Informationen zu Wasser und wasserrechtlichen Genehmigungen

- Wie viele Brunnen gibt es in Baruth?
- Wie hoch sind jeweils die Tiefen und die erlaubten Fördermengen?
- Welche wasserrechtlichen Fördermengen wurden an die Stadt Baruth/Mark, an Unternehmen und andere Nutzer erteilt?
- Wurden der ehemaligen Brandenburger Urstromquelle (jetzt Eigentum von Red Bull / Rauch) zusätzliche Fördermengen zugesichert?
- Besitzen die Unternehmen Red Bull und Rauch eigene Brunnen in Baruth?
- Wie teilen sich diese auf privat/Industrie/Urstromquelle/Landwirtschaft auf?
- Wann gilt die Wasserversorgung der Bevölkerung als "gefährdet"?
- Wie wird die Gefahr einer Druckumkehr, insbesondere bei Tiefbrunnen, geprüft?
- Wonach richten sich die Fördermengen und wie häufig werden die Obergrenzen und der tatsächliche Verbrauch überprüft?
- Wie haben sich die erlaubten Fördermengen in den letzten Jahren entwickelt und welche Entwicklung zeichnet sich perspektivisch für die Zukunft ab?

Ich erlaube hiermit ausdrücklich das Schwärzen von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Umweltamt Kreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Wasser und wasserrechtlichen Genehmigungen [#289207]
Datum
28. September 2023 11:09
An
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Brunnen gibt es in Baruth? - Wie hoch sind jeweils die Tiefen und die erlaubten Fördermengen? - Welche wasserrechtlichen Fördermengen wurden an die Stadt Baruth/Mark, an Unternehmen und andere Nutzer erteilt? - Wurden der ehemaligen Brandenburger Urstromquelle (jetzt Eigentum von Red Bull / Rauch) zusätzliche Fördermengen zugesichert? - Besitzen die Unternehmen Red Bull und Rauch eigene Brunnen in Baruth? - Wie teilen sich diese auf privat/Industrie/Urstromquelle/Landwirtschaft auf? - Wann gilt die Wasserversorgung der Bevölkerung als "gefährdet"? - Wie wird die Gefahr einer Druckumkehr, insbesondere bei Tiefbrunnen, geprüft? - Wonach richten sich die Fördermengen und wie häufig werden die Obergrenzen und der tatsächliche Verbrauch überprüft? - Wie haben sich die erlaubten Fördermengen in den letzten Jahren entwickelt und welche Entwicklung zeichnet sich perspektivisch für die Zukunft ab? Ich erlaube hiermit ausdrücklich das Schwärzen von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289207/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG vom 28.09.2023 - Eingangsbest…
Von
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Betreff
Informationen zu Wasser und wasserrechtlichen Genehmigungen [#289207]
Datum
28. September 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG vom 28.09.2023 - Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28.09.2023 auf Informationszugang zu u. a. wasserrechtlichen Erlaubnissen auf dem Gebiet der Stadt Baruth/Mark, welche über das Portal "FragDenStaat" gesendet wurde, ist hier eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 118/23/670/54/Pe bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG vom 28.09.2023 ­­­ Benachrichtigung …
Von
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Betreff
Informationen zu Wasser und wasserrechtlichen Genehmigungen [#289207]
Datum
18. Oktober 2023 10:43
Status
Warte auf Antwort
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Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG vom 28.09.2023 ­­­ Benachrichtigung über beabsichtigte Gebührenerhebung gem. § 6 Abs. 1 BbgUIG i. V. m. Tarifstelle 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BbgUIGGebO Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 28.09.2023 haben Sie um die Beantwortung von insgesamt 10 wasserrechtlichen Fragen gebeten. Sie baten ebenfalls um Mitteilung, sofern Ihr Antrag gebührenpflichtig sein sollte. Dies ist voraussichtlich der Fall. Die Beantwortung Ihres Antrages erfolgt voraussichtlich mittels einer umfassenden schriftlichen Auskunft, welche auf einer umfassenden bzw. erschöpfenden Befassung mit dem Gegenstand Ihrer Anfrage beruht. Die Beantwortung der 10 gestellten Fragen erforderte einen über das Maß einer einfachen Auskunft liegenden Zeitaufwand. Die Auskunft umfasst voraussichtlich zwischen 3 und 4 Seiten. Zudem mussten die von Ihnen gewünschten Daten teilweise aus den entsprechenden Erlaubnisakten herausgesucht und in einer Stellungnahme zusammengefasst werden. Der wirtschaftliche Wert der Informationen konnte nicht ermittelt werden und bleibt unberücksichtigt. Demnach erscheint eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro als angemessen. Gründe, dass die Gebühr in Höhe von 25,00 Euro Sie daran hindert, Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen wirksam in Anspruch zu nehmen, sind weder ersichtlich noch dargetan. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Gerne zahle ich die Gebühr in Höhe von insgesamt 25 Euro. Mit freundlichen Grüßen << Antragstel…
An Umweltamt Kreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Wasser und wasserrechtlichen Genehmigungen [#289207]
Datum
18. Oktober 2023 14:02
An
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Gerne zahle ich die Gebühr in Höhe von insgesamt 25 Euro. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289207/

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Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28.09.2023 Aktenzeichen 118/23/670/54/Pe Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Umweltamt Kreis Teltow-Fläming
Betreff
AW: Informationen zu Wasser und wasserrechtlichen Genehmigungen [#289207]
Datum
25. Oktober 2023 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28.09.2023 Aktenzeichen 118/23/670/54/Pe Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 28.09.2023 haben Sie über die Plattform "FragDenStaat" um die Beantwortung von insgesamt 10 wasserrechtlichen Fragen per E-Mail gebeten. Anbei erhalten Sie daher vorab die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde. Der entsprechende UIG-Bescheid wird Ihnen zusammen mit der Stellungnahme in den nächsten Tagen per Post zugehen. Hinweise Die Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Ihnen mit dieser Einsichtnahme zur Kenntnis gelangten Informationen erfolgt in eigener Verantwortung. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen