Informationen zu Verkehrsschildern 286 mit Zusatzschild ‘auf dem Gehweg’
ich möchte gerne Informationen zu den Verkehrsschildern 286 mit Zusatzschild "auf dem Gehweg" in der Biegenstraße 6 sowie gegenüber den Hausnummern 5 und 7 erhalten. Konkret habe ich drei Fragen in Bezug auf die folgenden Stellen der StVO und der Novelle der VwV-StVO:
Zeichen 286 gilt nach dem Wortlaut der StVO nur für Fahrbahnen. Auf dem Gehweg kann es demnach keine Wirkung entfalten. Die Straßenverkehrsbehörde, darf das Verkehrszeichen dort verkehrsrechtlich nicht anordnen, denn die Anordnung läuft ins Leere und ist damit nicht erforderlich und damit rechtswidrig.
Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass die Stadt an dieser Stelle das Gehweg-Halten nicht zulassen darf. Dies ergibt sich auch aus einer anderen rechtlichen Vorgabe: Seit der letzten Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf man Radfahrstreifen nicht mehr neben Parkstreifen anlegen. Wenn sich rechts von einem Radfahrstreifen ein Parkstreifen befindet, kommt ein Radfahrstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen. Gehwegparken gilt auch als „Parkstreifen“, denn der Verordnungsgeber hatte im Sinn, Radfahrende vor Dooring zu schützen.
1. Gründe für die Standortwahl: Warum wurden die Verkehrsschilder an diesen spezifischen Stellen aufgestellt? Gibt es besondere Gründe oder Sicherheitsüberlegungen?
2. Zweck der Verkehrsschilder: Welche Funktion sollen die Schilder erfüllen?
3. Interessenabwägung: Wie wurden die Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer bei der Aufstellung der Schilder berücksichtigt? Gab es eine Abwägung zwischen verschiedenen Anliegen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft und stehe gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.
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Datum15. April 2024
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17. Mai 2024
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