Informationen zu Microsoft 365: Datenflüsse, Telemetrie- und Diagnosedaten

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut dem Interview eines Beraters, der Schulen beim Einsatz von Microsoft Office 365 unterstützt, mit einer Microsoft-Vertreterin auf der Bildungsmesse Didacta (siehe den Bericht dort https://www.malter365.de/aktuell/microsoft-didacta-2023/) sei der Praxistest des LfDI Baden-Württemberg in Sachen Microsoft 365 „überholt“ und den Datenschützern würden in der Zwischenzeit alle notwendigen Unterlagen und viel mehr vorliegen.

Demnach habe Microsoft die Dokumentation überarbeitet und alle von Ihnen bemängelten Kritikpunkte vollständig beseitigt.

Da ich davon ausgehe, dass die Microsoft-Mitarbeiterin die Wahrheit sagt und Ihnen entsprechende Unterlagen zukommen ließ, bitte ich darum, mir die folgenden Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg zukommen zu lassen:

1.: Mit dem Dokument https://media.frag-den-staat.de/files/foi/639491/2021-04-23_Empfehlung_Anlage_10.pdf haben Sie Microsoft oder das Ministerium gebeten, einige beispielhafte Datenflüsse zu dokumentieren.
Microsoft gibt an, dass dies alles geklärt sei und dass nun alles Dokumentiert sei. Daher bitte ich Sie, mir alle diese Dokumentation oder alle Antworten Microsofts oder des Ministeriums darauf zuzusenden. Personenbezogene Daten können gerne unkenntlich gemacht werden.

2.: Unter https://media.frag-den-staat.de/files/foi/639491/2021-04-23_Empfehlung_Anlage_07.pdf haben Sie in einer "technischen Analyse" zahlreiche "Datenflüsse" bemängelt. Sie kritisieren, dass ein Großteil davon nicht dokumentiert sei.
Laut Aussage von Microsoft liegt Ihnen in in der Zwischenzeit eine vollständige Dokumentation vor.

Ich bitte um Übersendung dieser Dokumentation oder der Antworten seitens Microsofts oder des Kultusministeriums auf diese Untersuchung.

3.: Ich bitte um Übersendung aller weiterer Akten, in denen Microsoft Ihnen die von Ihnen bemängelten Datenflüsse darstellt.

4.: Laut dem Interview auf der Didacta bietet Microsoft die Möglichkeit, MS365 datenschutzkonform zu konfigurieren. Ist Ihnen eine solche Konfiguration bekannt? Bitte schicken Sie mir alle Informationen zu einer solchen Konfiguration.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Laut dem Interview eines Beraters, der Schulen beim…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Microsoft 365: Datenflüsse, Telemetrie- und Diagnosedaten [#274416]
Datum
31. März 2023 02:22
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Laut dem Interview eines Beraters, der Schulen beim Einsatz von Microsoft Office 365 unterstützt, mit einer Microsoft-Vertreterin auf der Bildungsmesse Didacta (siehe den Bericht dort https://www.malter365.de/aktuell/microsoft-didacta-2023/) sei der Praxistest des LfDI Baden-Württemberg in Sachen Microsoft 365 „überholt“ und den Datenschützern würden in der Zwischenzeit alle notwendigen Unterlagen und viel mehr vorliegen. Demnach habe Microsoft die Dokumentation überarbeitet und alle von Ihnen bemängelten Kritikpunkte vollständig beseitigt. Da ich davon ausgehe, dass die Microsoft-Mitarbeiterin die Wahrheit sagt und Ihnen entsprechende Unterlagen zukommen ließ, bitte ich darum, mir die folgenden Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg zukommen zu lassen: 1.: Mit dem Dokument https://media.frag-den-staat.de/files/foi/639491/2021-04-23_Empfehlung_Anlage_10.pdf haben Sie Microsoft oder das Ministerium gebeten, einige beispielhafte Datenflüsse zu dokumentieren. Microsoft gibt an, dass dies alles geklärt sei und dass nun alles Dokumentiert sei. Daher bitte ich Sie, mir alle diese Dokumentation oder alle Antworten Microsofts oder des Ministeriums darauf zuzusenden. Personenbezogene Daten können gerne unkenntlich gemacht werden. 2.: Unter https://media.frag-den-staat.de/files/foi/639491/2021-04-23_Empfehlung_Anlage_07.pdf haben Sie in einer "technischen Analyse" zahlreiche "Datenflüsse" bemängelt. Sie kritisieren, dass ein Großteil davon nicht dokumentiert sei. Laut Aussage von Microsoft liegt Ihnen in in der Zwischenzeit eine vollständige Dokumentation vor. Ich bitte um Übersendung dieser Dokumentation oder der Antworten seitens Microsofts oder des Kultusministeriums auf diese Untersuchung. 3.: Ich bitte um Übersendung aller weiterer Akten, in denen Microsoft Ihnen die von Ihnen bemängelten Datenflüsse darstellt. 4.: Laut dem Interview auf der Didacta bietet Microsoft die Möglichkeit, MS365 datenschutzkonform zu konfigurieren. Ist Ihnen eine solche Konfiguration bekannt? Bitte schicken Sie mir alle Informationen zu einer solchen Konfiguration. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Informationen zu Microsoft 365: Datenflüsse, Telemetrie- und Diagnosedaten [#274416]
Datum
31. März 2023 02:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag #274416 auf Aktenauskunft vom 13. März 2023 nach § 1 Abs. 2 …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Informationen zu Microsoft 365: Datenflüsse, Telemetrie- und Diagnosedaten [#274416]
Datum
31. März 2023 20:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag #274416 auf Aktenauskunft vom 13. März 2023 nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zum Thema "Informationen zu Microsoft 365: Datenflüsse, Telemetrie- und Diagnosedaten" haben wir erhalten und beantworten diesen auf Basis des LIFG kostenfrei. Ihr Antrag wird bei uns unter dem Aktenzeichen 0221.4-16 /157 geführt, bitte geben Sie dieses bei Rückfragen an. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG) Ihre Fragen 1 bis 3 beantworten wir gemeinsam wie folgt: Dazu liegen uns keine amtlichen Informationen vor. Gegenüber unserer Behörde hat Microsoft die aufgeführten beispielhaften Datenflüsse und Messungen nicht dokumentiert. Eine Dokumentation liegt uns nicht vor. Zu 4.: Eine solche Konfiguration ist uns nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen