Informationen zu Pneumothorax-Besteck Nr.1/Nr.2

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf den Rucksäcken des Gerätewagen Sanität Bund und des KTW-B Bund (Version um 2010) sollen sog. Pneumothoraxbestecke Nr. 1 und Nr. 2 verlastet werden. Diese werden nicht weiter ausgeführt und auch in einer erweiterten Recherche findet man keine passenden Produkte. Senden sie mir eine genaue Beschreibung dieser und sofern möglich einen aktuellen Hersteller zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Pneumothoraxbestecke Nr. 1 und Nr. 2 = PLEUROFIX Nr. 1 und Nr. 2

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf den Rucksäcken des Gerätewagen Sanität Bund und d…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Pneumothorax-Besteck Nr.1/Nr.2 [#294804]
Datum
13. Dezember 2023 16:49
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf den Rucksäcken des Gerätewagen Sanität Bund und des KTW-B Bund (Version um 2010) sollen sog. Pneumothoraxbestecke Nr. 1 und Nr. 2 verlastet werden. Diese werden nicht weiter ausgeführt und auch in einer erweiterten Recherche findet man keine passenden Produkte. Senden sie mir eine genaue Beschreibung dieser und sofern möglich einen aktuellen Hersteller zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294804/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölker…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Informationen zu Pneumothorax-Besteck Nr.1/Nr.2 [#294804]
Datum
14. Dezember 2023 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.   Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 14.12.2023.   Wir befinden uns derzeit in der internen Auswertung zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind bemüht, dass der beantragte Informationszugang ohne Erhebung von Gebühren innerhalb eines Monats erfolgt.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 13. Dezember 2023.   Ihre Anfrage beantw…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Informationen zu Pneumothorax-Besteck Nr.1/Nr.2 [#294804]
Datum
15. Dezember 2023 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 13. Dezember 2023.   Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:   Die in den Begleitheften aufgeführten Gegenständen "Pneumothoraxbestecke Nr. 1 und Nr. 2" werden bspw. unter dem Eigennamen PLEUROFIX Nr. 1 und Nr. 2 vertrieben und sind in der Form auch noch bestellbar. Eine genaue Auflistung des Setinhalts findet sich bspw. auf der Website der Herstellers Braun. Mit freundlichen Grüßen