Informationen zu Stellungnahmen nach GGO (Gläserne Gesetze)

sämtliche in der Abteilung O, Referat O1, vorhandenen Korrespondenzen (z.B. eMail, Brief, Fax etc.), Vorlagen, Anweisungen, Notizen, Mitteilungen, Klebezettel, Protokolle und darüber hinausgehende Aufzeichnungen, in denen es um die Veröffentlichung von Stellungnahmen nach GGO geht, die über Anfragen nach dem IFG erreicht werden sollte (gemeint ist die zivilgesellschaftliche Aktion "Gläserne Gesetze"). Konkret geht es mir um den vollständigen Akteninhalt zu erwähntem Sachverhalt.

Mit Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2018
  • Frist
    10. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche in der…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Stellungnahmen nach GGO (Gläserne Gesetze) [#26050]
Datum
9. Januar 2018 12:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche in der Abteilung O, Referat O1, vorhandenen Korrespondenzen (z.B. eMail, Brief, Fax etc.), Vorlagen, Anweisungen, Notizen, Mitteilungen, Klebezettel, Protokolle und darüber hinausgehende Aufzeichnungen, in denen es um die Veröffentlichung von Stellungnahmen nach GGO geht, die über Anfragen nach dem IFG erreicht werden sollte (gemeint ist die zivilgesellschaftliche Aktion "Gläserne Gesetze"). Konkret geht es mir um den vollständigen Akteninhalt zu erwähntem Sachverhalt. Mit Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte/r Antragssteller, mit E-Mail vom 09. Januar 2018 bitten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragssteller, mit E-Mail vom 09. Januar 2018 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um sämtliche in der Abteilung 0, Referat 01, vorhandenen Korrespondenzen (z.B. eMail, Brief, Fax etc.), Vorlagen, Anweisungen, Notizen, Mitteilungen, Klebezettel, Protokolle und darüber hinausgehende Aufzeichnungen, in denen es um die Veröffentlichung von Stellungnahmen nach GGO geht, die über Anfragen nach dem IFG erreicht werden sollte (gemeint ist die zivilgesellschaftliche Aktion "Gläserne Gesetze'" I. Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird entsprochen. In der Anlage erhalten Sie die gewünschten Unterlagen auf einem unverschlüsselten Datenträger. 2. Zum Schutz personenbezogener Daten und soweit Inhalte im Vorgang mit erfasst waren, auf die kein Anspruch im Sinne des Antrags bestand, wurden Schwärzungenvorgenommen. Die geschwärzte Dateien sind als solche erkennbar, sie beginnen mit "s*" oder enden in ,,*_s". 3. Für den Informationszugang wird eine Gebühr von 500 € erhoben. II. Begründung: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind gem. § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Sie richten sich im Einzelnen nach Nr. 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02.01.2006. Danach ist für die Herausgabe von Abschriften bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 € vorgesehen. Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist ein Aufwand von • 9,5 Std x 60 € 570 € durch Mitarbeiter des höheren Dienstes • 10 Std x 30 € 300 € durch Mitarbeiter des mittleren Dienstes mit Gesamtkosten von 870 € entstanden. Unter Berücksichtigung des Höchstsatzes nach Nr. 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02.01.2006 reduziert sich dieser Betrag auf 500 €. Die Höhe der Gebühr steht in einem angemessenen Verhältnis zu den zugänglich gemachten Informationen. Angaben, die zu einer anderweitigen Gebührenbemessung veranlassen müssten, haben Sie nicht gemacht. Ich bitte Sie daher, den Betrag in Höhe von 500 € innerhalb eines Monats zU überweisen an: Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig MARKDEF1860 DE38860000000086001040 Verwendungszweck: 1181 30568857 BEW 03073668, ZI4-13002/4#1491 Werden Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrags zu entrichten. Der Säumniszuschlag wird nur erhoben, wenn der rückständige Betrag 50 Euro übersteigt und die Säumnis länger als drei Tage beträgt. Für die Berechnung des Säumniszuschlages ist der rückständige Betrag auf volle 50 Euro abzurunden (§ 16 des Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes -Bundesgebührengesetz). Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. III. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern (BMI) erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder in elektronischer Form 1. durch eine E-Mail, welche mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, an die <<E-Mail-Adresse>> oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-MailGesetzes an die De"Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Stellungnahmen nach GGO (Gläs…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Stellungnahmen nach GGO (Gläserne Gesetze) [#26050]
Datum
28. Februar 2018 14:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu Stellungnahmen nach GGO (Gläserne Gesetze)“ vom 09.01.2018 (#26050) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über den Stand meiner Anfrage informieren würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>