Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021

Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021
Aufgeschlüsselt nach Ortsgemeinden:
- Wie viele Stromerzeuger mit welcher Gesamtleistung waren in den jeweiligen Ortsgemeinden im Einsatz?
- Von welchen Hilforganisationen wurden die Stromerzeuger eingesetzt

Zum Hintergrund der Anfrage:

Mit Schreiben vom 13.10.2022 geben Sie an, dass "der Einsatz von Stromerzeugern, Pumpen und Hochdruckreinigern zur Katastrophenbewältigung nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 LBKG nicht notwendig gewesen sei"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021 [#261185]
Datum
17. Oktober 2022 19:46
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021 Aufgeschlüsselt nach Ortsgemeinden: - Wie viele Stromerzeuger mit welcher Gesamtleistung waren in den jeweiligen Ortsgemeinden im Einsatz? - Von welchen Hilforganisationen wurden die Stromerzeuger eingesetzt Zum Hintergrund der Anfrage: Mit Schreiben vom 13.10.2022 geben Sie an, dass "der Einsatz von Stromerzeugern, Pumpen und Hochdruckreinigern zur Katastrophenbewältigung nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 LBKG nicht notwendig gewesen sei"
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261185/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021“ [#261185]
Datum
19. April 2023 19:24
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261185/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 19.11.2022 abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 261185.pdf Anfragenr: 261185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261185/
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastr…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021“ [#261185]
Datum
24. April 2023 20:05
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021“ vom 17.10.2022 (#261185) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, mit E-Mail vom 18.10.2022 haben wir Ihnen auf die Anfrage geantwortet (s. Anlage). Di…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Einsatz von Stromerzeugern im Rahmen des Katastropheneinsatzes 2021“ [#261185]
Datum
25. April 2023 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, mit E-Mail vom 18.10.2022 haben wir Ihnen auf die Anfrage geantwortet (s. Anlage). Die Anfrage wurde an die ADD als damalige Einsatzleitung zuständigkeitshalber abgegeben. Daher wenden Sie sich bitte nach dort. Mit freundlichen Grüßen

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GZ 900-0003#2023/0056-0104 LfDI - Ihre Informationsfreiheitsanfragen an die Kreisverwaltung Ahrweiler Sehr geehrte…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0056-0104 LfDI - Ihre Informationsfreiheitsanfragen an die Kreisverwaltung Ahrweiler
Datum
2. Mai 2023 14:26
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen