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Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

alle verfügbaren, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33370]
Datum
9. September 2018 11:40
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle verfügbaren, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 48-IFG-33370 …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33370]
Datum
10. September 2018 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. a. Anfrage ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 48-IFG-33370 geführt. Da es sich bei dieser Anfrage nicht nur um eine "einfache" schriftliche Auskunft nach Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zum Informationsfreiheitsgesetz NRW handelt, wird gemäß Ziffer 1.2 des Gebührentarifs zum Informationsfreiheitsgesetz NRW eine Gebühr zwischen 10,- Euro und 100,- Euro erhoben. Die genaue Gebühr kann erst festgesetzt werden, wenn der Vorbereitungsaufwand, der zur Beantwortung Ihrer Anfrage notwendig ist, festgestellt wurde. Dies kann erst zum Ende des Verfahrens erfolgen. Ein Gebührenbescheid wird erst dann wirksam, wenn er der Person, für die er bestimmt ist, bekanntgegeben wird. Damit der Gebührenbescheid im Zweifel auch vollstreckt werden kann, muss nachweisbar sein, dass der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, er folglich seine Adressatin oder seinen Adressaten erreicht hat. Auch eine eventuelle Vollstreckung der Gebührenforderung ist nur bei Kenntnis des Namens und der Anschrift der informationssuchenden Person möglich. In diesem Fall ist es für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle daher erforderlich, den Namen und die Adresse der oder des Informationssuchenden zu erfahren. Ich bitte Sie deshalb um Mitteilung Ihrer Adresse, damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sobald mir diese vorliegt, werde ich Ihre Anfrage der zuständigen Person zur Bearbeitung weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse in Ihrem Schreiben, wie dies die LDI NRW und andere Behörden pflichtg…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33370]
Datum
13. September 2018 10:35
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermisse in Ihrem Schreiben, wie dies die LDI NRW und andere Behörden pflichtgemäß tun, Hinweise über Ihre Pflichten und meine Rechte nach der DSGVO-EU, wenn Sie Daten verarbeiten oder erheben. Ich weise darauf hin, dass Informationsanträge "unverzüglich" zu bescheiden sind, und Sie als Behörde dafür Sorge tragen, dass Sie - ohne Verfahren zu verzögern - rechtzeitig Vorkehrungen für die Umsetzung der DSGVO-EU und der obligatorischen Aufklärungspflichten treffen müssten. Bitte teilen Sie mir schon einmal über fragdenstaat.de den Verwendungszweck mit, damit ich die Gebühr bzw. den Kostenvoranschlag umgehend begleichen lassen kann.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benutzen Sie meine private E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33370]
Datum
20. September 2018 14:22
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte benutzen Sie meine private E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Es wird trotzdem an die o. g. Anfrage zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Disziplinarverfahren im Schul…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln [#33370]
Datum
12. Oktober 2018 03:28
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ vom 09.09.2018 (#33370) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
IFG Anfrage Nr. 33370
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
IFG Anfrage Nr. 33370
Datum
12. Oktober 2018 06:35
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage Nr. 33370 [#33370] Sehr geehrte Damen und Herren, Bis heute haben Sie mich nicht ausführlich über…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage Nr. 33370 [#33370]
Datum
13. Oktober 2018 16:48
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bis heute haben Sie mich nicht ausführlich über die Grundlagen der Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU aufgeklärt, wie es sich gehört! Bitte verschleppen Sie nicht das Verfahren! Für ihre Aufgabenerfüllung der Gebühreneintreibung haben Sie zudem auch nicht den Verwendungszweck mitgeteilt, damit umgehend das Geld überwiesen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ [#33370] [#33370]
Datum
13. Oktober 2018 16:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33370 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder die obligatorischen ausführlichen Informationen zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU trotz Aufforderung durch die Behörde zugeschickt wurden, die Behörde meinen Namen verwechselt hat und darüber hinaus ich zur Erfüllung der Aufgabe der Gebühreneintreibung bis zur Zusendung der Informationen nach der DSGVO-EU einen praktikablen Weg der sofortigen Gebührenbezahlung durch Mitteilung des Verwendungszwecks mitgeteilt habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ [#33370] [#33370]
Datum
15. Oktober 2018 14:44
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.10.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Sehr geehrte Damen und Herren, durch Zufall wurde ich von einem anderen Nutzer der Plattform darauf aufmerksam ge…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zu Disziplinarverfahren im Schuljahr 2017/18 im Zusammenhang mit Lehr-/Schulpersonal an der GGS in der Garthestr. in Köln“ [#33370] [#33370]
Datum
19. Oktober 2018 20:53
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch Zufall wurde ich von einem anderen Nutzer der Plattform darauf aufmerksam gemacht, dass Ihr Ablehnungsbescheid nicht gleichbehandlungskonform ist und Sie eine ähnliche Anfrage inhaltlich offenbar anders beschieden haben. Wie darf ich das verstehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.