Informationen zum aktuellen Stand des Vorhabens "B 28 Beseitigung des Bahnübergangs in Blaustein-Klingenstein" - Referat 44 Straßenplanung

Informationen zum aktuellen Stand des Vorhabens "B 28 Beseitigung des Bahnübergangs in Blaustein-Klingenstein"

Laut der Informationsseite ist das Vorhaben seit 2011 in Vorplanung. Letzte Information auf der Seite spricht von „November 2017: Information zum Planungsstand“ und benennt „Sobald wir im Laufe unserer Untersuchungen Erkenntnisse erlangen, die die Variantenentscheidung maßgeblich beeinflussen, werden wir diese der Öffentlichkeit vorstellen und auch an dieser Stelle veröffentlichen.“ Sie haben also in den letzten fünf Jahren keinerlei neuen Erkenntnisse erlangt oder konnten eine Variante auswählen?

„Im Plan „Ist-Zustand 2012“ wird der Verkehr im Jahr 2012 dargestellt, im Plan „Prognose 2025“ der Verkehr, der für das Jahr 2025 erwartet wird („Prognose-Nullfall“).“
Der Nullfall ist gerade mal noch etwas über zwei Jahre entfernt.

Hintergrund meiner Anfrage ist der nichtakzeptable Zustand zu jeder Hauptverkehrszeit – seit Jahrzehnten. Nicht nur die direkt am Bahnübergang gelegenen Straßen sind hoffnungslos überlastet, selbst die Kreuzungen bei Nicht-Querung sind komplett verstopft. Beispielsweise die Kreuzung Weiherstraße/Heinrich-Otto-Straße (L1239/K7405) sowie die direkt angrenzende Blautalstraße/Ulmer Straße (B28/L1239) wenn man von Dornstadt nach Blaubeuren möchte.

Wie kann das sein, dass es seit Jahren keinerlei Informationen oder Neuigkeiten gibt?
Wann erfolgen die weiteren Planungsschritte?

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b28-blaustein-bahn/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum aktuellen Stand des Vorhabens "B 28 Beseitigung des Bahnübergangs in Blaustein-Klingenstein" - Referat 44 Straßenplanung [#261516]
Datum
22. Oktober 2022 13:32
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum aktuellen Stand des Vorhabens "B 28 Beseitigung des Bahnübergangs in Blaustein-Klingenstein" Laut der Informationsseite ist das Vorhaben seit 2011 in Vorplanung. Letzte Information auf der Seite spricht von „November 2017: Information zum Planungsstand“ und benennt „Sobald wir im Laufe unserer Untersuchungen Erkenntnisse erlangen, die die Variantenentscheidung maßgeblich beeinflussen, werden wir diese der Öffentlichkeit vorstellen und auch an dieser Stelle veröffentlichen.“ Sie haben also in den letzten fünf Jahren keinerlei neuen Erkenntnisse erlangt oder konnten eine Variante auswählen? „Im Plan „Ist-Zustand 2012“ wird der Verkehr im Jahr 2012 dargestellt, im Plan „Prognose 2025“ der Verkehr, der für das Jahr 2025 erwartet wird („Prognose-Nullfall“).“ Der Nullfall ist gerade mal noch etwas über zwei Jahre entfernt. Hintergrund meiner Anfrage ist der nichtakzeptable Zustand zu jeder Hauptverkehrszeit – seit Jahrzehnten. Nicht nur die direkt am Bahnübergang gelegenen Straßen sind hoffnungslos überlastet, selbst die Kreuzungen bei Nicht-Querung sind komplett verstopft. Beispielsweise die Kreuzung Weiherstraße/Heinrich-Otto-Straße (L1239/K7405) sowie die direkt angrenzende Blautalstraße/Ulmer Straße (B28/L1239) wenn man von Dornstadt nach Blaubeuren möchte. Wie kann das sein, dass es seit Jahren keinerlei Informationen oder Neuigkeiten gibt? Wann erfolgen die weiteren Planungsschritte? https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt4/b28-blaustein-bahn/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261516/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verfahrensstand der Maßnahme „B 28, Bes…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
2022-11-17 LIFG-Anfrage/Informationen zum aktuellen Stand des Vorhabens "B 28 Beseitigung des Bahnübergangs in Blaustein-Klingenstein" - Referat 44 Straßenplanung [#261516]
Datum
17. November 2022 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verfahrensstand der Maßnahme „B 28, Beseitigung des Bahnübergangs in Blaustein-Klingenstein und Ersatz durch ein Straßenunterführungsbauwerk“. Das Vorhaben befindet sich noch im Planungsstadium der Vorplanung. Bei räumlich stark begrenzten Maßnahmen ist der Detailierungsgrad der Vorplanung sehr hoch, so dass neben der eigentlichen Variantendiskussion zur künftigen Verkehrsführung sehr viele weitere Einzelpunkte bereits in der Vorplanung betrachtet werden und in die Variantenentscheidung einfließen. Vorliegend sind dies z.B. der Hochwasserschutz an der Blau, der ebenfalls im Planungsbereich liegende weitere Bahnübergang im Bereich des Nettomarktes Herrlingen, Überlegungen der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der Bahnsteigzugänge im Bahnhof Herrlingen, die städtebauliche Entwicklung im Bereich des sogenannten „Interglas“-Geländes und die künftige Fuß- und Radwegführung. Hierzu steht das Referat Straßenplanung des Regierungspräsidiums Tübingen in Abstimmung mit den verantwortlichen Stellen. Derzeit werden die Unterlagen für die erforderliche Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufbereitet. Es wird angestrebt, diese Abstimmung im nächsten Jahr mit einer Variantenentscheidung abzuschließen. Entsprechende Informationen sollen dann auf der Website des Regierungspräsidiums Tübingen veröffentlicht werden. Nach Abschluss der Variantenentscheidung erfolgt die Erstellung der Unterlagen für den sogenannten Vorentwurf. Hierfür müssen die bestehenden Unterlagen, u.a. die Verkehrsuntersuchung, fortgeschrieben werden und weiterreichende umfassende Unterlagen erstellt werden. Dies wird noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Die Planungsunterlagen sind bereits sehr detailliert und umfangreich. Sollten Sie über diese Information hinaus weitere Unterlagen einsehen wollen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Eine Aktenauskunft würde dann ggf. auch Gebühren auslösen. Mit freundlichen Grüßen