Informationen zu Post COVID Off-Label-Medikamente für ME/CFS Betroffene

Laut der Antwort auf die Anfrage 299092 werden die Off-Label-Use-Medikamente nur für Post-COVID Patient*innen zur Verfügung stehen. ME/CFS Erkrankten und Post-Vaccine Betroffenen werden diese Präparate nicht zugänglich gemacht, obwohl rund 50% der Long-COVID Betroffenen die Diagnosekriterien für ME/CFS erfüllen. Das bedeutet aus meiner Sicht, ME/CFS Patient*innen könnten von diesen Medikamenten genauso profitieren wie jene mit Post-Cov. Was ist die Begründung dafür, dass Menschen die unter ME/CFS leiden, keinen Zugang zu diesen Medikamenten erhalten ?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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Geralfine Hütt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut der Antwort auf die Anfrage 2990…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Geralfine Hütt
Betreff
Informationen zu Post COVID Off-Label-Medikamente für ME/CFS Betroffene [#301192]
Datum
25. Februar 2024 17:10
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Antwort auf die Anfrage 299092 werden die Off-Label-Use-Medikamente nur für Post-COVID Patient*innen zur Verfügung stehen. ME/CFS Erkrankten und Post-Vaccine Betroffenen werden diese Präparate nicht zugänglich gemacht, obwohl rund 50% der Long-COVID Betroffenen die Diagnosekriterien für ME/CFS erfüllen. Das bedeutet aus meiner Sicht, ME/CFS Patient*innen könnten von diesen Medikamenten genauso profitieren wie jene mit Post-Cov. Was ist die Begründung dafür, dass Menschen die unter ME/CFS leiden, keinen Zugang zu diesen Medikamenten erhalten ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Geralfine Hütt Anfragenr: 301192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301192/
Mit freundlichen Grüßen Geralfine Hütt

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0028-IFG, Frau Hütt, Informationen zu Post COVID Off-Label-Medikamente für ME/CF…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2024#0028-IFG, Frau Hütt, Informationen zu Post COVID Off-Label-Medikamente für ME/CFS#0003 IFG-Bescheid
Datum
6. März 2024 14:17
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-bescheid.pdf
211,9 KB
Sehr geehrte Frau Hütt, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen