Informationen zu zurückgezahlten Fluthilfegeldern
Der ehemalige Landtagsabgeordnete Arnd Czapek muss rund 300.000 Euro an das Land Sachsen-Anhalt zurückzahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt klargestellt. Hintergrund sind Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern aus dem Fluthilfefonds des Landes. Ich möchte gerne wissen: Wurde bisher bereits Geld zurückgezahlt? Wenn ja: In welcher Höhe?
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Entscheidungen:
1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juli 2016, Az.: 7 B 37/15, vorgehend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2015, Az.: 15 A 1997/12
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in dem ihm vorliegenden Fall einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen auf Zugang zu den Zeitpunkten einer Darlehensauszahlung an eine juristische Person des Privatrechts gegenüber einem Kreditinstitut in der Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts bejaht. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
2. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Januar 2021, Az.: 4 LB 3/19
Als juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen auch öffentlich-rechtliche Sparkassen der Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein, soweit sie in Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Sparkassengesetz Schleswig-Holstein handeln.
Da der Aufwand zur Beantwortung der Fragen gering ist, gehe ich davon aus, dass keinerlei Kosten damit verbunden sind.
Antwort verspätet
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Datum1. Februar 2024
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5. März 2024
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