Informationen zum Bau bzw. zur Planung der Zeelink Pipeline

Im Ratsinformationssystem der Stadt Tönisvorst wurden bis zum 08.03.2017 Pläne / Unterlagen / / Beschlussvorlagen / Stellungnahmen des Bürgemeisters zum Bau der Erdgaspipeline Zeelink veröffentlicht. Nach diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens im Januar 2019 ist (jedenfalls unter dem Stichwort Zeelink) offenbar keine Veröffentlichung mehr im Ratsinformationssystem zu finden. Es ist stark davon auszugehen, dass es auch nach dem 08.03.2017 schriftliche bzw. elektronische Kommunikation (intern und extern), (z.B. Antwortschreiben der Open Grid GmbH und/oder der Bezirksregierung) zu genanntem Thema gegeben hat. Es wird daher um Veröffentlichung bzw. Übersendung jeglicher relevanter vorbezeichneter Kommunikation im Zeitraum Februar 2017 - Januar 2019 gebeten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, warum die Stadt Tönisvorst trotz der mit Schreiben vom 16.02.2017 geäußerten Bedenken gegen den Trassenverlauf keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
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Betreff
Informationen zum Bau bzw. zur Planung der Zeelink Pipeline [#150469]
Datum
13. Juni 2019 17:26
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Ratsinformationssystem der Stadt Tönisvorst wurden bis zum 08.03.2017 Pläne / Unterlagen / / Beschlussvorlagen / Stellungnahmen des Bürgemeisters zum Bau der Erdgaspipeline Zeelink veröffentlicht. Nach diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens im Januar 2019 ist (jedenfalls unter dem Stichwort Zeelink) offenbar keine Veröffentlichung mehr im Ratsinformationssystem zu finden. Es ist stark davon auszugehen, dass es auch nach dem 08.03.2017 schriftliche bzw. elektronische Kommunikation (intern und extern), (z.B. Antwortschreiben der Open Grid GmbH und/oder der Bezirksregierung) zu genanntem Thema gegeben hat. Es wird daher um Veröffentlichung bzw. Übersendung jeglicher relevanter vorbezeichneter Kommunikation im Zeitraum Februar 2017 - Januar 2019 gebeten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, warum die Stadt Tönisvorst trotz der mit Schreiben vom 16.02.2017 geäußerten Bedenken gegen den Trassenverlauf keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber beantworte ich Ihren angehängten Antrag. Ihrem Wunsch entsprec…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
WG: Informationen zum Bau bzw. zur Planung der Zeelink Pipeline [#150469]
Datum
8. Juli 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber beantworte ich Ihren angehängten Antrag. Ihrem Wunsch entsprechend können Sie die von Ihnen angeforderten Informationen durch eine Einsicht in die vorliegenden Akten, die sich im Verwaltungsgebäude Vorst, St.-Töniser-Straße 8, Büro 1 befinden, erhalten. Ich bitte um (telefonische) Abstimmung eines Termins. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in soweit ich informiert bin, sind dem Antragsteller auf Wunsch auch Kopien der Unterla…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationen zum Bau bzw. zur Planung der Zeelink Pipeline [#150469]
Datum
12. Juli 2019 13:09
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in soweit ich informiert bin, sind dem Antragsteller auf Wunsch auch Kopien der Unterlagen zuzusenden. Ob dies erforderlich ist hängt aus meiner Sicht allerdings auch davon ab, in wieweit ich vor Ort Einblick in die elektronische Kommunikation (E-Mail, Fax) nehmen kann, sofern diese relevante Informationen enthält. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Tönisvorst
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf meine Antwortmail vom 08.07.19 können Sie die von Ihnen angefordert…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: WG: Informationen zum Bau bzw. zur Planung der Zeelink Pipeline [#150469]
Datum
19. Juli 2019 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf meine Antwortmail vom 08.07.19 können Sie die von Ihnen angeforderten Informationen durch eine Einsicht in die vorliegenden Akten, die sich im Verwaltungsgebäude Vorst, St.-Töniser-Straße 8, Büro 1 befinden, erhalten. Ich bitte um (telefonische) Abstimmung eines Termins. Mit freundlichen Grüßen