Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE

Die "Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Inform…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE [#199537]
Datum
5. Oktober 2020 19:07
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 199537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199537/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Eignungsfeststellungsv…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE [#199537]
Datum
17. Dezember 2020 09:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE“ vom 05.10.2020 (#199537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 199537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199537/
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-73 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfre…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE [#199537]
Datum
17. Dezember 2020 16:14
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-73 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-73 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informatio…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE [#199537]
Datum
26. Januar 2021 08:36
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-73 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 5. Oktober 2020 bat…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 5. Oktober 2020 baten Sie um Übersendung von den "Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren BPOL SEE". § 1 Absatz 1 IFG gewährt jedermann nach Maßgabe des Gesetzes einen Zugang zu amtlichen Informationen. Gleichwohl verpflichtet das IFG nicht zur Erstellung dieser Informationen. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn die Ausschlussgründe der §§ 3 ff. IFG greifen. An Bord der Einsatzschiffe und Boote der Bundespolizei werden ausschließlich ausgebildete Polizeibeamte des mittleren und gehobenen Dienstes der Bundespolizei eingesetzt. Zunächst ist also die Ausbildung zum Polizeibeamten in der Bundespolizei zu absolvieren. Nachdem diese Ausbildung, entweder für den gehobenen oder den mittleren Dienst, erfolgreich absolviert wurde, besteht die Möglichkeit sich auf interne Stellenausschreibungen der Bundespolizei See zu bewerben. Die Kolleginnen und Kollegen werden dann zu einem Eignungsfeststellungsverfahren im Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum der Bundespolizei See, mit Sitz in Neustadt in Holstein, eingeladen. Das Eignungsfeststellungsverfahren besteht aus zwei Teilen: 1. Teil: - Nachweisung der körperlichen Fitness durch eine Ausdauer- und eine Sprintleistung. Vorgaben richten sich nach den allgemeinen Sportvorgaben der Bundespolizei - Ein Interview in englischer Sprache auf dem Niveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - Überprüfung des allgemeinen technischen Verständnisses. z.B.: Zuordnung von Werkzeugen, Zuordnung elektronischer Bauteile, Herstellung eines einfachen elektrischen Schaltkreises usw. - Seemännisches Verständnis. z.B.: Einfache Fahrübungen unter Aufsicht mit einem Boot, Anlegen von Rettungsmitteln - Verhalten in beengten Räumen. Hier wird überprüft, ob der Bewerber unter beengten räumlichen Verhältnissen zu Platzangst neigt. - Höhentauglichkeit. Hier wird überprüft, ob der Bewerber unter Höhenangst leidet. Erklimmen einer Wand oder einer Plattform unter Sicherung. - Abschlussinterview. Dauer ca. 30 Minuten. Bewerbungsgespräch vor einer dreiköpfigen Kommission. Allgemeine Fragen zur Motivation und zu Hintergründen des Bewerbers. 2. Teil: - Teilnahme an einer 3 - 4 tägigen Streifenfahrt auf einem Einsatzschiff der Bundespolizei See. Die Streifenfahrt dient dem Bewerber zur Orientierung über den zukünftigen Arbeitsplatz und der Besatzung zur Beurteilung des Bewerbers. Während der Streifenfahrt sind durch den Bewerber einfache tägliche anfallende Arbeiten wahrzunehmen. Alle Aufgaben werden anhand eines Punktesystem bewertet. Nach dem Prinzip der Besten- auslese wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. In der Regel werden dann 16 Bewerber für die einjährige Fortbildung aufgenommen. Die Fortbildung erfolgt dann entweder im technischen oder im seemännisch/nautischen Bereich. Neben dem Eignungsfeststellungsverfahren für interne Bewerber, gibt es in begründeten Fällen die Möglichkeit als sogenannter "Quereinsteiger" seinen Dienst zu verrichten. Die Bewerber müssen sich auf externe Stellenausschreibungen bewerben. Die Einstellung dieser Bewerber erfolgt auf der Grundlage der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPOLLV) § 12 BPOLLV, Fachkräftegewinnung. Als "Quereinsteiger" kommen ausschließlich Bewerber mit einer Ausbildung/einem Studium zum Techniker oder Nautiker in Frage. Die entsprechenden Berufe sind in der Anlage 2 zur BPOLLV aufgeführt. Diese Bewerber sind keine Polizeivollzugsbeamten und werden erst im Anschluss an einem bestandenem EAV zu Polizeibeamten fortgebildet. Diese polizeiliche Fortbildung ist verkürzt, da die fachliche Vorausbildung der Bewerber im Fokus steht. Die Auswahl der Bewerber erfolgt ebenfalls in einem Eignungsauswahlverfahren: 1. Sporttest: - Ausdauerleistung, Koordinationstest, Pendellauf 2. Assessment Center: - Gruppendiskussion, Kurzvortrag, Interview. Dauer ca. 30 Minuten. Bewerbungsgespräch vor einer dreiköpfigen Kommission. Allgemeine Fragen zur Motivation und zu Hintergründen des Bewerbers. Alle Aufgaben werden anhand eines Punktesystem bewertet. Nach dem Prinzip der Bestenauslese wird dann eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen