Informationen zu Impfstoffaussagen der Gesundheitsminister während der COVID-19-Pandemie

Während der COVID-19-Pandemie haben der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn und der aktuelle Gesundheitsminister Karl Lauterbach wiederholt die Nebenwirkungsfreiheit der mRNA-Impfstoffe hervorgehoben. Ebenso basierten die 2G/3G-Regelungen maßgeblich auf der Wirksamkeit dieser Impfstoffe. Jedoch wurde kürzlich durch Veröffentlichungen der CDC (Centers for Disease Control and Prevention) und der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) bekannt, dass die mRNA-Impfstoffe nie explizit für den Fremdschutz getestet oder zugelassen wurden. Des Weiteren gibt es Informationen, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Impfstoffe in einer anderen Weise hergestellt wurden als jene, die in den Zulassungsstudien verwendet wurden.

Diese Umstände könnten potenziell gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Übermittlung aller relevanten Daten und Dokumente, die die Aussagen der Minister über eine nebenwirkungsfreie Impfung und deren Eignung zum Fremdschutz stützen. Insbesondere interessieren mich die wissenschaftlichen Belege, auf die sich die Minister bezogen haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei dieser Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Während der COVID-19-Pandemie haben d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Impfstoffaussagen der Gesundheitsminister während der COVID-19-Pandemie [#296888]
Datum
11. Januar 2024 15:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während der COVID-19-Pandemie haben der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn und der aktuelle Gesundheitsminister Karl Lauterbach wiederholt die Nebenwirkungsfreiheit der mRNA-Impfstoffe hervorgehoben. Ebenso basierten die 2G/3G-Regelungen maßgeblich auf der Wirksamkeit dieser Impfstoffe. Jedoch wurde kürzlich durch Veröffentlichungen der CDC (Centers for Disease Control and Prevention) und der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) bekannt, dass die mRNA-Impfstoffe nie explizit für den Fremdschutz getestet oder zugelassen wurden. Des Weiteren gibt es Informationen, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Impfstoffe in einer anderen Weise hergestellt wurden als jene, die in den Zulassungsstudien verwendet wurden. Diese Umstände könnten potenziell gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Übermittlung aller relevanten Daten und Dokumente, die die Aussagen der Minister über eine nebenwirkungsfreie Impfung und deren Eignung zum Fremdschutz stützen. Insbesondere interessieren mich die wissenschaftlichen Belege, auf die sich die Minister bezogen haben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296888/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Informationen zu Impfstoffaussagen der Gesundheitsminister während der COVID-19-Pandemie _#296888_.... [#296888]
Datum
22. Januar 2024 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Informationen zu Impfstoffaussagen der Gesundheitsminister während der COVID-19-Pandemie [#296888]
Datum
12. Februar 2024 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG des Bundes vom 11. Januar 2024 und teile Ihnen Folgendes mit: Es liegen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Informationen darüber vor, dass die mRNA COVID-19 Impfstoffe nebenwirkungsfrei wären. Es wird auf die öffentlichen Bewertungsberichte und Produktinformationstexte der zugelassenen COVID-19 Impfstoffe verwiesen, die mit der Zulassung veröffentlicht wurden und im Bedarfsfall und regelmäßig evidenzbasiert an den aktuellen medizinischen Wissenstand angepasst werden. Hierzu verweisen wir auf die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/1468) auf Frage 4 (S.3-4) der Kleinen Anfrage (Drucksache 20/1235), welche unter folgendem Link zu finden ist: https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001468.pdf. Hinsichtlich des Effekts der Impfung auf die Verminderung von SARS-CoV-2 Infektionen und Infektionsübertragungen verweisen wir auf die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/10168) auf die Kleine Anfrage (Drucksache 20/10013), welche unter folgendem Link öffentlich zugänglich ist: https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010168.pdf. Mit freundlichen Grüßen