Sehr
[geschwärzt],
Sie haben mit Nachricht vom 13. Mai 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30554) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
1. Die Datenschutzinformationen zum Einsatz von Cloudflare auf der Webseite zum Zensus 2022
2. Die Vertragskopien der Standardvertragsklauseln zur Absicherung des Internationalen Datentransfers (einschließlich Unterauftragsverarbeiter) mit allen Anlagen, abseits der technischen und organisatorischen Maßnahmen und kommerzieller Teile
3. Die Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Cloudflare
4. Die Risikoanalyse (DTIA) zum internationalen Datentransfer
5. Die Vergabeunterlagen zur Auftragsvergabe bezüglich der Webseite zum Zensus2022
Hierzu teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Zu 1.: Die Datenschutzinformationen zum Einsatz von Cloudflare Inc. finden Sie auf der Webseite zum Zensus 2022 unter folgendem Link:
https://www.zensus2022.de/DE/Service/Datenschutz/_inhalt.html
Zu 2.: Das Unternehmen Cloudflare Inc. hat auf seiner Website unter der Überschrift „Selbstverpflichtung zur Einhaltung der DS-GVO“ Informationen publiziert, siehe unter
https://www.cloudflare.com/de-de/gdpr/introduction/ .
Dort stehen auch die Standardvertragsklauseln zur Einsichtnahme zur Verfügung, desgleichen sind dort die Datenschutzrichtlinie und noch weitere Informationen von Cloudflare Inc. publiziert, siehe hierzu die Links am rechten Rand.
Darüber hinaus gehende Informationen, soweit sie dem Statistischen Bundesamt überhaupt vorliegen, dürfen nicht herausgegeben werden. Die Beauftragung von Cloudflare Inc. für die Zensus-Website erfolgte nicht durch das Statistische Bundesamt, sondern durch den Auftragsdienstleister ITZBund. Cloudflare Inc. hat in einem seitens ITZBund aufgrund von dort vorliegenden Anfragen nach dem IFG durchgeführten Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG einer Herausgabe von Vertragsunterlagen an Dritte widersprochen. Dieses Veto ist bindend. Der Zugang zu Informationen, die nach § 6 IFG dem Schutz des geistigen Eigentums unterfallen oder die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, darf nur nach einer entsprechenden Einwilligung des Dritten gewährt werden. Für den Fall eines Drittbeteiligungsverfahren seitens des Statistischen Bundesamtes kann kein anderes Ergebnis angenommen werden, so dass auf die Durchführung eines solchen verzichtet worden ist. Im Ergebnis ist daher der Antrag unter Punkt 2 abzulehnen, soweit die Antragstellung nicht die bereits durch Cloudflare Inc. veröffentlichten Informationen betrifft.
Zu 3.: Es existiert eine Datenschutzfolgenabschätzung zum Gesamtkomplex Zensus 2022. Diese kann aufgrund entgegenstehender IT-Sicherheitsaspekte nicht herausgegeben werden, insoweit greift der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG. Da die Datenschutzfolgenabschätzung zum Gesamtkomplex nicht Gegenstand Ihres Antrags ist, wird hierauf nicht näher eingegangen. Eine isolierte Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Cloudflare Inc., wie von Ihnen beantragt, ist nicht vorhanden.
Zu 4.: Eine Risikoanalyse zum internationalen Datentransfer liegt nicht vor.
Zu den Punkten 3. und 4. Ihrer Anfrage teilen wir ergänzend mit, dass auch in Anbetracht des Einsatzes von Cloudflare Inc. „zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die in dem Fragebogen eingegebenen personenbezogenen Daten bestanden hat“, wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bestätigt hat, der eine unmittelbare Prüfung des Sachverhalts vorgenommen hat, siehe dessen Pressemeldung vom 18. Mai 2022 unter
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/05_Zensus-2022-Cloudflare.html
Zu 5.: Dem Statistischen Bundesamt liegen die beantragten Vergabeunterlagen nicht vor; diese kann es aufgrund des Kontrahierungszwangs mit dem IT-Dienstleister ITZBund aber auch gar nicht geben.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@destatis.de
-mail.de
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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