Freundliche Grüße