Informationen zu leerstehendem Gebäude Hebelstraße 13, Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Hebelstraße 13, ehemaliges "Haus der Fraktionen" in Karlsruhe.

1) Unter welchen Besitzverhältnissen steht oben genannte Immobilie?
2) Unter welcher Zuständigkeit fällt oben genannte Immobilie?
3) Welche zukünftigen Nutzungspläne gibt es für oben genannte Immobilie?
4) Ab wann ist mit einer zukünftigen Nutzung des Gebäudes zu rechnen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mich gerne informieren …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Informationen zu leerstehendem Gebäude Hebelstraße 13, Karlsruhe [#302701]
Datum
11. März 2024 10:34
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Hebelstraße 13, ehemaliges "Haus der Fraktionen" in Karlsruhe. 1) Unter welchen Besitzverhältnissen steht oben genannte Immobilie? 2) Unter welcher Zuständigkeit fällt oben genannte Immobilie? 3) Welche zukünftigen Nutzungspläne gibt es für oben genannte Immobilie? 4) Ab wann ist mit einer zukünftigen Nutzung des Gebäudes zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 302701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302701/ Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich
Jonas Heinrich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu leerstehendem Gebäude Hebelstraße 13, Karlsruhe“ …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
AW: Informationen zu leerstehendem Gebäude Hebelstraße 13, Karlsruhe [#302701]
Datum
13. April 2024 07:48
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu leerstehendem Gebäude Hebelstraße 13, Karlsruhe“ vom 11.03.2024 (#302701) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Heinrich, bitte verzeihen Sie unsere späte Rückmeldung. Ihre Anfrage befindet sich derzeit no…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Informationen zu leerstehendem Gebäude Hebelstraße 13, Karlsruhe [#302701]
Datum
19. April 2024 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heinrich, bitte verzeihen Sie unsere späte Rückmeldung. Ihre Anfrage befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Sobald uns alle für die Beantwortung erforderlichen Informationen vorliegen, werden Sie umgehend eine Antwort von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen