Informationen zu Quarantäne in GS

Ablauf und Vorgaben zu Quarantäne von Kindern der GS mit bestätigtem Fall in der Klasse. Umgang mit Geschwisterkindern die ebenfalls schulpflichtig sind. Infos für finanziellen Ausgleich für betreuende Eltern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Quarantäne in GS [#197043]
Datum
13. September 2020 10:43
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ablauf und Vorgaben zu Quarantäne von Kindern der GS mit bestätigtem Fall in der Klasse. Umgang mit Geschwisterkindern die ebenfalls schulpflichtig sind. Infos für finanziellen Ausgleich für betreuende Eltern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Gerne versuche ich Ihre Fragen zu beantworten. Eine Quarantäne wird immer individu…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Informationen zu Quarantäne in GS [#197043]
Datum
13. September 2020 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Gerne versuche ich Ihre Fragen zu beantworten. Eine Quarantäne wird immer individuell ermittelt und abhängig vom letzten Kontakt mit der betroffenen Person festgelegt. Dafür gilt in der Regel 14 Tage nach dem letzten Kontakt. Eine Kontaktperson eines bestätigen Covid-Falles muss sich in der Wohnung oder im Haus aufhalten und darf nicht nach draußen - es sei denn es besteht ein eigener Garten ohne Kontakt mit Nicht - Familienangehörigen. Auch darf die Person keinen Besuch empfangen. Die Haushaltsangehörigen (Eltern, Geschwister) von Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne versetzt und können sich weitestgehend frei bewegen. Die Quarantäneanordnung ist für Berufstätige (angestellte oder Selbstständige) der wichtige Beleg für Ausgleichszahlungen über den LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Dieser wird meiner Kenntnis nach aber nur für selbst Berufstätige gewährt - nicht für die betreuenden Eltern von in Quarantäne befindlichen Kindern. In dem Fall, dass ein Kind, weil es noch nicht alt genug ist für die Zeit der Berufstätigkeit der Eltern allein zu Hause bleiben können, gilt es am besten zunächst mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen um alternative Arbeitsmodelle zu besprechen (versetzte Arbeitszeit der Eltern, Home-Office, Überstundenabbau, unbezahlter Urlaub, ...). Wenn das Kind als Kontaktperson Symptome einer Erkrankung zeigt, gehen Sie wie bei jeder anderen Erkrankung auch zum Arzt (in diesem Fall natürlich unter der Vorinfo an die jeweilige Arztpraxis, dass das Kind eine Kontaktperson eines Covid-Falles ist und sich daher in Quarantäne befindet). Der Arzt wird Ihnen dann wahrscheinlich eine Bescheinigung für Kinderkrankentage ausstellen. Die Anzahl der maximal möglichen Tage soll in diesem Jahr erhöht werden, auf Grund der Corona-Pandemie. Unter dem folgenden Link finden Sie wesentliche Informationen: https://www.finanztip.de/coronavirus/ki… Als Anhang sende ich Ihnen auch einen Antrag auf Erstattung beim LWL (wobei dies ja nur bei einer quarantäne einer berufstätigen Person in Anspruch genommen werden kann). Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Bielefeld
Antrag LWL Hallo Antragsteller/in Angehängt hier der Antrag beim LWL. Mit freundlichen Grüßen
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
Antrag LWL
Datum
13. September 2020 13:50
Status
Hallo Antragsteller/in Angehängt hier der Antrag beim LWL. Mit freundlichen Grüßen