Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen

Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen in Rheinland-Pfalz (Grundschule, Realschule & Gymnasium) im Jahr 2021 oder Informationen aus denen dieser Sachverhalt hervorgeht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    12. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen [#240483]
Datum
10. Februar 2022 14:54
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen in Rheinland-Pfalz (Grundschule, Realschule & Gymnasium) im Jahr 2021 oder Informationen aus denen dieser Sachverhalt hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240483/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail-Schreiben vom 10. Februar 2022 beantragen Sie Auskunft nach dem Landestransparen…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Neuer Antrag nach dem LTranspG - Frist 10.03.2022: Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen [#240483]
Datum
17. Februar 2022 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail-Schreiben vom 10. Februar 2022 beantragen Sie Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ich möchte Sie darüber unterrichten, dass ich Ihren Antrag gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 LTranspG an Herrn Droeger (<<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet habe, da die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Außenstelle Schulaufsicht bezüglich Ihres Informationsbegehrens aufgrund des sogenannten Urheberprinzips (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11-, NVwZ 2012, S. 251) die größte Sachnähe zukommt. Eine Entscheidung über Ihren Antrag wird von dort fristgerecht im Rahmen der in § 12 Abs. 3 LTranspG gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre Anfrage vom …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Neuer Antrag nach dem LTranspG - Frist 10.03.2022: Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen [#240483] hier: Eingangsbestätigung
Datum
17. Februar 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre Anfrage vom 10. Februar 2022 nach dem LTranspG. Ihre Eingabe ist in Bearbeitung und wird fristgerecht verbeschieden werden. Zum Verfahren darf ich auch auf die §§ 12, 24 LTranspG hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in in der o.g. Sache nehme ich Bezug auf meine Eingangsbestätigung vom gestrigen Tag, die sich…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Neuer Antrag nach dem LTranspG - Frist 10.03.2022: Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen [#240483]; Klarstellung zum Verfahren
Datum
18. Februar 2022 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
NeuerAntragnachdemLTranspG-Frist10.03..eml
5,9 KB
Sehr Antragsteller/in in der o.g. Sache nehme ich Bezug auf meine Eingangsbestätigung vom gestrigen Tag, die sich bedauerlicherweise mit der Antwort des zuständigen Fachreferats, die ich Ihnen in der Anlage noch einmal beigefügt habe, überschnitten hat. Zu Ihrer Sicherheit möchte ich klarstellen, dass das weitere Verfahren damit wie vom Fachreferat erläutert bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) fortgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 10.02.2022 teile ich Ihnen mit, dass der Aufsichts- und …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationen zu rassistischen Vorfällen an Schulen [#240483]
Datum
2. März 2022 14:21
Status
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 10.02.2022 teile ich Ihnen mit, dass der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion keine Vorfälle an Grundschulen, Realschulen plus und Gymnasien im Jahr 2021 gemeldet worden sind, die als rassistische Vorfälle zu qualifizieren sind. Eine statistische Erhebung erfolgt im Übrigen bei der Schulbehörde nicht, zumal ihr im Regelfall insoweit keine Zuständigkeit zukommt. Mit freundlichen Grüßen