Informationen zum Thema Videobeoüberwachung

1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.

2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.

3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.

4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Mai 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221570]
Datum
31. Mai 2021 22:19
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein. 2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen. 3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden. 4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221570/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ v…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221570]
Datum
7. April 2022 01:23
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ vom 31.05.2021 (#221570) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 279 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ v…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221570]
Datum
19. Mai 2022 00:05
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ vom 31.05.2021 (#221570) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 321 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Duisburg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück au…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Datum
3. Juni 2022 13:17
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mails vom 31. Mai 2021 und 07. April 2022 und möchte mich für die späte Rückmeldung entschuldigen. 1) Es befindet sich eine Videobeobachtungsanlage am "Pollmaneck", 47169 Duisburg. Dabei handelt es sich um die einzige Videobeobachtung in Duisburg. Umfasst sind die Bereiche der Weseler Straße zwischen den Hausnummern 3 bis 38, Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen den Hausnummern 270 bis Ende sowie die Kaiser-Friedrich-Straße zwischen den Hausnummern 1 bis 18. Dort sind insgesamt 19 Kameras der Firma Bosch verbaut. Davon sind 2 Dom Kameras (beweglich) und 17 feste Kameras. Vom Pollmannkreuz ausgehend erfassen die Kameras alle vier Richtungen auf eine Entfernung von jeweils ca. 300 m. 2) Es gibt eine Einrichtungsanordnung aus der die Datenerhebung gemäß § 15 a PolG am so genannten "Pollmannkreuz" hervorgeht. Darin wird die Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch technischer Mittel gemäß § 15 a PolG NRW angeordnet. Es handelt sich zunächst um eine ursprüngliche Anordnung aus dem Jahr 2017. Die Maßnahme wird jedes Jahr überprüft und befristet für ein Jahr fortgesetzt. Die aktuelle Fortsetzungsanordnung vom 27. Januar 2022 ist bis zum 31.01.2023 befristet. 3) Es werden keine Systeme zur Gesichtserkennung oder Verhaltensanalyse noch sonstige "intelligente" Überwachungsmaßnahmen verwendet. Das Handbuch zu der verwendeten Anlage ist auf der Internetseite des Herstellers Bosch unter dem Suchbegriff "BVMS" frei zugänglich. 4) Es gibt eine interne Dienstanweisung zur Videobeobachtung "Pollman-Eck" vom 02.02.2021. Daraus ergeben sich u. a. die Betriebszeiten der Videoanlage und auch weitere Informationen zum Datenschutz. Ich hoffe damit konnten Ihre Fragen beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) [#221570] Sehr << Anrede >> ich bedanke mic…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) [#221570]
Datum
3. Juni 2022 15:52
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. 1) Haben Sie dazu Dokumente, z.B. in Form von Kartenmaterial? Bitte senden Sie mir Karten und/oder Datenblätter zu. 2) Bitte senden Sie mir die ursprüngliche Anordnung (2017) und die aktuelle Folgeanordnung (2022) inklusive möglicher Anhänge zu. 4) Bitte senden Sie mir die Dienstanweisung mit Betriebszeiten sowie den Datenschutzinformationen zu. Erneut verweise ich auf meine Anfrage vom 31.05.2021, die mittlerweile über ein Jahr her ist und bitte explizit um die Übersendung von weiteren Datenschutzunterlagen, darunter Technische und Organisatorische Maßnahmen sowie der Datenschutzfolgenabschätzung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221570/