Informationen zum TTDSG

Vermerke, Gutachten und Stellungnahmen zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), die sich mit den Befugnissen und Aufgaben Ihrer Behörde und/oder der Anwendbarkeit des TTDSG auf Videokonferenzdienste, wie z.B. Zoom oder MS Teams, beschäftigen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vermerke, Gutacht…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zum TTDSG [#234392]
Datum
2. Dezember 2021 21:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Gutachten und Stellungnahmen zum Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), die sich mit den Befugnissen und Aufgaben Ihrer Behörde und/oder der Anwendbarkeit des TTDSG auf Videokonferenzdienste, wie z.B. Zoom oder MS Teams, beschäftigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234392/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten fü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-780/008 II#0844
Datum
20. Dezember 2021 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr Antragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragte…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-780/008 II#0844 [#234392]
Datum
20. Dezember 2021 16:33
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit Blick darauf, dass die Freigabe weiter Dokumente mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist, gehe ich davon aus, dass diese Dokumente keine besondere Relevanz haben. Sie können meine Anfrage daher als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234392/