Informationen zum Antrag auf Sonderurlaub eines Beamten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage teilte die Bundesregierung kürzlich in der Bundestagsdrucksache 19/1203 u.a. mit, dass das Auswärtige Amt seit 2008 in insgesamt vier Fällen den Antrag auf Sonderurlaub durch einen Beamten bewilligt hat (aufnehmende Unternehmen waren Volkswagen, Daimler, Telekom und Siemens) https://www.abgeordnetenwatch.de/sites/abgeordnetenwatch.de/files/beamte_sonderurlaub_drs-1901511.pdf

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Übersendung der folgenden Unterlagen:
a. den Antrag auf Sonderurlaub in den vier zuvor genannten Fällen (aus denen die Begründung für den Sonderurlaub nach Sonderurlaubsverordnung - SUrlV hervorgeht).
b. die Dokumente, mit denen das Auswärtige Amt in o.g. Fällen den Antrag auf Sonderurlaub bewilligt hat.
Mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie - falls vorhanden - personenbezogenen Daten nach §5 IFG erkläre ich mich einverstanden.

Sofern eine Begründung nach § 5 Abs. 1 IFG angezeigt ist, lautet diese:

Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Verflechtungen von Wirtschaft und Politik, um hierüber zu publizieren. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Dies gilt im Ergebnis auch für die mein Begehren leitende Frage, mit welcher Begründung Beamte des Bundes ihren Sonderurlaub begründen, um bei einem Unternehmen tätig zu werden - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bewilligung von Sonderurlaub nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. [Ende der Begründung]

Sofern Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung über die erwartbare Höhe.

Überdies bitte ich um Prüfung, inwiefern das UIG im vorliegenden Fall anwendbar ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2018
  • Frist
    7. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Antwort…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Antrag auf Sonderurlaub eines Beamten [#30562]
Datum
5. Juni 2018 12:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage teilte die Bundesregierung kürzlich in der Bundestagsdrucksache 19/1203 u.a. mit, dass das Auswärtige Amt seit 2008 in insgesamt vier Fällen den Antrag auf Sonderurlaub durch einen Beamten bewilligt hat (aufnehmende Unternehmen waren Volkswagen, Daimler, Telekom und Siemens) https://www.<< Adresse entfernt >>/sites/<< Adresse entfernt >>/files/beamte_sonderurlaub_drs-1901511.pdf Vor diesem Hintergrund bitte ich um Übersendung der folgenden Unterlagen: a. den Antrag auf Sonderurlaub in den vier zuvor genannten Fällen (aus denen die Begründung für den Sonderurlaub nach Sonderurlaubsverordnung - SUrlV hervorgeht). b. die Dokumente, mit denen das Auswärtige Amt in o.g. Fällen den Antrag auf Sonderurlaub bewilligt hat. Mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie - falls vorhanden - personenbezogenen Daten nach §5 IFG erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine Begründung nach § 5 Abs. 1 IFG angezeigt ist, lautet diese: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Verflechtungen von Wirtschaft und Politik, um hierüber zu publizieren. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Dies gilt im Ergebnis auch für die mein Begehren leitende Frage, mit welcher Begründung Beamte des Bundes ihren Sonderurlaub begründen, um bei einem Unternehmen tätig zu werden - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bewilligung von Sonderurlaub nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. [Ende der Begründung] Sofern Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung über die erwartbare Höhe. Überdies bitte ich um Prüfung, inwiefern das UIG im vorliegenden Fall anwendbar ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Informationen zum Antrag auf Sonderurlaub eines Beamten; Vg. 275-2018
Datum
6. Juni 2018 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/ind… einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Sonderurlaub; Vg. 275-2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei überse…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Sonderurlaub; Vg. 275-2018
Datum
5. Juli 2018 18:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen