Informationen zum Projekt "Aufsuchende Beratung"

Informationen zum Projekt "Aufsuchende Beratung" (Ihre Pressemitteilung vom 11.04.2022)
- Wie viele Mitarbeiter sind mit der "Aufsuchenden Beratung" beschäftigt?
- Wer ist der Träger des Projektes?
- Befinden sich die Mitarbeiter des Projektes in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis?
- Wer finanziert das Projekt?
- Wird für die Befragung ein Fragebogen genutzt, wie werden die Informationen erfasst, welches IT-System wird hierfür verwendet?
- Wie und an welche Stellen werden die erfassten Daten weitergegeben und nachverfolgt?

Herzlichen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2022
  • Frist
    16. November 2022
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Informationen zum Projekt "Aufsuchende Beratung" [#260833]
Datum
14. Oktober 2022 09:15
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Projekt "Aufsuchende Beratung" (Ihre Pressemitteilung vom 11.04.2022) - Wie viele Mitarbeiter sind mit der "Aufsuchenden Beratung" beschäftigt? - Wer ist der Träger des Projektes? - Befinden sich die Mitarbeiter des Projektes in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis? - Wer finanziert das Projekt? - Wird für die Befragung ein Fragebogen genutzt, wie werden die Informationen erfasst, welches IT-System wird hierfür verwendet? - Wie und an welche Stellen werden die erfassten Daten weitergegeben und nachverfolgt? Herzlichen Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 260833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260833/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrter Herr Kempfer, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 14.…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG
Datum
18. Oktober 2022 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 14. Oktober 2022, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ausgangsbescheid_ Anfrage_LTransG_T.Kempfer_Aufsuchende Beratung Sehr geehrter Herr Kempfer, bitte beachten Sie d…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ausgangsbescheid_ Anfrage_LTransG_T.Kempfer_Aufsuchende Beratung
Datum
10. November 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LtranspG [#260833] - Ihre E-Mail vom 10. November 2022 Sehr geehrter Herr Kempfer, ich nehme Bezu…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LtranspG [#260833] - Ihre E-Mail vom 10. November 2022
Datum
14. November 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 10. November 2022. Entsprechend Ihres ausdrücklichen Begehrens habe ich Ihre Anfrage nach Landestransparenzgesetz (LTranspG) an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (FM) zur Bearbeitung weitergeleitet. Dennoch möchte ich es nicht versäumen, Ihnen kurz die rechtlichen Gegebenheiten des hiesigen LTranspG zu skizzieren: Entgegen Ihrem Vorbringen, ist die Staatskanzlei mit dem Hinweis darauf, dass die Informationen im vorliegenden Fall im FM vorliegen, ihrer rechtlichen Verpflichtung nach LTranspG vollumfänglich nachgekommen. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 11 Abs. 3 LTranspG stehen die Möglichkeit der Weiterleitung an die zuständige transparenzpflichtige Stelle und die des Hinweises auf diese Stelle in einem Alternativverhältnis, wobei die transparenzpflichtige Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen beiden Alternativen wählen kann. Hierzu heißt es wörtlich: "Wird der Antrag bei einer transparenzpflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Informationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende transparenzpflichtige Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die Antragstellerin oder den Antragsteller hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die Antragstellerin oder den Antragsteller auch auf andere ihr bekannte transparenzpflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen." Entsprechend können Anträge an transparenzpflichtige Stellen auch nur weitergeleitet und Hinweise darüber nur erteilt werden, sofern der kontaktierten Stelle diese anderen Stellen bekannt sind. Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein Widerspruch, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an <<E-Mail-Adresse>> einzulegen ist. Ein einfache E-Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> genügt den Formerfordernissen eines Widerspruches indes nicht. Soweit Ihrem Begehren mit der Weiterleitung an das FM jedoch entsprochen wurde und sie somit nicht weiter an Ihrem Widerspruch festhalten möchten, kann insofern von einer erneuten Einlegung durch Sie abgesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 10. November 2022 Sehr geehrter Herr Kempfer, anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Minister…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 10. November 2022
Datum
8. Dezember 2022 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 10. November 2022. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antwort auf die Anfrage nach dem LTranspG Sehr geehrter Herr Kempfer, bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antwort auf die Anfrage nach dem LTranspG
Datum
2. Juni 2023 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen