Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V

eine Auflistung der im BSI vorhandenen Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V, welche Sie nach dem 11.09.2020 von Beschäftgten des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erhalten haben bzw. an das BMG übersandt haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung der…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V [#204841]
Datum
2. Dezember 2020 20:42
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der im BSI vorhandenen Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V, welche Sie nach dem 11.09.2020 von Beschäftgten des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erhalten haben bzw. an das BMG übersandt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V [#204841]
Datum
30. Dezember 2020 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den übersandten Bescheid! Nach meiner Einschätzung ist Ihre Behörde…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch zum Bescheid zu meiner IFG-Anfrage Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V [#204841]
Datum
11. Januar 2021 23:08
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den übersandten Bescheid! Nach meiner Einschätzung ist Ihre Behörde nach §11 des IFGs zur Führung von Verzeichnissen verpflichtet, welche Informationen im BSI vorhandenen sind. Meine angefragte Auflistung verstehe ich als Auszug eines solchen obligatorischen Verzeichnisses, sodass ich Sie darum bitte ein entsprechendes Verzeichnis anzulegen, sofern es noch nicht vorhanden ist. Darüber hinaus widerspreche ich Ihrer Auffassung, dass die von mir angefragte Auflistung Beratungen Ihrer Behörde nach § 3 Nr. 3b IFG beeinträchtigt. Im Detail bitte ich Sie mir eine detailierte Begründung zu übersenden, inwiefern eine Übersendung der angefragten Auflistung zu einer Beinträchtigung der Beratungen nach § 3 Nr. 3b IFG führt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204841/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Bearbeitung Ihrer Widerspruchs muss dieser in Schriftform mit eigenhändiger Unte…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Widerspruch zum Bescheid zu meiner IFG-Anfrage Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V [#204841]
Datum
12. Januar 2021 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Bearbeitung Ihrer Widerspruchs muss dieser in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift sowie Ihrer Anschrift fristgerecht bei uns eingehen. Gerne auch per Fax an die angegebene Faxnummer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Januar. Können Sie mir bitte mitteilen, welc…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch zum Bescheid zu meiner IFG-Anfrage Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V [#204841]
Datum
19. Januar 2021 22:15
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Januar. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Verwaltungsvorschrift Ihnen die Annahme meines Widerspruchs vom 11. Januar ohne eigenhändige Unterschrift versagt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204841/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in die Schriftformerfordernis ergibt sich aus § 70 VwGO. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Widerspruch zum Bescheid zu meiner IFG-Anfrage Informationen zum Entwurf der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V [#204841]
Datum
20. Januar 2021 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Schriftformerfordernis ergibt sich aus § 70 VwGO. Mit freundlichen Grüßen