Informationen zum Rückzug von Feuerwehrkräften am 24.07.2021 (Katastrophengebiet Ahr)

Am 24.07.2021 2:52 meldete das THW (GST Darmstadt) an die Einsatzleitung, dass unter Helfern in Bad Neuenahr mehrere Fälle von Cholera aufgetreten seien.

Im Tagesverlauf des 24.07.2021 entschied die Einsatzleitung Zitat: "Die Feuerwehrkräfte werden sukzessive aus dem Einsatzgebiet abgezogen, da sich die Arbeitsaufträge weiter verringern."

Am 26.07.2021 sprach Landrat Jürgen Pföhler von "akuter Seuchengefahr" und " kriegsänlicher Zustände"

Infolge von Sepsis verstarben in der Folge mehrere Menschen. Siehe den diesbezüglichen Bericht der ADD.

In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

- Wer hat die Entscheidung zum Rückzug der Feuerwehrkräte am 24.07.2021 getroffen?
- Auf welcher Basis beruhte die Aussage, dass sich "die Arbeitsaufträge weiter verringern"
- Welches Lagebild hatte die Einsatzleitung am 24.07.2021?
- Gab es zur Bekämpfung der Seuchengefahr ein Amtshilfeersuchen des Gesundheitsamtes an die Feuerwehr?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 24.07.2021…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Informationen zum Rückzug von Feuerwehrkräften am 24.07.2021 (Katastrophengebiet Ahr) [#261131]
Datum
17. Oktober 2022 09:22
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24.07.2021 2:52 meldete das THW (GST Darmstadt) an die Einsatzleitung, dass unter Helfern in Bad Neuenahr mehrere Fälle von Cholera aufgetreten seien. Im Tagesverlauf des 24.07.2021 entschied die Einsatzleitung Zitat: "Die Feuerwehrkräfte werden sukzessive aus dem Einsatzgebiet abgezogen, da sich die Arbeitsaufträge weiter verringern." Am 26.07.2021 sprach Landrat Jürgen Pföhler von "akuter Seuchengefahr" und " kriegsänlicher Zustände" Infolge von Sepsis verstarben in der Folge mehrere Menschen. Siehe den diesbezüglichen Bericht der ADD. In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wer hat die Entscheidung zum Rückzug der Feuerwehrkräte am 24.07.2021 getroffen? - Auf welcher Basis beruhte die Aussage, dass sich "die Arbeitsaufträge weiter verringern" - Welches Lagebild hatte die Einsatzleitung am 24.07.2021? - Gab es zur Bekämpfung der Seuchengefahr ein Amtshilfeersuchen des Gesundheitsamtes an die Feuerwehr?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261131/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Rückzug von Feuerwehrkräften am 24.07.2021 (Katastrophengebiet Ahr)“ [#261131]
Datum
3. Mai 2023 18:27
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261131/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist zur Beantwortung der Anfrage bereits am 19.11.2022 abgelaufen ist. Sofern die Anfrage an die ADD weitergeleitet wurde wird darauf hingewiesen, dass das Amtshilfeersuchen unabhängig von der Frage, wer die Einsatzleitung (§ 24 LBKG) ausübt vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt gestellt werden muss. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 261131.pdf Anfragenr: 261131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261131/
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