Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung

alle von der LDA Brandenburg verfassten Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Einschätzungen. Anmerkungen und Kommentare zum geplanten "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2016
  • Frist
    5. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#17755]
Datum
2. September 2016 16:01
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle von der LDA Brandenburg verfassten Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Einschätzungen. Anmerkungen und Kommentare zum geplanten "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antw: Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum* (GKDZ) zur= 20Telekommunikationsü…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum* (GKDZ) zur= 20Telekommunikationsüberwachung [#17755]
Datum
8. September 2016 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Biselli, für Ihre Anfrage bedanken wir uns. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) trifft in * 2 Abs. 2 AIG eine besondere Bestimmung für die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA). Nach dieser Vorschrift besteht eine Auskunftspflicht der LDA nur insoweit, als sie Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die Stellungnahme der LDA zum Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung gehört nicht zu diesen Aufgaben. Aus diesem Grund können wir Ihnen die erbetene Stellungnahme nicht zur Verfügung stellen. Sollten Sie eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. In diesem Falle benötigen wir allerdings eine zustellbare Anschrift von Ihnen, da nach * 6 Abs. 1 Satz 8 AIG eine Ablehnung schriftlich zu begründen ist, müsste in diesem Fall ein schriftlicher Bescheid ergehen, der Ihnen dann auf dem Postweg zu übermitteln wäre. Eine bloße elektronische Nachricht wäre nicht ausreichend. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Anna Biselli
Anna Biselli
AW: Antw: Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum* (GKDZ) zur= 20Telekommunikati…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: Antw: Informationen zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum* (GKDZ) zur= 20Telekommunikationsüberwachung [#17755]
Datum
13. Oktober 2016 13:38
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte sie, mir eine rechtsbehelfsfähige Ablehnung zu senden. Meine Postadresse hängt an. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 17755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>