Informationen zu DHKT, DIHK und ZDH

Während sich auf kommunaler Ebene auf Dokumente "des Bundes" (beziehungsweise des ZDH) berufen wird, verweigert der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Auskunft nach dem IFG. Deshalb folgende Fragen:

- Wie viele Bundesmittel flossen bisher im Rahmen der Imagekampagne der Handwerkskammern?
- Falls bekannt, wie viele Gelder flossen für die gleiche Kampagne auf Landes und/oder Kommunalebene?
- Ist der ZDH eine Behörde oder geht er ganz oder zu Teilen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach?
- Ist der DHKT eine Behörde oder geht er ganz oder zu Teilen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach?
- Ist der DIHK eine Behörde oder geht er ganz oder zu Teilen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach?
- Wurde seitens des BMWi bisher jemals in Anspruch genommen, dass das es eine Aufsichtsinstanz für die deutschen Handwerkskammern darstellt?
- Ist der Abgrenzungskatalog Handwerk Handel zwischen dem DHKT und der DIHK als amtliches Dokument zu werten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2014
  • Frist
    14. Juni 2014
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Marvin Pollock
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Während sich auf…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
Informationen zu DHKT, DIHK und ZDH [#6419]
Datum
13. Mai 2014 19:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während sich auf kommunaler Ebene auf Dokumente "des Bundes" (beziehungsweise des ZDH) berufen wird, verweigert der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Auskunft nach dem IFG. Deshalb folgende Fragen: - Wie viele Bundesmittel flossen bisher im Rahmen der Imagekampagne der Handwerkskammern? - Falls bekannt, wie viele Gelder flossen für die gleiche Kampagne auf Landes und/oder Kommunalebene? - Ist der ZDH eine Behörde oder geht er ganz oder zu Teilen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach? - Ist der DHKT eine Behörde oder geht er ganz oder zu Teilen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach? - Ist der DIHK eine Behörde oder geht er ganz oder zu Teilen öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach? - Wurde seitens des BMWi bisher jemals in Anspruch genommen, dass das es eine Aufsichtsinstanz für die deutschen Handwerkskammern darstellt? - Ist der Abgrenzungskatalog Handwerk Handel zwischen dem DHKT und der DIHK als amtliches Dokument zu werten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Marvin Pollock <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Pollock, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2014. Ihre Fragen werden wie folgt beantwo…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Informationen zu DHKT, DIHK und ZDH [#6419]
Datum
5. Juni 2014 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pollock, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2014. Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: a) Für die Imagekampagne der Handwerkskammern wurden keine Bundesmittel zur Verfügung gestellt. b) Es ist nicht bekannt, ob und in welcher Höhe die Länder oder Kommunen Mittel zur Verfügung gestellt haben. c) Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ist ein eingetragener Verein. d) Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) ist ein eingetragener Verein. e) Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist ein eingetragener Verein. f) Die Aufsicht über die Handwerkskammern wird durch die Länder wahrgenommen (§ 115 HwO). g) Der „Leitfaden Abgrenzung“ wird vom DIHK in Kooperation mit dem DHKT herausgegeben. Er ist eine bloße Auslegungshilfe und in jedem Einzelfall muss dezidiert geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen

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Marvin Pollock
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nicht danach gefragt, ob die genannten Organisationen eingetragene Verein…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
AW: WG: Informationen zu DHKT, DIHK und ZDH [#6419]
Datum
30. Juni 2014 16:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nicht danach gefragt, ob die genannten Organisationen eingetragene Vereine sind oder nicht. Meine Frage lautete, ob diese Vereine öffentlich-rechtlichen Aufgaben nachgehen. Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock Anfragenr: 6419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>